Schuldbetreibung

Rechtsvorschlag

Ich bestreite diese Betreibung: Verstehe Empfänger, Frist und Wirkung des Rechtsvorschlags – mit vollständigen und teilweisen Bestreitungen.

CHF 500 – davon CHF 120 bestritten
Genaue Erklärung
Rechtsvorschlag nur gegen CHF 120.
CHF 120
Fortsetzung vorerst gesperrt.
CHF 380
Unbestritten; Fortsetzung bei den übrigen Voraussetzungen möglich.

Der Umfang der klaren Erklärung zählt. Rechtsvorschlag zahlt keine Schuld und erlässt keine Forderung.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Frist und Empfänger nennen.
  • Vollständige und teilweise Bestreitung unterscheiden.
  • Verfahrensstopp, Schuldenerlass und Zahlung auseinanderhalten.

Eine kurze Erklärung mit wichtiger Wirkung

Mia hat CHF 500 bereits bezahlt. Trotzdem bekommt sie einen gewöhnlichen Zahlungsbefehl: die amtliche Zahlungsaufforderung in einer Betreibung. Der Brief allein beweist nicht, dass noch eine Schuld besteht.

Mia kann Rechtsvorschlag erheben. Einfach gesagt erklärt sie damit: «Ich bestreite diese Betreibung.» Sie reagiert auf das Verfahren, statt durch blosses Schweigen auf ihre frühere Zahlung zu vertrauen.

Im gewöhnlichen Fall braucht es grundsätzlich keine Begründung (Art. 75). Eine klare Erklärung wie «Ich erhebe Rechtsvorschlag» genügt. Der erste Satz muss noch keinen Aktenordner tragen.

Sonderregeln bestehen unter anderem für die Einrede fehlenden neuen Vermögens nach Konkurs und für Wechselbetreibung. Diese besonderen Verfahren sind nicht unser Grundfall. Belege sollten trotzdem aufbewahrt werden: Der Streit kann später eine Begründung und Nachweise verlangen.

An die richtige Stelle – und rechtzeitig

  • Sofort: gegenüber der Person, die den Zahlungsbefehl überbringt.
  • Danach: innert 10 Tagen seit Zustellung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Betreibungsamt (Art. 74).
  • Auf Verlangen wird die Erklärung gebührenfrei bescheinigt. Zustellungsdatum und Bestätigung sichern.

Der Gläubiger ist die Person, die Geld verlangt. Nur ihr «stimmt nicht» zu schreiben ersetzt den Rechtsvorschlag nicht. Nach der Zustellung muss die Erklärung an das zuständige Betreibungsamt gerichtet werden. Bei einer schriftlichen Eingabe wahrt auch die Übergabe an die Schweizerische Post am letzten Fristtag die Frist ( SchKG in Verbindung mit ZPO).

Auch eine Bitte um Belege ersetzt ihn nicht und verlängert die Frist nicht. Der Kalender wartet nicht höflich, bis der E-Mail-Verkehr fertig ist.

Die 20 Tage auf dem gewöhnlichen Zahlungsbefehl sind die Zahlungsfrist. Für die Bestreitung gelten grundsätzlich 10 Tage. Bei den konkreten Enddaten müssen Wochenenden, Feiertage und gegebenenfalls Art. 63 berücksichtigt werden.

Wie viel wird bestritten – und was bleibt offen?

Bestreitet Mia alles, ist die Fortsetzung der ganzen Betreibung vorerst gestoppt. Bestreitet sie nur einen Teil, muss sie diesen Betrag genau nennen. Sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2).

Für den unbestrittenen Betrag kann grundsätzlich weiterbetrieben werden (Art. 78). Teile den verlangten Betrag deshalb gedanklich in zwei Felder: «bestritten» und «nicht bestritten». Nur im ersten Feld steht die Sperre.

Wer die Forderung vollständig anerkennt, aber kein Geld hat, hat ein Zahlungsproblem. Eine Vereinbarung und gegebenenfalls Schuldenberatung können helfen. Der Rechtsvorschlag ist kein Ersatz für einen Schuldenerlass oder einen verbindlich gewährten Zahlungsaufschub.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Rechtsvorschlag grundsätzlich innert 10 Tagen beim Amt oder sofort bei Zustellung.
  • Teilbestreitung verlangt den genauen bestrittenen Betrag.
  • Er stoppt im bestrittenen Umfang, beseitigt aber nicht automatisch die Schuld.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Wohin mit der Bestreitung?

Mia erhält am Montag einen Zahlungsbefehl. Am Dienstag möchte sie gewöhnlichen Rechtsvorschlag erklären. Welcher Empfänger ist richtig?

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Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Muss sofort ein Aufsatz mit?

Gewöhnliche Betreibung, keine Einrede fehlenden neuen Vermögens oder anderes Sonderverfahren. Muss Mia den Rechtsvorschlag grundsätzlich ausführlich begründen?

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Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Der unbestrittene Rest

CHF 500 werden verlangt. Mia bestreitet ausdrücklich nur CHF 120. Wie hoch ist der unbestrittene Teil? Beträge ohne zusätzliche Kosten in diesem Rechenfall.

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CHF
Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Was ist nachher sicher?

Mia hat rechtzeitig vollständigen Rechtsvorschlag erhoben. Welche Aussage stimmt?

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Aufgabe 5Grundlagen
Eigener Übungsfall

Warum die Unterlagen behalten?

Dein Lernpartner sagt: «Rechtsvorschlag gemacht. Jetzt werfe ich den Zahlungsbeleg weg.» Erkläre in zwei oder drei Sätzen, warum das keine gute Schlussfolgerung ist.

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Dein Lernstand

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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

SchKG, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026; einschlägige Artikel am 20. Oktober 2026 geprüft · Stand 2026-01-01

Eigene erfundene Lernfälle zu Schweizer Recht. Kein Formularservice und keine individuelle Rechtsberatung.