Die fiktive Seeblick Beratung GmbH hat eine Beratungsleistung vollständig erbracht und stellt dafür im Jahr 2026 eine Rechnung über CHF 1’000 netto aus. Die Kundin bezahlt später.
Steuerbare Inlandleistung, Normalsatz 8,1 %, effektive Methode, vereinbarte Entgelte; keine Vorauszahlung. CHF 1’000 × 8,1 % = CHF 81 MWST, Rechnungsbetrag CHF 1’081.
- Die Kundin schuldet der Firma CHF 1’081. Diese Forderung ist Vermögen: Das Aktivkonto nimmt im Soll zu, obwohl noch kein Geld eingeht.
- CHF 1’000 sind verdienter Dienstleistungserlös und gehören ins Haben. CHF 81 Umsatzsteuer sind kein Erlös der Firma, sondern eine Verpflichtung gegenüber der ESTV: ebenfalls Haben.
- SollForderungen aus Lieferungen und Leistungen
- CHF 1’081
- HabenDienstleistungserlöse
- CHF 1’000
- HabenUmsatzsteuer
- CHF 81
Wirkung: Soll und Haben betragen je CHF 1’081. Die Forderung steigt um CHF 1’081, die Steuerschuld um CHF 81 und der Periodenertrag um CHF 1’000. Das Bankguthaben bleibt unverändert. Der Ertrag fliesst über den Periodenabschluss in das Eigenkapital ein; hier braucht es keine zusätzliche Eigenkapitalbuchung.