Schuldbetreibung

Betreibungsarten

Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs? Verstehe die drei Wege und finde im Schweizer Übungsfall die Angabe, die wirklich entscheidet.

Drei Fragen zum passenden Weg
Sicherheit?
Pfand für genau diese Forderung → grundsätzlich Pfandverwertung.
Eigenschaft?
Ohne Pfand die gesetzliche Handelsregistereigenschaft prüfen.
Ausnahme?
Etwa periodischer Familienunterhalt: kein Konkurs. Sonst Art. 39 oder Pfändung.

Die Reihenfolge entscheidet. Eine GmbH kann einen Pfandfall haben; ein Mensch kann konkursfähig sein.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Den Zugriff bei den drei Betreibungsarten unterscheiden.
  • Pfandsicherung, Schuldnereigenschaft und Ausnahmen in der richtigen Reihenfolge prüfen.

Drei Wege – nicht drei Eskalationsstufen

Die erwachsene Mia schuldet Noah CHF 50. Noah ist Gläubiger: Er darf die Zahlung verlangen. Mia ist Schuldnerin: Sie muss sie leisten. Schuldnerin ist eine Rolle, keine Charakterdiagnose.

Fällig heisst: Der Zeitpunkt für die Zahlung ist erreicht. Bezahlt Mia dann nicht, darf Noah trotzdem nicht einfach ihren Laptop mitnehmen. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, kurz SchKG, regelt den staatlichen Weg zur Durchsetzung von Geldforderungen.

Pfändung: Das Betreibungsamt greift gezielt auf einzelne Werte oder Einkommensteile zu, soweit das Gesetz dies erlaubt. Lebensnotwendige Gegenstände und der gesetzlich geschützte Lebensbedarf bleiben geschützt.

Verwertung ist der nächste Begriff: Aus zulässig erfassten Werten wird Geld gemacht, etwa durch Verkauf. Pfänden und verkaufen sind also nicht dasselbe.

Pfandverwertung: Ein bestimmter Wert sichert genau diese Forderung. Ein Grundstück kann zum Beispiel einen Bankkredit absichern. Das Recht an dieser Sicherheit heisst Pfandrecht.

Der Unterschied zur Pfändung: Das Pfand ist schon die besondere Sicherheit für den Anspruch. Ein teurer Gegenstand allein ist noch kein Pfand – auch nicht, wenn Noah ihn sehr überzeugend anschaut.

Beim Konkurs wird grundsätzlich das gesamte pfändbare Vermögen in einem gemeinsamen Verfahren für die Gläubiger erfasst. Den Konkurs eröffnet ein Gericht. Der Zahlungsbefehl, eine amtliche Zahlungsaufforderung, allein eröffnet ihn nicht.

Erst das Pfand, dann die Schuldnereigenschaft

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis von Unternehmen und bestimmten beteiligten Personen. Entscheidend ist nicht nur, ob dort ein Name steht, sondern in welcher Eigenschaft.

  • Frage 1 – Sicherheit: Sichert ein Pfand genau diese Forderung? Grundsätzlich Pfandverwertung, auch gegen eine GmbH ( SchKG).
  • Frage 2 – Schuldner: Ohne Pfand die in Art. 39 genannten Handelsregistereigenschaften prüfen. Dazu gehören die eingetragene GmbH und der eingetragene Inhaber eines Einzelunternehmens.
  • Frage 3 – Ausnahme: Schränkt Art. 43 die Konkursbetreibung für diese Forderung ein? Fehlt schon eine konkursbegründende Eigenschaft, gilt für die gewöhnliche ungesicherte Forderung Pfändung (Art. 42).

Eine GmbH ist eine eigene Rechtsperson: Sie kann selbst Geld schulden. Beim Einzelunternehmen schuldet dagegen der Inhaber selbst. Deshalb ist die Abkürzung «Mensch gleich Pfändung» falsch.

Eine Geschäftsführerin steht vielleicht ebenfalls im Handelsregister. Allein diese Funktion macht sie für ihre private Schuld aber noch nicht konkursfähig. Der Eintrag braucht die gesetzlich passende Eigenschaft, nicht bloss ihren Namen.

Die kleine Ausnahme hat ein grosses Mitspracherecht

Periodisch bedeutet regelmässig wiederkehrend. Periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie entsprechende Unterhaltsbeiträge nach Partnerschaftsgesetz dürfen nicht auf Konkurs betrieben werden. Ohne Pfandsicherung gilt Pfändung, auch beim eingetragenen Einzelunternehmer.

Auch Ansprüche auf Sicherheitsleistung sind ausgenommen. Dabei wird ein Wert zur Absicherung verlangt, nicht einfach die Bezahlung einer gewöhnlichen Rechnung.

Seit 2025 gilt die alte Ausnahme für öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr. Das sind etwa Steuern und AHV-Beiträge. Eine eingetragene GmbH wird wegen einer gewöhnlichen ungesicherten Steuerforderung grundsätzlich auf Konkurs betrieben. Die alte Pauschalregel bekommt keinen Ehrenplatz im neuen Lernzettel.

Noch eine Grenze des Pfand-Grundfalls: Bei grundpfandgesicherten Zinsen oder Annuitäten besteht nach Art. 41 Abs. 2 ein Wahlrecht. Annuitäten sind regelmässige gleich hohe Zahlungen aus Zins und Tilgung. Unsere eindeutigen Pfandfälle betreffen deshalb das Kreditkapital.

Auch die Zeit des Registereintrags zählt: Seine Wirkung beginnt am Tag nach der Bekanntmachung. Nach Löschung kann die Konkursfähigkeit noch sechs Monate nachwirken (Art. 39–40). In unseren einfachen Fällen ist die Eintragung seit Jahren wirksam.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Pfand, Schuldnereigenschaft und Ausnahme entscheiden – nicht «Mensch oder Firma».
  • Ein Zahlungsbefehl führt nicht automatisch zum Konkurs.
  • Steuern und AHV sind seit 2025 keine pauschalen Pfändungsfälle mehr.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Was steht im Mittelpunkt?

Ordne die Grundgedanken zu. Gemeint ist der gesetzliche Zugriff, nicht eine automatische Folge jedes Zahlungsbefehls.

Deine Übungen werden vorbereitet …

Antwortbereich
Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Mensch mit Unternehmen

Luca ist seit Jahren eingetragener Inhaber eines Einzelunternehmens. Er schuldet eine fällige ungesicherte Warenrechnung; keine Ausnahme nach Art. 43. Welche Art passt?

Deine Übungen werden vorbereitet …

Antwortbereich
Eine Antwort auswählen
Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Eine Steuerrechnung im Jahr 2026

Die eingetragene Nordlicht GmbH schuldet eine gewöhnliche ungesicherte Steuerforderung. Keine sonstige Ausnahme. Welcher Weg gilt grundsätzlich?

Deine Übungen werden vorbereitet …

Antwortbereich
Eine Antwort auswählen
Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Gleicher Luca, andere Forderung

Der eingetragene Einzelunternehmer Luca schuldet nun periodischen familienrechtlichen Unterhalt. Die Forderung ist ungesichert. Was ändert sich?

Deine Übungen werden vorbereitet …

Antwortbereich
Eine Antwort auswählen
Aufgabe 5Grundlagen
Eigener Übungsfall

Begründe deinen Weg

Eine eingetragene GmbH schuldet fälliges Kreditkapital. Genau dieses Kapital ist durch ein Grundstück gesichert. Keine Zinsen oder Annuitäten werden betrieben. Erkläre die Betreibungsart in zwei Sätzen.

Deine Übungen werden vorbereitet …

Antwortbereich
Diese Antwort wird nicht automatisch bewertet. Nutze die Musterlösung zur Selbstkontrolle.

Dein Lernstand

0 von 5 Aufgaben bearbeitet · 0 selbstständig richtig.

Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

SchKG, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026; einschlägige Artikel am 20. Oktober 2026 geprüft · Stand 2026-01-01

Eigene erfundene Lernfälle zu Schweizer Recht. Kein Formularservice und keine individuelle Rechtsberatung.