Direkte Steuern · Unterrichtsblock 01
Block 1: Steuerpflicht und unselbständige Erwerbstätigkeit
Verstehe das Schweizer Steuersystem, bestimme die Steuerpflicht und erkenne, welche Einkünfte steuerbar und welche Berufsauslagen abziehbar sind.
Die Begriffe bringen gern eine Nebelmaschine mit. Wir bringen einen klaren Gedankengang.

- 01Wer gehört dazu?Wohnsitz, Aufenthalt oder Schweizer Werte
- 02Was zählt als Einkommen?Lohn, Vorteile und gesetzliche Ausnahmen
- 03Was darf abgezogen werden?Voraussetzungen vor der Rechnung
Erst den Fall verstehen. Dann die passende Regel. Die Zahlen laufen uns nicht weg.
Ein Block · 13 verbundene Themen · dein Tempo
Von null zum selbstständigen Steuerfall.
Du arbeitest, erhältst Lohn und bezahlst Ausgaben. Was davon interessiert das Steueramt – und weshalb? Dieser Lernweg baut die Antworten nacheinander auf. Niemand muss mit einem auswendig gelernten Gesetz im Kopf ankommen. Dafür gibt es die Kapitel.
Du liest nicht nur zu: In jedem Thema entscheidest du zuerst einen kurzen Fall. Bei Rechtsquellen, Familie, Einkommen, Beteiligungen und Berufskosten kannst du Entscheidungen ausprobieren oder eine Rechnung Schritt für Schritt aufdecken. Die Denkfalle tritt selbstbewusst auf. Wir lassen sie kurz reden – und prüfen dann ihre Geschichte.
Grundlage sind dein Arbeitsauftrag «Steuerpflicht / Unselbständige Erwerbstätigkeit», die inhaltlichen Folien 2–20 aus «DBST Block 1 – 0 Folien V2025» und ergänzend die Seiten 2–21 aus «Folien_Block 1 ohne Lösungen» mit Unterrichtsdatum 22.10.2026. Die Abdeckung bezieht sich auf diese bereitgestellten Unterlagen, nicht auf das ganze Fach oder unbekannte Schulbuchaufgaben.
Die neun Ziele deines Arbeitsauftrags
- Direkte und indirekte Steuern unterscheiden
- Die fünf steuerrechtlichen Grundbegriffe zuordnen
- Persönliche und wirtschaftliche Zugehörigkeit unterscheiden
- Beginn und Ende der Steuerpflicht bestimmen
- Familienbesteuerung und Kindereinkommen erklären
- Besteuerung nach dem Aufwand einordnen
- Allgemeine Einkommensgrundsätze anwenden
- Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit erkennen
- Berufsauslagen erklären und berechnen
Haftung, Spesen und Mitarbeiterbeteiligungen gehören ausdrücklich dazu. Sie stehen als eigene Abschnitte im Lernweg, obwohl nicht jeder Punkt im Arbeitsauftrag ein eigenes Lernziel bildet.
Mehrere Sitzungen sind eingeplant.
Der Arbeitsauftrag rechnet bereits mit mindestens vier Stunden Vorbereitung und einer Stunde Nachbearbeitung. Das ist keine Zehn-Minuten-Zusammenfassung. Wechsle über die Themenübersicht und nutze beim nächsten Besuch «Weiterlernen». Der bestehende Lernspeicher merkt Aufgaben, Hilfenutzung und deinen letzten Abschnitt.
So entsteht ein ehrlicher Lernstand
30 kurze Checks, 22 Anwendungen und Rechnungen sowie 18 Blocktest-Aufgaben – alles eigene Übungsfälle. Nach einem Fehler folgen Hinweis, stärkerer Hinweis und Lösung. Neue Entscheidungsfälle werden mit mindestens einem Tag Abstand zur Wiederholung angeboten.
Die 13 Einstiegsentscheidungen und fünf Mitmach-Erklärungen sind zusätzlich zum Ausprobieren da. Sie vergeben keine Punkte und verändern deinen Lernnachweis nicht. Neugier darf hier ohne Notenblatt erscheinen.
Jedes der 13 Themen zählt einzeln. Zwei verschiedene Aufgaben ohne Hilfen richtig, darunter eine Anwendung, bilden den Plattformstatus «selbstständig angewendet». Spätere erfolgreiche Wiederholung bestätigt ihn. Freie Begründungen vergleichst du mit transparenten Kriterien; es gibt keine vorgetäuschte KI-Benotung.
85 % im Blocktest sind ein Orientierungsziel, kein Beweis für jedes Thema. Die 60 % aus dem Arbeitsauftrag dienen der Moodle-Freischaltung – nicht als Beherrschungsnachweis. Ein Website-Test garantiert weder das Bestehen des Fachausweises noch die Lösung unbekannter Buchaufgaben.
Unterrichtsstand und Rechtsstand
Dateiname, Unterrichtsdatum und Steuerjahr sind verschiedene Angaben. Nicht ausdrücklich als «neue Folie» bezeichnete Folienverweise beziehen sich weiterhin auf das V2025-Paket mit aufgedrucktem Datum 15.09.24. Die neuen Folien tragen das Unterrichtsdatum 22.10.2026; der Ergänzungsabgleich erfolgte am 19.10.2026. Rechnungen nennen ausdrücklich ihr Jahr und betreffen, soweit nichts anderes steht, die direkte Bundessteuer.
Buchkapitel, Videos, Originalaufgaben und Moodle-Inhalte liegen nicht vollständig vor. Sie wurden nicht erfunden oder als gelesen ausgegeben. Alle Personen und Unternehmen in den neuen Fällen sind erfunden. Bitte keine echten Steuer- oder Lohndaten eingeben.
Mit Abschnitt 01 beginnen →Dein Lohn – und die Frage des Steueramts
Nora ist erwachsen, arbeitet im Büro und erhält Lohn. Miete, Essen und Arbeitsweg haben schon Pläne damit. Das Steueramt meldet ebenfalls Interesse an – allerdings braucht es dafür ein Gesetz, keinen besonders überzeugenden Briefkopf. Gesetze bestimmen, wie öffentliche Aufgaben finanziert werden. Wir sortieren zuerst die Rollen. Das Formular kann noch so wichtig aussehen: Es wartet, bis wir die Sache verstanden haben.
Eine natürliche Person ist ein Mensch wie Nora. Eine juristische Person ist eine rechtlich selbstständige Organisation, etwa eine AG oder GmbH. Einkommen ist das, was einer Person in einer Zeitspanne zufliesst oder steuerlich als zugeflossen gilt. Vermögen ist ihr Bestand an Werten zu einem Zeitpunkt, etwa Geld und ein Haus, nach Abzug von Schulden. Lohn ist Einkommen. Das angesparte Geld ist Vermögen. Gleiche Franken können zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Fragen beantworten.
Steuern sind gesetzlich angeordnete Zahlungen an das Gemeinwesen ohne individuell zurechenbare Gegenleistung. Damit werden beispielsweise Bildung, Sicherheit und Infrastruktur finanziert. Bund, Kantone und Gemeinden haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Die direkte Bundessteuer, kurz DBSt, betrifft bei natürlichen Personen das Einkommen und bei juristischen Personen den Gewinn. Eine allgemeine Vermögenssteuer erhebt der Bund nicht; Vermögens- und Kapitalsteuern sind kantonale beziehungsweise kommunale Themen.
Veranlagung bedeutet: Die zuständige Behörde stellt die für die Steuer massgeblichen Verhältnisse und den geschuldeten Betrag fest. Bezug bedeutet: Die Steuer wird eingezogen. Bei der direkten Bundessteuer erledigen die Kantone Veranlagung und Bezug unter Aufsicht des Bundes. Zuständigkeit und Empfänger des Steuerertrags sind also nicht dieselbe Frage.
Rechtsquellen sind die verbindlichen Regeln, in denen du eine Antwort suchst. Die Verfassung verteilt Zuständigkeiten und setzt Grenzen. Das Gesetz regelt die wesentlichen Voraussetzungen; für die direkte Bundessteuer ist das das DBG. Verordnungen führen gesetzliche Vorgaben näher aus, beispielsweise die Berufskostenverordnung. Eine Verordnung ist also kein geheimer Seiteneingang für eine völlig neue Steuer ohne gesetzliche Grundlage.
Das Steuerharmonisierungsgesetz, kurz StHG, gibt den Kantonen gemeinsame Grundregeln für ihre direkten Steuern vor, etwa zu Steuerpflicht, Steuergegenstand, zeitlicher Bemessung und Verfahren. Harmonisierung heisst hier Abstimmung, nicht überall dieselbe Rechnung: Tarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge bleiben davon insbesondere ausgenommen (BV 129). Kantonale Gesetze regeln die kantonalen und kommunalen Steuern innerhalb dieses Rahmens.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein Vertrag zwischen Staaten. Bei einem Auslandsfall prüfst du zuerst den Steueranspruch nach innerstaatlichem Recht, dann mögliche Grenzen oder Zuteilungen durch das anwendbare Abkommen. Das DBA ist kein zusätzlicher Schweizer Steuertarif. Und eine ESTV-Wegleitung erklärt die Anwendung – sie steht nicht plötzlich über dem Gesetz, nur weil das PDF sehr amtlich aussieht.
- BV 106: Spielbankenabgabe. BV 128: direkte Bundessteuer. BV 130: Mehrwertsteuer.
- BV 131: besondere Verbrauchssteuern, etwa auf Tabak, Bier und Mineralöl. BV 132: Stempelabgaben und Verrechnungssteuer. BV 133: Zölle. Diese Kompetenzübersicht ist keine Liste von Steuern, die jede Person bezahlen muss.
- BV 134 begrenzt die Kantone und Gemeinden: Was das Bundesrecht als Gegenstand von MWST, besonderen Verbrauchssteuern, Stempel- oder Verrechnungssteuer bezeichnet oder freistellt, dürfen sie nicht mit gleichartigen Steuern belasten.
- Gesetzliche Grundlage: Wer steuerpflichtig ist, was besteuert wird und wie die Steuer bemessen wird, muss im Gesetz geregelt sein. Keine Steuer nach Tageslaune.
- Allgemeinheit: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird grundsätzlich erfasst. Persönliche Lieblingspersonen sind kein Steuertatbestand.
- Gleichmässigkeit: Vergleichbare Verhältnisse sollen vergleichbar behandelt werden; sachliche Unterschiede dürfen berücksichtigt werden.
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die Belastung richtet sich, soweit es die Steuerart zulässt, nach der finanziellen Tragfähigkeit. Gleiche absolute Beträge für alle wären nicht automatisch gerecht.
- Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung: Mehrere Kantone dürfen nicht dieselbe steuerpflichtige Person für dasselbe Steuerobjekt und dieselbe Zeit entgegen den Zuteilungsregeln doppelt belasten. Einkommensteuer von Bund und Kanton nebeneinander ist damit nicht verboten.
der Bundesverfassung erlaubt dem Bund höchstens 11,5 % auf Einkommen natürlicher Personen und höchstens 8,5 % auf Reinertrag juristischer Personen. Das sind verfassungsrechtliche Höchstgrenzen, nicht zwei universelle Rechnungsrezepte. Noras persönliche Steuer folgt dem gesetzlichen Tarif und ihren steuerlich relevanten Verhältnissen. «Mein Lohn × 11,5 %» überspringt fast den ganzen Fall. Selbstbewusst, aber etwas voreilig.
Die nachfolgende Einnahmenübersicht zeigt ausschliesslich die historische Darstellung 2022 aus Folie 4. Direkte Bundessteuer und MWST sind darin die beiden grössten Gruppen. Du sollst die Grössenordnung verstehen, nicht sechs alte Einnahmenzahlen auswendig aufsagen. Das Steueramt veranstaltet hier kein Zahlengedächtnis-Casting.
Wer darf hier eigentlich die Regeln machen?
Drei staatliche Ebenen, aber keine drei unbegrenzten Wunschlisten. Steuerhoheit bedeutet die Befugnis, eine Steuer zu erheben. Vergleiche zuerst die Rollen, dann prüfe eine Behauptung.
- VerfassungKompetenz und Grundsätze
- GesetzWesentliche Steuerregeln
- VerordnungKonkretisierung im erlaubten Rahmen
Das Schema ersetzt keine vollständige Normenprüfung. Staatsverträge wie Doppelbesteuerungsabkommen können ein innerstaatliches Besteuerungsrecht zusätzlich begrenzen; sie sind keine vierte Stufe unter der Verordnung.
Eigene Lehrfälle · schweizerisches Steuerrecht 2026 · BV 3, 127, 129 und 134; StHG. Frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Diese Auswahl wird nicht dauerhaft gespeichert. Quellen und Rechtsstand
Werte aus Folie 4, in Millionen CHF. Total: 78’643. Keine aktuelle Bundesrechnung und kein Auswendiglernauftrag.
Direkte Bundessteuer und MWST zusammen: knapp zwei Drittel der dargestellten Einnahmen. Das ist die wichtige Aussage.
Noch einfacher erklärt
Die Verfassung verteilt Zuständigkeiten. Das Gesetz regelt die Steuer. Verordnungen führen Regeln aus. Bund, Kanton und Gemeinde dürfen nicht nach Laune kassieren.
Fachlich genauer
BV 3 und 50 betreffen die kantonale und kommunale Ebene; BV 127–129 die Grundsätze, Bundeskompetenz und Harmonisierung. StHG harmonisiert nicht die Tarife. Die geltende Befristung der DBSt/MWST-Kompetenz bis Ende 2035 steht in BV 196, nicht im gleich nummerierten DBG-Artikel zum Kantonsanteil.
BV 3, 50, 127–134, 196 · DBG 196 · StHG · Quellen
Welche Regel schützt hier?
Eigene Übungsfälle · Besteuerungsgrundsätze der Bundesverfassung, Rechtsstand 2026. Ordne jeweils den besonders angesprochenen Grundsatz zu.
Höchstgrenze ist kein persönlicher Tarif
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ein Kollege sagt: «In der Bundesverfassung stehen 11,5 %. Also zahlt jede natürliche Person genau 11,5 % ihres Einkommens als direkte Bundessteuer.» Welche Korrektur trifft zu?
Welche Quelle hat hier das Sagen?
Eigener Übungsfall · Rechtsquellen 2026. Ordne die Fragen der passenden Quellenfunktion zu. Ein Kreisschreiben kann beim Verstehen helfen; es bekommt dadurch aber keinen parlamentarischen Superheldenumhang.
Eigener Fall · Eine sehr kreative Gemeinde
Eigener Übungsfall · schweizerisches Steuerrecht, Rechtsstand 2026. Eine Gemeinde möchte allein per spontanem Behördenbeschluss eine neue Steuer einführen, ohne nötige gesetzliche Grundlage. Personen mit guten Beziehungen sollen trotz identischer wirtschaftlicher Situation nichts bezahlen. Wähle die beiden besonders betroffenen Regeln und begründe sie in eigenen Worten.
Falllabor · Schritt 1 von 30 von 2 Entscheidungen ausgewählt
Deine Entscheidungen bleiben gespeichert und bis zur Prüfung änderbar. Noch keine Lösung wird vorgegeben.
Eigener Gesamtfall · Steuerhoheit ohne Allmachtsfantasie
Eigener Übungsfall · Bundesverfassung und Steuerharmonisierung, geprüfter Rechtsstand 2026. Ein fiktives Behördenmemo behauptet: Eine Gemeinde dürfe ohne kantonale Ermächtigung jede neue Steuer einführen; das StHG verlange identische kantonale Tarife; und die heutige verfassungsrechtliche Ermächtigung des Bundes für direkte Bundessteuer und MWST habe kein Enddatum. Beurteile die drei Behauptungen. Unbekannte spätere Verfassungsänderungen werden nicht vorausgesagt.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
Deine Entscheidungen bleiben gespeichert und bis zur Prüfung änderbar. Noch keine Lösung wird vorgegeben.
Nicht jede Zahlung an den Staat ist dieselbe Art Abgabe
Nora bezahlt etwas ans Amt. Damit ist noch nicht jede Zahlung automatisch eine Steuer – der Empfänger allein löst den Fall nicht, so gern er wichtig aussieht. Öffentliche Abgabe ist der Oberbegriff für Geldleistungen an den Staat. Steht eine besondere, individuell zurechenbare Leistung, ein besonderer Vorteil oder der Ersatz einer Pflicht dahinter, prüfst du Kausalabgaben. Bei Steuern fehlt eine solche individuelle Gegenleistung. Für ihre Einkommensteuer bekommt Nora keinen eigenen Strassenabschnitt mit Namensschild.
- Gebühr: Entgelt für eine konkrete staatliche Leistung oder die Nutzung einer Einrichtung, zum Beispiel eine amtliche Beglaubigung.
- Vorzugslast / Beitrag: Beteiligung an Kosten, weil jemand einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil erhält, etwa durch die Erschliessung eines Grundstücks. Eine tatsächliche Benutzung ist nicht immer nötig.
- Ersatzabgabe: Geld tritt an die Stelle einer nicht erfüllten öffentlich-rechtlichen Naturalleistung, etwa beim Wehrpflichtersatz. Nicht einfach ein frei gekaufter staatlicher Service.
- Gemengsteuer: Eine Abgabe verbindet einen Kausalteil mit einem Steuerteil. Die Leistung erklärt nicht den ganzen Betrag. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung entscheidet.
Bei Steuern kannst du zusätzlich nach dem Zweck fragen. Fiskalsteuern sollen vor allem Einnahmen für öffentliche Aufgaben beschaffen. Eine allgemeine Steuer finanziert den allgemeinen Haushalt; eine Zwecksteuer ist für eine bestimmte Aufgabe gebunden. Lenkungssteuern beziehungsweise Lenkungsabgaben sollen vor allem Verhalten beeinflussen, etwa umweltschädliches Verhalten verteuern. Einnahmen können trotzdem entstehen. «Finanzieren» und «Verhalten lenken» beschreiben den Schwerpunkt, keine magisch undurchlässigen Schubladen.
Nun zwei Rollen: Das Steuersubjekt ist die Person oder Organisation, die nach dem Gesetz steuerpflichtig ist. Steuerträger meint die Person, welche die Steuer wirtschaftlich tragen soll. Im Unterrichtsmodell direkter Steuern fallen diese Rollen zusammen. Bei indirekten Steuern wird die Belastung typischerweise auf eine andere Person überwälzt, also weitergegeben.
Die ursprünglichen V2025-Folien ordnen auch Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Verbrauchssteuern wie Mineralöl- und Tabaksteuer den indirekten Steuern zu. Bei einer verrechnungssteuerpflichtigen Dividende schuldet beispielsweise die ausschüttende Gesellschaft die Abgabe und überwälzt sie durch Abzug auf den Empfänger. Bei erfüllten Voraussetzungen kann dieser eine Rückerstattung erhalten. Deshalb ist der Abzug nicht immer seine endgültige Steuerbelastung. Hier ordnen wir das System ein; das Rückerstattungsverfahren ist ein späterer Block.
Nora
Ist steuerpflichtig und trägt ihre Steuer.
Geschäft → Nora
Geschäft rechnet ab. Nora trägt die Steuer im privaten Endpreis.
Die Pfeile bezeichnen die genannten Beziehungen, nicht einen zweiten Steuerbetrag. Wirtschaftliche Überwälzung und Rückerstattungen können die endgültige Belastung verändern.
Noch einfacher erklärt
Bezahlst du für eine bestimmte staatliche Leistung, einen besonderen Vorteil oder den Ersatz einer Pflicht? Dann prüfe Kausalabgaben. Bei Steuern fehlt die persönliche Gegenleistung.
Fachlich genauer
Direkt/indirekt ist ein Systematisierungsmodell. Die Belastung kann wirtschaftlich von der idealtypischen Rollenverteilung abweichen; insbesondere die rückerstattbare Verrechnungssteuer nicht als immer endgültige Belastung darstellen.
ESTV · Schweizer Steuersystem / Steuerbegriffe · Quellen
Was bekommt die zahlende Person dafür?
Eigene Übungsfälle · Öffentliche Abgaben, Rechtsstand 2026. Es geht um die im Fall ausdrücklich beschriebene Ausgestaltung, nicht um die Bezeichnung allein.
Direkt oder indirekt – mit Begründung
Eigener Übungsfall · Steuerarten 2026. Erkläre den Unterschied zwischen der Einkommenssteuer einer angestellten Person und der MWST auf deren privaten Einkauf. Nenne jeweils das rechtlich verpflichtete Steuersubjekt und den vorgesehenen Steuerträger. Nur «direkt/indirekt» reicht nicht.
Drei Gebühren, drei verschiedene Jobs
Eigene Übungsfälle · Rechtsstand 2026. Ordne die ausdrücklich beschriebenen Entgelte nach ihrer Funktion zu. Es gibt keinen zusätzlichen fiskalischen Steuerteil. Der Name auf der Rechnung darf heute nicht allein den Chef spielen.
Wozu erheben – und wohin mit dem Geld?
Eigene vereinfachte Steuerfälle · Rechtsstand 2026. Ordne jeweils nur das ausdrücklich erfragte Merkmal zu. Hauptzweck und Verwendung des Ertrags sind verschiedene Blickrichtungen; eine Steuer kann mehrere Zwecke verbinden.
Eigener Fall · Das Steuerarten-Sortierbrett
Eigene Übungsfälle · Rechtsstand 2026. Ordne ausdrücklich nach dem Rollen-/Überwälzungsmodell dieser Lektion ein: gesetzlich verpflichtetes Steuersubjekt und vorgesehener Steuerträger. Eine andere Einteilung nach Steuergegenstand wird hier nicht abgefragt. Es wird kein Steuerbetrag berechnet und kein Anspruch auf Rückerstattung geprüft.
Fünf Fragen. Keine fünf neuen Monster.
Steuerberechnungsgrundlage. Ein Wort, das beim Betreten des Raums vermutlich eine eigene Visitenkarte verteilt. Dahinter steckt eine einfache Frage: Mit welchem Betrag rechnen wir? Die erfundene Seeblick AG erwirtschaftet Gewinn; wir betrachten ihre direkte Bundessteuer. Reingewinn meint hier den steuerlich massgeblichen Gewinn nach den vorgesehenen Korrekturen. Nicht den Umsatz: Das ist die Summe der Verkäufe. Gewinn bleibt nach den zugehörigen Aufwendungen übrig.
- Steuerhoheit – wer darf diese Steuer erheben? Hier der Bund. Dass der Kanton sie veranlagt, macht daraus keine kantonale Steuer.
- Steuersubjekt – wer ist steuerpflichtig? Die Seeblick AG als juristische Person.
- Steuerobjekt – was ist der Gegenstand der Besteuerung? Ihr Reingewinn.
- Steuerberechnungsgrundlage – wie gross ist dieses Objekt, messbar ausgedrückt? Im Beispiel CHF 100’000 steuerbarer Reingewinn.
- Steuermass – welcher Satz oder Tarif wird auf die Grundlage angewendet? Für die direkte Bundessteuer dieser AG 8,5 %. Ein Tarif kann statt eines einheitlichen Prozentsatzes auch abgestufte Regeln enthalten.
Noch einfacher erklärt
Wer darf? Wer schuldet? Was wird erfasst? Wie viel davon? Mit welcher Rechenregel? Fünf Fragen statt eines Wortbergs.
Fachlich genauer
Bei juristischen Personen ist die direkte Bundessteuer auf dem steuerbaren Reingewinn zu berechnen. Die Gewinnermittlung und die Abzugsfähigkeit von Steuern sind vorgelagerte Fragen, die unser vorgegebener Reingewinn bereits erledigt.
DBG 57–59 und 68 · Folie 7 · Quellen
Fünf Fragen, fünf getrennte Zimmer
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Die fiktive Klar AG hat einen steuerbaren Reingewinn von CHF 120’000. Ordne die Angaben den fünf Begriffen zu. Es wird keine Steuerrechnung verlangt.
Die Musterlösung blufft – korrigiere sie
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Eine Musterlösung behauptet: «Steuersubjekt = Einkommen; Steuerobjekt = CHF 80’000; Berechnungsgrundlage = Lea.» Lea ist die steuerpflichtige natürliche Person, CHF 80’000 ihr vorgegebener steuerbarer Einkommensbetrag. Korrigiere die drei Zuordnungen und erkläre den Denkfehler.
Eigener Fall · Lea und die fünf Begriffe mit grossem Auftritt
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Lea ist eine in Basel wohnhafte natürliche Person. Ihr steuerbares Einkommen ist im Fall bereits korrekt mit CHF 72’000 ermittelt. Der Bund ist zur direkten Bundessteuer berechtigt; der gesetzliche Einkommenssteuertarif ist anzuwenden. Ordne alle fünf Elemente zu, ohne einen Steuerbetrag zu berechnen.
Warum darf die Schweiz gerade diese Person besteuern?
Nora lebt hier, Sam besitzt hier nur ein Haus. Darf die Schweiz beide besteuern? Erst die Verbindung prüfen, dann urteilen. Steuerliche Zugehörigkeit ist die Verbindung, welche die Steuerpflicht begründet. Steuerpflicht heisst: Das Gesetz erfasst eine Person für diese Steuer. Bei natürlichen Personen unterscheiden wir persönliche und wirtschaftliche Verbindungen. Der Pass darf mitkommen; die ganze Antwort darf er nicht allein geben.
Persönliche Zugehörigkeit besteht bei steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Wohnsitz bedeutet: Hier liegt der Lebensmittelpunkt mit der Absicht, dauerhaft zu bleiben. Eine reine Meldeadresse genügt nicht; tatsächliche Verhältnisse zählen. Erwerbstätigkeit bedeutet eine auf Einkommen gerichtete Arbeit, selbstständig oder angestellt.
Auch ohne solchen Wohnsitz kann ein Aufenthalt die persönliche Zugehörigkeit begründen: mindestens 30 Tage in der Schweiz bei Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit. Vorübergehende Unterbrechungen setzen die Zählung nicht einfach zurück. Wer dagegen einen Schweizer Wohnsitz begründet, wartet nicht erst 30 Tage auf seine Steuerpflicht. Der Wohnsitz hat einen eigenen Eingang, keine Warteschlange.
Persönliche Zugehörigkeit führt grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht: Das weltweite Einkommen wird betrachtet. Ausgenommen sind insbesondere ausländische Liegenschaften (LS: Grundstücke und Gebäude), Geschäftsbetriebe (GB: Unternehmen) und Betriebsstätten (BS: feste Geschäftseinrichtungen, über die ein Teil einer Tätigkeit ausgeübt wird). Ausgenommene Auslandseinkünfte können für den Steuersatz trotzdem wichtig sein. «Unbeschränkt» hat einen grossen Auftritt. Seine gesetzlichen Ausnahmen bleiben trotzdem auf der Gästeliste.
Ohne Schweizer Wohnsitz oder steuerrechtlichen Aufenthalt kann wirtschaftliche Zugehörigkeit bestehen. Dann verbindet eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmter Vermögenswert die Person mit der Schweiz. Die Steuerpflicht ist beschränkt: Erfasst werden die relevanten Schweizer Einkünfte, nicht automatisch das gesamte Welteinkommen.
- Schweizer Grundstücke: Eigentum, bestimmte Nutzungsrechte sowie die im Gesetz erfasste Vermittlung oder der Handel.
- Schweizer Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten: etwa die Beteiligung an einem Betrieb oder eine feste Niederlassung.
- In der Schweiz ausgeübte Erwerbstätigkeit; weitere gesetzliche Anknüpfungen betreffen unter anderem bestimmte Organvergütungen.
- Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Schweizer Grundstücken gesichert sind: beispielsweise der Zins einer solchen Forderung. Nicht jeder Zins eines Schweizer Bankkontos genügt.
- Bestimmte Renten und Kapitalleistungen aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen oder gebundener Vorsorge, etwa BVG und Säule 3a. Bei Auslandsbezug sind zusätzlich internationale Abkommen zu prüfen.
Noch einfacher erklärt
Hier leben oder lange genug hier sein: persönliche Verbindung. Im Ausland leben, aber einen gesetzlich erfassten Schweizer Wert oder eine Tätigkeit haben: wirtschaftliche Verbindung.
Fachlich genauer
Unbeschränkte Steuerpflicht erfasst ausländische Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke nicht. Satzbestimmende Berücksichtigung, Verlustregeln und Abkommensrecht sind von der Steuerbasis zu trennen.
DBG 3–7 · Quellen
Wohnsitz ist keine Warteschlange
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Elena zieht am 1. September dauerhaft nach Bern und begründet dort an diesem Tag ihren steuerrechtlichen Wohnsitz. Sie arbeitet vorerst nicht. Muss sie noch 90 Tage warten, bis eine persönliche Zugehörigkeit besteht?
Schweizer Anknüpfung trotz Wohnsitz im Ausland
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ordne die genannten Sachverhalte nach innerstaatlichem DBG ein. Doppelbesteuerungsabkommen und die genaue Ausscheidung sind nicht Gegenstand dieser Zuordnung.
Eigener Fall · Schweizer Wohnsitz, französisches Haus
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Nadia hat ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Lausanne. Sie bezieht Schweizer Arbeitslohn, Zinsen von einem ausländischen Sparkonto und Mieterträge aus einer Liegenschaft in Frankreich. Es handelt sich um Privatvermögen; wir prüfen die Grundzuordnung nach innerstaatlichem DBG, nicht die internationale Detailausscheidung. Ordne die Zugehörigkeit und die Ausnahme zu; begründe danach.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
Deine Entscheidungen bleiben gespeichert und bis zur Prüfung änderbar. Noch keine Lösung wird vorgegeben.
Beginn und Ende: Folge der Verbindung, nicht nur dem Kalender
Nora zieht um. Packt ihre Steuerpflicht einfach mit? Manchmal wechselt nur deren Grundlage. Sie beginnt, sobald die entsprechende Verbindung entsteht: mit Wohnsitz oder Aufenthalt, dem Erwerb steuerbarer Werte oder einer massgeblichen wirtschaftlichen Tätigkeit. Ist die Aufenthaltsdauer erfüllt, zählt die Begründung des Aufenthalts. Nicht erst der 31. oder 91. Tag – das Gesetz verteilt keine heimliche Gratis-Probezeit.
Persönliche Zugehörigkeit endet grundsätzlich mit Tod, Wegzug ins Ausland oder Ende des massgeblichen Schweizer Aufenthalts. Wirtschaftliche Zugehörigkeit endet, wenn der entsprechende Schweizer Anknüpfungspunkt wegfällt. Werden nur einzelne Werte aufgegeben, ist zu prüfen, ob andere Verbindungen fortbestehen.
- 1. März 2026Wohnsitz in Bern
Persönliche Zugehörigkeit beginnt.
- 1. Juli 2026Kauf eines Schweizer Hauses
Das Haus gehört zur bestehenden persönlichen Besteuerung.
- 30. September 2026Wohnsitz dauerhaft ins Ausland
Persönliche Zugehörigkeit endet; wirtschaftliche wegen des behaltenen Hauses bleibt.
- 31. Dezember 2026Haus verkauft, keine andere Verbindung
Die beschriebene wirtschaftliche Zugehörigkeit endet.
Nicht jeder neue Job beginnt eine neue umfassende Steuerpflicht. Nicht jeder Wegzug beendet alle Schweizer Anknüpfungen.
Noch einfacher erklärt
Die Steuerpflicht folgt der Verbindung. Wenn du wegziehst, aber ein Schweizer Haus behältst, fällt nur die persönliche Verbindung weg – nicht automatisch jede Steuerpflicht.
Fachlich genauer
DBG 8 knüpft Beginn und Ende an Wohnsitz, Aufenthalt und steuerbare Werte. Eine unterjährige Pflicht kann ausserdem Fragen der zeitlichen Bemessung auslösen; diese Lektion lehrt die Anknüpfung, keinen vollständigen Jahresveranlagungsrechner.
DBG 8 · Quellen
Wegzug ist nicht immer der letzte Akt
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Jan gibt seinen Schweizer Wohnsitz und Aufenthalt am 30. Juni auf und zieht dauerhaft nach Oslo. Seine vermietete Schweizer Liegenschaft behält er. Welche Aussage ist nach innerstaatlichem DBG richtig?
Daten statt Bauchgefühl
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Sofia lebt ausschliesslich in Madrid, ohne Schweizer Wohnsitz oder Aufenthalt. Sie erwirbt am 10. April das Eigentum an einer Schweizer Mietliegenschaft. Am 20. November überträgt sie es endgültig weiter; es bleiben keine anderen Schweizer Anknüpfungen. Ordne zu.
Eigener Fall · Ein Wegzug mit zwei Enddaten
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Omar gibt am 31. Mai seinen Schweizer Wohnsitz und Aufenthalt endgültig auf. Eine schweizerische vermietete Liegenschaft behält er bis zur endgültigen Eigentumsübertragung am 30. September. Danach bestehen keinerlei Schweizer steuerliche Anknüpfungen mehr. Keine Staatsvertrags-Sonderregel. Bestimme die beiden Änderungen und begründe sie.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
Deine Entscheidungen bleiben gespeichert und bis zur Prüfung änderbar. Noch keine Lösung wird vorgegeben.
Eine Familie, mehrere Einkommensquellen
Lehrlingslohn und Sparzins landen auf demselben Konto. Müssen sie deshalb auch in dieselbe Steuerrechnung? Netter Versuch, Kontoauszug. Gemeinsame Veranlagung bedeutet: Bestimmte Einkünfte werden für die Steuer zusammengefasst. Nicht, dass alle gleich viel verdienen oder ihr eigenes Einkommen verlieren. Wir betrachten die direkte Bundessteuer 2026 und prüfen die Einkommensarten einzeln.
Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe werden gemeinsam veranlagt; ihre Einkommen werden unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet. Güterstand meint die Regeln darüber, wem das eheliche Vermögen gehört. Für eingetragene Partnerschaften gilt die entsprechende Steuerregel. Tatsächlich oder rechtlich getrennte Ehegatten werden getrennt veranlagt. Zwei Adressen allein beweisen noch keine tatsächliche Trennung: Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft muss aufgehoben sein. Unverheiratetes Zusammenleben allein erzeugt keine gemeinsame Ehegattenbesteuerung.
Elterliche Sorge meint die rechtliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis für ein minderjähriges Kind. Obhut betrifft dessen Betreuung im Alltag. Einkommen eines Kindes unter elterlicher Sorge wird grundsätzlich dem Inhaber dieser Sorge zugerechnet. Die wichtige Ausnahme ist Erwerbseinkommen: Einen Lehrlingslohn versteuert das Kind selbstständig. Dass das Kind selbst veranlagt wird, sagt noch nicht, wie hoch seine Steuer ausfällt.
Bei getrennt besteuerten Eltern brauchst du für die übrigen Kindereinkünfte mehr Angaben. Alleinige Sorge: Zurechnung an diesen Elternteil. Gemeinsame Sorge, Betreuung durch einen Elternteil und Unterhaltsbeiträge für das Kind an diesen Elternteil: Zurechnung an den betreuenden Elternteil. Bei alternierender Betreuung, wenn beide Eltern gleich viel zum Unterhalt beitragen und keine Kinderunterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, erfolgt die Zurechnung je zur Hälfte. Gemeinsame Sorge allein ist also noch keine automatische 50/50-Regel.
Erwerbseinkommen bleibt beim Kind; auch bestimmte Leistungen, die seinen Erwerbsausfall ersetzen, werden ihm selbst zugerechnet. Kinder ohne elterliche Sorge werden selbstständig besteuert und im Verfahren entsprechend vertreten. Im Steuerjahr des 18. Geburtstags erfolgt erstmals die vollumfängliche selbstständige Veranlagung. Selbstständig besteuert heisst weiterhin nicht zwingend: tatsächlich einen positiven Steuerbetrag bezahlen.
Ein Konto. Wer versteuert was?
Tim lebt bei seinen rechtlich und tatsächlich ungetrennt verheirateten Eltern in der Schweiz. Mit 16 steht er unter ihrer elterlichen Sorge. Vergleiche damit einen anderen Modellfall: Tim ist bereits zu Jahresbeginn 2026 volljährig und 19 Jahre alt. Keine Sonderfälle.
Erwerbseinkommen wird bereits beim minderjährigen Kind selbst besteuert. Ob tatsächlich eine Steuer anfällt, ist die nächste Frage – Zurechnung ist noch keine Steuerrechnung.
Das Konto hat seinen Namen nicht geändert. Die Einkommensart übernimmt hier die Regie.
Die Zurechnung verändert weder das Eigentum am Geld noch beweist sie eine positive Steuerrechnung. Bei getrennten Eltern zusätzlich Sorge, Obhut und Unterhaltsverhältnisse prüfen. Diese Fälle erklärt der Abschnitt darüber.
Eigener Modellfall · direkte Bundessteuer 2026 · frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Diese Auswahl wird nicht dauerhaft gespeichert. Quellen und Rechtsstand
Noch einfacher erklärt
2026 rechnen ungetrennte Ehegatten gemeinsam ab. Im tatsächlichen Trennungsjahr werden sie für das ganze Steuerjahr separat veranlagt. Lohn aus eigener Arbeit bleibt beim Kind.
Fachlich genauer
Einkommenszurechnung, zuständiger Kanton, Trennungsjahr und Haftung sind verschiedene Fragen. Kinderabzüge, Tarife und Unterhaltszahlungen haben eigene Voraussetzungen und sind nicht aus einem einzigen Pfeil vollständig abzuleiten.
DBG 9, 42, 105 · ESTV KS 30 Ziff. 3 und 6 · Quellen
Ein Kind, zwei Einkommensspuren
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Die 17-jährige Alina steht unter elterlicher Sorge. Ihre Eltern leben rechtlich und tatsächlich ungetrennt und werden gemeinsam veranlagt. Alina erhält Lehrlingslohn und Sparzinsen. Ordne die Einkünfte zu.
Veranlagung folgt den tatsächlichen Verhältnissen
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Noah und Luca leben in rechtlich und tatsächlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft. Welche Aussage zur direkten Bundessteuer trifft für diesen Unterrichtsfall zu?
Eigener Fall · Lehrlingslohn und Sparzins auseinanderhalten
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ungetrennte, gemeinsam veranlagte Eltern erzielen CHF 70’000 und CHF 50’000 Einkommen. Ihr unter elterlicher Sorge stehendes minderjähriges Kind erzielt CHF 12’000 Lehrlingslohn und CHF 300 gewöhnliche Sparzinsen. Addiere nur die zugeordneten Einkünfte VOR allen Abzügen und Tarifen. Nicht die fertige Steuer oder das endgültige steuerbare Einkommen berechnen.
Eigener Gesamtfall · Zwei Wohnungen, ein Steuerjahr
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Livia und Jan leben seit dem 20. September 2026 tatsächlich und dauerhaft getrennt; die eheliche Gemeinschaft ist aufgehoben. Beide behalten je einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz in Binningen BL bis Jahresende. Sie sind gewöhnlich ordentlich veranlagte Angestellte und pendeln täglich zur Arbeit nach Basel BS. Keine Liegenschaft, selbstständige Tätigkeit oder andere besondere steuerliche Anbindung in Basel-Stadt. Entscheide über Veranlagung und zuständigen Kanton; es wird keine Steuerhöhe berechnet.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
Deine Entscheidungen bleiben gespeichert und bis zur Prüfung änderbar. Noch keine Lösung wird vorgegeben.
Berechnen ist nicht dasselbe wie Bezahlenmüssen
Die Steuer ist berechnet. Fall erledigt? Fast – jetzt kommt eine andere Frage. Veranlagung: Wie viel Steuer entsteht? Haftung: Von wem darf die Behörde die Zahlung verlangen? Bei Solidarhaftung stehen mehrere Personen jeweils für die ganze erfasste Schuld ein. Der Staat erhält die Steuer nur einmal. Zwei Schuldner sind kein Trick, die Kasse doppelt klingeln zu lassen.
Ungetrennte Ehegatten haften grundsätzlich solidarisch für ihre gesamte Steuer. Es ist dann falsch, ihre Haftung automatisch im Verhältnis ihrer Einkommen aufzuteilen. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten haftet grundsätzlich jeder nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer. Die Zahlungsunfähigkeit muss nachgewiesen werden und meint ein dauerhaftes Unvermögen, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, nicht bloss die Aussage «Diesen Monat passt es schlecht».
Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die allgemeine eheliche Solidarhaftung auch für noch offene Steuerschulden aus früherer gemeinsamer Besteuerung. Zusätzlich gilt eine eigene Regel für die Steuer auf zugerechnetem Kindereinkommen: Für diesen Anteil haften die Ehegatten solidarisch; diese Elternhaftung für bereits offene Beträge aus der gemeinsamen Besteuerung fällt nicht einfach durch Trennung oder Zahlungsunfähigkeit weg. Für spätere Kindersteuerteile nach der Trennung ist die konkrete Zurechnung massgebend: Wird das übrige Kindereinkommen allein einem Elternteil zugeordnet, trägt dieser die entsprechende Steuerschuld; bei hälftiger Zurechnung nach den genannten Voraussetzungen besteht dafür Solidarhaftung beider Eltern.
Das unter elterlicher Sorge stehende Kind haftet mit bis zum Steueranteil, der auf sein zugerechnetes Einkommen entfällt. Für seinen selbstständig besteuerten Erwerbslohn ist es dagegen selbst steuerpflichtig. Zurechnung, Berechnung und Haftung sind drei unterschiedliche Fragen. Wer eine davon richtig beantwortet, hat die anderen nicht heimlich mitgelöst. Die Prüfung merkt solche Abkürzungen leider.
Noch einfacher erklärt
Zuerst: Wie viel Steuer entsteht? Danach: Wen darf die Behörde zur Zahlung auffordern? Bei Solidarhaftung kann grundsätzlich die ganze erfasste Schuld verlangt werden, insgesamt aber nur einmal.
Fachlich genauer
DBG 13 unterscheidet allgemeine Ehegattenhaftung, deren Einschränkungen und die besondere Solidarhaftung für die auf Kindereinkommen entfallende Steuer. KS 30 präzisiert deren Fortbestand bei Trennung.
DBG 13 · ESTV KS 30 Ziff. 6.2.5 · Quellen
Berechnen ist nicht dasselbe wie Einfordern
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ein rechtlich und tatsächlich ungetrenntes Ehepaar schuldet zusammen CHF 10’000 direkte Bundessteuer. Beide sind zahlungsfähig; Kindereinkommen ist nicht enthalten. Einer erzielt 75 % des Einkommens. Was folgt allein daraus für die Haftung?
Liquiditätsloch oder Zahlungsunfähigkeit?
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ein Ehegatte sagt: «Auf meinem laufenden Konto ist gerade wenig Geld. Deshalb hafte ich nur noch für meinen eigenen Steueranteil.» Er verfügt über ausreichend andere kurzfristig verfügbare Mittel. Erkläre den Denkfehler und trenne ihn von nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit.
Folienmodell mit ausdrücklich erfüllter Ausnahme
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Angelehnt an das Zahlenmodell der Folie 13: ungetrenntes Ehepaar, Gesamtsteuer CHF 10’000, nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten. Die rechtlich ermittelten eigenen Steueranteile seien ausdrücklich 75 % und 25 %. Es ist kein Steueranteil aus Kindereinkommen enthalten. Berechne die auf den jeweiligen eigenen Anteil beschränkte Haftung. Die Prozentsätze sind vorgegeben und werden NICHT allgemein aus Bruttolöhnen hergeleitet.
Pauschal bedeutet nicht: Such dir einen Betrag aus
«Pauschal» klingt angenehm nach: einen Betrag wählen und Feierabend. So entspannt ist diese Regel nun auch wieder nicht. Normalerweise wird Einkommen ermittelt. Die Besteuerung nach dem Aufwand verwendet unter besonderen Voraussetzungen stattdessen den Lebensaufwand: die jährlichen Lebenshaltungskosten im In- und Ausland für die Person und die von ihr unterhaltenen Personen. Pauschale heisst vereinfachende Bemessung, nicht frei verhandelter Steuerbetrag.
Nach DBG 14 kommt die Methode für natürliche Personen ohne Schweizer Bürgerrecht infrage, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung wieder in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig werden und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei ungetrennten Ehegatten müssen beide die Voraussetzungen erfüllen. Ein reiches Schweizer Bankkonto allein ist keine Eintrittskarte.
Die Bemessungsgrundlage muss mindestens den tatsächlichen weltweiten Lebenshaltungskosten und den gesetzlichen Mindestgrössen entsprechen. Für 2026 beträgt das Bundesminimum CHF 435’000.00. Bei eigenem Haushalt zählt zusätzlich das Siebenfache der Jahresmiete oder des Eigenmietwerts. Eigenmietwert ist der steuerlich angesetzte Nutzungswert eines selbst bewohnten Hauses. Ohne eigenen Haushalt zählt das Dreifache des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung. Diese beiden Wohnvarianten werden nicht beliebig ausgesucht.
Auf die so ermittelte Grundlage wird der ordentliche Tarif angewendet. Danach wird die resultierende Steuer mit der gesetzlichen Kontrollsteuer verglichen: Sie darf nicht geringer sein als die ordentliche Steuer auf den massgeblichen Bruttoerträgen, insbesondere bestimmten Schweizer Vermögens- und Vorsorgeeinkünften sowie ausländischen Einkünften, für die Abkommensvorteile beansprucht werden. Kontrolle betrifft Steuerbeträge; nicht einfach irgendeine Zahl neben den Lebenshaltungskosten.
Ergänzte Annahmen: Voraussetzungen erfüllt, eigener Haushalt, tatsächlicher weltweiter Jahresaufwand CHF 600’000.
- Grundlage CHF 672’000
- Ordentlichen Tarif anwenden
- Zusätzlich Kontrollsteuer vergleichen
Kontrollrelevante Bruttoerträge der Folie: CHF 340’000. Unsere ergänzten Annahmen schliessen eine höhere Kontrollsteuer aus. Ohne diese Prüfung wäre die fertige Steuerlösung unvollständig.
Noch einfacher erklärt
Nicht einen günstigen Betrag wählen: Lebensaufwand und Mindestgrössen vergleichen, dann den Tarif und zusätzlich die Kontrollsteuer prüfen.
Fachlich genauer
Die Kontrollgrösse der Bruttoerträge steht in DBG 14 Abs. 3 Bst. d; Abs. 4 regelt den ordentlichen Tarif und Abs. 5 besondere Abkommensfälle. Abs. 6 betrifft dagegen die Anpassung des Mindestbetrags an die Teuerung. Aufwandsgrundlage und Kontrollsteuer sind keine frei wählbaren Alternativen.
DBG 14 Abs. 3–6 · ESTV 2025/2026 · EFD · Quellen
Voraussetzungen vor Vergleichszahlen
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Prüfe nur die persönlichen Voraussetzungen der Besteuerung nach Aufwand auf Bundesebene. Alle Personen sind alleinstehend; sonstige Fragen und kantonales Recht bleiben ausserhalb des Falls.
Bemessungsgrundlage, nicht Rechnung
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2025 · direkte Bundessteuer. Im ausdrücklich vereinfachten Folienmodell: CHF 8’000 Monatsmiete, CHF 96’000 Jahresmiete, siebenfach CHF 672’000; Mindestbetrag CHF 434’700; relevante Bruttoerträge CHF 340’000. Zusätzlich sei der wirkliche jährliche Lebensaufwand höchstens CHF 672’000 und die Kontrollsteuer nicht höher. Was sind die CHF 672’000?
Eigener Fall · Der tatsächliche Aufwand gewinnt
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Die persönlichen Voraussetzungen der Aufwandbesteuerung sind erfüllt. Eigener Haushalt, Jahresmiete CHF 60’000; tatsächlicher weltweiter jährlicher Lebensaufwand CHF 600’000. Gesetzlicher Mindestbetrag 2026 CHF 435’000. Die gesondert ermittelte Kontrollsteuer sei nicht höher als die Steuer auf dem nachfolgenden Basisvergleich. Berechne den siebenfachen Mietbetrag und die massgebende Bemessungsgrundlage dieses Falls; keinen Steuerbetrag.
Eigener Gesamtfall · Der Laptop kennt Landesgrenzen
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Zwei ausländische Staatsangehörige ohne Schweizer Bürgerrecht begründen erstmals einen Schweizer steuerrechtlichen Wohnsitz. Alle übrigen persönlichen Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung sind ausdrücklich erfüllt; keine Ehegattenfrage. A arbeitet ausschliesslich physisch im Ausland und übt in der Schweiz keinerlei Erwerbstätigkeit aus. B arbeitet regelmässig vom Schweizer Wohnsitz aus für denselben ausländischen Arbeitgeber. Prüfe nur die Voraussetzung «keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz», nicht die Bemessung und nicht die Besteuerung des ausländischen Lohns.
Falllabor · Schritt 1 von 30 von 2 Entscheidungen ausgewählt
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Einkommen ist mehr als der Eingang auf deinem Konto
Eine einmalige Prämie sagt: «Ich komme ja nur kurz vorbei.» Steuerlich ist das kein Befreiungsgrund. DBG 16 erfasst einmalige und wiederkehrende Einkünfte. Geld ist nur eine Form: Naturaleinkommen ist ein Vorteil in anderer Form, etwa kostenloses Wohnen als Teil der Entlöhnung. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu prüfen. Seltenheit allein macht eine Zahlung nicht steuerfrei.
Realisieren bedeutet steuerlich: Ein Einkommen ist so entstanden, dass es zeitlich erfasst wird. Das kann mit der Zahlung geschehen oder bereits mit einem festen Rechtsanspruch, über den die Person tatsächlich verfügen kann und dessen Erfüllung sicher erscheint. Ein Rechtsanspruch ist eine durchsetzbare Berechtigung. Eine unverbindliche Hoffnung auf einen Bonus ist etwas anderes. Hoffnung hat gute Stimmung, aber noch keinen Zahlungstitel.
Kapitalgewinn ist die Wertsteigerung, die beim Verkauf eines Vermögenswerts realisiert wird. Gewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich steuerfrei. Privatvermögen bedeutet hier Vermögen ausserhalb einer selbstständigen geschäftlichen Tätigkeit. Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel kann deshalb anders einzuordnen sein. Bei Grundstücken können kantonale Grundstückgewinnsteuern anfallen. «Privater Gewinn, bei jeder Steuer frei» wäre ein zu grosser Sprung.
Ein Abzug vermindert die steuerliche Berechnungsgrundlage, nicht unmittelbar die Steuerrechnung. Durch die gesetzliche Ermittlung und zulässige Abzüge wird aus Einnahmen das steuerbare Einkommen. Nicht jede private Ausgabe ist abziehbar. Der Kassenzettel darf überzeugend rascheln; die gesetzliche Voraussetzung ersetzt er nicht.
- Gewinnungskosten: Kosten, die mit dem Erzielen einer bestimmten Einkunft zusammenhängen, etwa notwendige Berufsauslagen.
- Allgemeine Abzüge: Gesetzlich zugelassene Abzüge, die nicht unmittelbar einer bestimmten Einkunftsquelle zugeordnet sind, etwa zulässige gebundene Vorsorgebeiträge.
- Sozialabzüge: Gesetzliche Entlastungen wegen persönlicher Verhältnisse, etwa ein Kinderabzug unter den dafür geltenden Voraussetzungen.
Die Einkünfte kommen etwa aus Arbeit, Vermögen und Vorsorge (DBG 16–23). Gewinnungskosten und weitere Aufwendungen stehen in DBG 26–32; allgemeine Abzüge in DBG 33–33a. Nach diesen Abzügen erhältst du das Reineinkommen nach DBG 25. Erst die Sozialabzüge nach DBG 35 führen zum steuerbaren Einkommen. Eine Rechnung im Lohnausweis ist etwas anderes: Nettolohn bedeutet dort Lohn nach den entsprechenden Arbeitnehmer-Sozialbeiträgen. Andere Einkünfte und weitere Abzüge fehlen darin noch.
Beginnst du eine Rechnung mit dem Nettolohn, sind die darin berücksichtigten Sozialbeiträge bereits abgezogen. Sie bekommen keinen zweiten Auftritt bei den allgemeinen Abzügen. Der gleiche Franken darf nicht zweimal durch die Abzugstür spazieren. Unser Modell darunter nennt deshalb genau, welche Beträge bereits berücksichtigt sind.
Der Weg vom Einkommen zur Steuerbasis.
Wir gehen die Treppe gemeinsam hinunter. Jede Stufe erklärt genau eine Veränderung. Keine Zahl springt heimlich zur fertigen Steuerrechnung – so beeindruckend sie auch posiert.
Die festen Fallangaben und Grenzen
Erfundener Lehrfall zur direkten Bundessteuer 2026. CHF 100’000 ist die Summe der steuerbaren Einkünfte vor allen hier dargestellten Abzügen, nicht der Nettolohn im Lohnausweis. Die drei Abzugsbeträge sind ausdrücklich als geprüft und zulässig vorgegeben: keine gesetzlichen Pauschalen und keine Anleitung für eine persönliche Steuererklärung. Sozialbeiträge sind, soweit im Fall abzugsfähig, bereits in den CHF 10’000 allgemeinen Abzügen enthalten; nirgends nochmals abziehen.
Alle Abzugsbeträge sind hier vorgegeben und zulässig, keine gesetzlichen Pauschalen. Der Startbetrag ist kein Nettolohn. Die Sozialbeiträge stecken bereits in den allgemeinen Abzügen und werden nicht nochmals abgezogen.
Summe steuerbarer Einkünfte
Hier sammeln wir die Einkünfte, die steuerlich erfasst werden. Das ist unsere Ausgangsgrösse vor den im Fall vorgegebenen Abzügen. Noch keine Steuerrechnung, nur die Startlinie.
- Summe steuerbarer Einkünfte
- CHF 100’000.00
Eigener Modellfall · direkte Bundessteuer 2026 · frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Diese Auswahl wird nicht dauerhaft gespeichert. Quellen und Rechtsstand
Noch einfacher erklärt
Einkommen kann Geld oder ein Vorteil sein. Ein sicherer Anspruch kann früher zählen als die Überweisung. Ein Abzug macht die Rechengrösse kleiner, nicht Franken für Franken die Steuer.
Fachlich genauer
DBG betrifft private Kapitalgewinne bei der direkten Bundessteuer. Geschäftsvermögen, gewerbsmässige Tätigkeiten und kantonale Grundstückgewinnsteuern dürfen nicht unter diese Kurzregel gezogen werden.
DBG 16, 25–35 · ESTV Einkommenssteuer · Quellen
Realisation braucht mehr als Hoffnung
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Mara hat am 20. Dezember 2026 einen festen, bezifferten, unbedingten und durchsetzbaren Bonusanspruch, über den sie tatsächlich verfügen kann. Die spätere Zahlung erscheint sicher; sie erfolgt am 10. Januar 2027. Welches Jahr ist im gegebenen Fall für die Realisation massgeblich?
Drei Abzugsarten, drei verschiedene Jobs
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien in jedem Fall erfüllt. Ordne nur die Abzugskategorie zu; es wird kein Betrag berechnet.
Reineinkommen ist nicht einfach Nettolohn
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ordne die Stufen unseres vereinfachten Rechenschemas zu. Die «Zwischenstufe nach Gewinnungskosten» wird hier ausdrücklich so bezeichnet; sie ist nicht mit dem Nettolohn auf dem Lohnausweis gleichzusetzen.
Gesetzestext:Eigener Fall · Zwei Zuflüsse, zwei Begründungen
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Mira erhält einmalig eine vertraglich zugesprochene Arbeitsprovision. Daneben verkauft sie ein privates Gemälde mit Gewinn. Das Gemälde gehört nach den gesicherten Angaben zu ihrem Privatvermögen; keinerlei selbstständige oder gewerbsmässige Tätigkeit und keine Spezialregel. Ordne beide Vorgänge nur für die direkte Bundessteuer ein und begründe die Unterscheidung.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
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Eigener Rechenfall · Drei Abzüge, kein Zahlennebel
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Vereinfachtes vollständiges Abzugsschema: Summe der steuerbaren Einkünfte vor den nachstehenden Abzügen CHF 100’000; nicht der Nettolohn im Lohnausweis. Bereits fachlich geprüfte und im Fall zulässige Gewinnungskosten CHF 10’000, allgemeine Abzüge CHF 5’000, Sozialabzüge CHF 4’000. Diese Beträge sind vorgegebene Fallwerte, keine gesetzlichen Pauschalen. Sämtliche relevanten Abzüge sind darin enthalten; nichts doppelt oder zusätzlich abziehen. Berechne die Zwischenstufe nach Gewinnungskosten, das Reineinkommen und das steuerbare Einkommen. Keine Steuerrechnung.
Das Lohnpaket: Geld, Vorteile und gut getarnte Denkfallen
Auf Noras Abrechnung steht «Lohn». Daneben warten Bonus, Auto und ein Geschenk. Kleine Nebendarsteller? Nicht zwingend. Unselbständige Erwerbstätigkeit heisst: Du arbeitest in einem Arbeitsverhältnis für einen Arbeitgeber, in dessen Organisation und ohne eigenes unternehmerisches Risiko dieser Tätigkeit. Steuerlich zählen grundsätzlich alle dadurch veranlassten Einkünfte, nicht nur der Grundlohn. Der Lohnausweis ist die amtliche Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Urkunde. Seine Angaben müssen stimmen – das ist keine kreative Schreibübung.
- Lohn ist die vereinbarte Entschädigung. Provision ist ein erfolgsabhängiger Teil, beispielsweise für vermittelte Verkäufe. Bonus ist eine zusätzliche Vergütung. Auch Verwaltungsratsentschädigungen für die Tätigkeit im Leitungsorgan einer AG gehören zu den erfassten Arbeits- beziehungsweise Organvergütungen.
- Geldwerte Vorteile ersetzen eigene Ausgaben oder verschaffen einen wirtschaftlichen Wert: etwa private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs, Unterkunft und Verpflegung. Bewertung grundsätzlich zum massgeblichen Wert; amtliche Pauschalen und besondere Deklarationsregeln können eingreifen.
- Vom Arbeitgeber übernommene private Krankenkassenprämien, private Vorsorgebeiträge oder vom Arbeitnehmer zu tragende Steuern können zusätzlichen Lohn bilden. Eine Zahlung direkt an eine Drittperson macht den Vorteil nicht unsichtbar.
- Mitarbeiterbeteiligungen sind eigene Beteiligungs- oder Vergütungsrechte. Deren Wert und Besteuerungszeitpunkt prüfen wir in Abschnitt 12.
- Überhöhte Pauschalspesen können einen Lohnanteil enthalten. Die genaue Abgrenzung folgt direkt im nächsten Abschnitt.
Ein Geschäftsfahrzeug, das auch privat genutzt werden darf, kann einen steuerbaren Privatanteil begründen. Reine dienstliche Nutzung ist davon zu unterscheiden. Bei verbilligtem Essen oder Lunch-Checks sind die Lohnausweisregeln und die Auswirkungen auf den Verpflegungsabzug zusammen zu lesen. Eine Kennzeichnung im Lohnausweis bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Wert nochmals als Barlohn besteuert wird. Ebenso wenig darf eine Verbilligung beim späteren Abzug ignoriert werden.
Noch einfacher erklärt
Alles prüfen, was du wegen deiner Arbeit erhältst – nicht nur die Zeile «Lohn». Danach Sonderregeln für Geschenke, Weiterbildung und einzelne Vorteile beachten.
Fachlich genauer
Die Lohnausweis-Wegleitung unterscheidet Betragsdeklaration, besondere Felder und nicht zu deklarierende Leistungen. Eine reine Informationsangabe ist nicht automatisch ein steuerbarer Lohnbetrag.
DBG 17 · Lohnausweis-Wegleitung 2026 · Quellen
Lohn hat mehr als eine Verpackung
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ordne die ausdrücklich beschriebenen Arbeitgeberleistungen ein. Bescheinigungspflichten werden von der materiellen Steuerbarkeit getrennt.
CHF 600 ist eine Grenze, kein Freibetrag
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Eine Person erhält im Kalenderjahr übliche Geburtstags- und Weihnachts-Naturalgeschenke ihres Arbeitgebers von zusammen CHF 650. Kein Bargeld. Wie hoch ist der zu deklarierende Betrag aus diesen Geschenken?
Eigener Fall · Ein Lohnpaket richtig lesen
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ordne die ausdrücklich beschriebenen Leistungen zu. Bewertungsbeträge und Detailbescheinigung sind nicht gefragt. Die private Nutzung ist beim Geschäftsfahrzeug gesichert; die Verpflegung wird als tatsächlich bestehender, nach den Lohnausweisregeln erfasster Vorteil beschrieben.
Kosten zurückbekommen oder mehr verdienen?
Nora kauft für eine dienstlich notwendige Besprechung ein Zugbillett und bezahlt es vor. Der Arbeitgeber ersetzt ihr diese Auslage. Ein zusätzlicher Verdienst? Nein. Ihr Geld ist bloss von einer kurzen Dienstreise zurück. Sie bekommt zurück, was sie beruflich ausgelegt hat: Spesen. Ihr privater Arbeitsweg ist dabei nicht automatisch dasselbe wie eine dienstliche Reise.
Effektive Spesen erstatten tatsächlich entstandene Auslagen, gewöhnlich mit Belegen. Pauschalspesen ersetzen typische Auslagen durch einen festgelegten Betrag. Auch die Pauschale muss sachlich zum Kostenersatz passen. «Spesen» auf eine Zahlung zu schreiben verleiht ihr keine steuerliche Tarnkappe. Der Inhalt entscheidet, nicht die Beschriftung.
Ein Spesenreglement legt fest, welche Auslagen wie ersetzt werden. Eine steuerliche Genehmigung schafft eine verbindliche Grundlage im vorgesehenen Umfang. Die anderen Kantone anerkennen das vom Sitzkanton genehmigte Reglement, wenn es den entsprechenden Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz entspricht. Damit darf man nicht beliebige zusätzliche Zahlungen als genehmigt behandeln. Voraussetzungen, Personenkreis und Reglementsumfang müssen eingehalten sein.
Noch einfacher erklärt
Du legst beruflich Geld aus und erhältst es zurück: Kostenersatz. Du erhältst darüber hinaus einen wirtschaftlichen Vorteil: möglichen Lohnanteil prüfen.
Fachlich genauer
Die Genehmigung eines Spesenreglements betrifft dessen geregelte Auslagen und Bedingungen. Unsere expliziten Überschussfälle unterstellen keine Genehmigung, die den anerkannten Betrag anders festlegt.
Lohnausweis-Wegleitung 2026 Rz. 49–60 · Quellen
Zurückerstattet ist nicht dazuverdient
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Nora bezahlt CHF 180 für eine notwendige Geschäftsreise ihres Arbeitgebers vor. Sie reicht Belege ein und erhält genau CHF 180 zurück. Was ist richtig?
Die Beschriftung ist nicht die Rechtslage
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ein Arbeitgeber bezahlt einer Angestellten jeden Monat «Spesen», obwohl er ausdrücklich ausschliesslich ihre privaten Wochenendferien damit finanzieren will. Es liegt weder beruflicher Kostenersatz noch ein anwendbares genehmigtes Spesenreglement vor. Korrigiere die Behauptung: «Steht Spesen drauf, ist es immer steuerfrei.»
Eigener Fall · Eine nachgewiesen überhöhte Pauschale
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Eine ganzjährig beschäftigte Person erhält monatlich CHF 1’200 als angebliche Spesen. Kein genehmigtes Spesenreglement. Nach vollständiger Prüfung steht fest: Genau CHF 800 pro Monat ersetzen notwendige berufliche Kosten; die übrigen CHF 400 sind zusätzliche Vergütung ohne Kostenersatzfunktion. Berechne Jahres-Kostenersatz und Jahres-Lohnanteil. Diese ausdrückliche Sachverhaltsfeststellung ist keine allgemeine Methode zur Kürzung genehmigter Pauschalen.
Ein Stück Unternehmen – oder nur ein Versprechen?
«Du bekommst ein Stück Unternehmen.» Klingt nach Beförderung zum Hauptcharakter. Prüfen wir erst, was tatsächlich übertragen wird. Eine Aktie ist ein Anteil am Eigenkapital einer Gesellschaft. Echte Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere solche Aktien und Rechte auf ihren Erwerb. Unechte Beteiligungen verschaffen kein Eigenkapital, sondern etwa einen späteren Geldanspruch, dessen Höhe an die Unternehmensentwicklung gebunden ist. Ähnlicher Auftritt, andere Rechte.
Eine Option ist das Recht, unter bestimmten Bedingungen später eine Aktie zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Erwerb bedeutet: Du erhältst das Beteiligungsrecht. Ausübung bedeutet: Du nutzt das Optionsrecht und kaufst die Aktie. Zufluss bedeutet bei einer unechten Beteiligung: Du erhältst die Geldleistung. Drei Momente. Wir werfen sie nicht zusammen, nur weil alle auf einem Kalender stehen.
Verkehrswert ist der massgebliche Marktwert. Erwerbspreis ist das, was der Mitarbeitende bezahlt. Eine Sperrfrist verbietet für eine bestimmte Zeit die Veräusserung. Börsenkotiert bedeutet, dass das Recht an einer Börse gehandelt wird. Ein Optionsrecht kann einen anderen Wert haben als die Aktie, die später damit gekauft werden kann.
- Freie oder gesperrte Mitarbeiteraktien: Vorteil grundsätzlich beim Erwerb. Bei gesperrten Aktien wird der massgebliche Wert wegen der Sperre diskontiert, also auf einen tieferen Gegenwartswert abgezinst.
- Freie börsenkotierte Mitarbeiteroptionen: Besteuerung beim Erwerb; Differenz zwischen Verkehrswert der Option und Erwerbspreis.
- Gesperrte oder nicht börsenkotierte Mitarbeiteroptionen: Besteuerung bei Ausübung; die gesetzliche Bewertung richtet sich nach dem dann entstehenden Vorteil.
- Unechte Mitarbeiterbeteiligungen mit Geldanspruch: Besteuerung bei Zufluss des geldwerten Vorteils.
Gleicher Arbeitgeber. Andere Spielregel.
Wähle eine Beteiligungsart. Die markierte Station zeigt den Besteuerungszeitpunkt im einfachen inländischen Fall – nicht, wann die Steuerrechnung zugestellt wird. Das sind unterschiedliche Anknüpfungen, nicht drei Schritte, die jede Beteiligung durchläuft.
- ErwerbHier wird besteuert
- Ausübung
- Zufluss
Der Vorteil wird bei Erwerb erfasst. Eine vertragliche Sperre verändert im Modell den massgeblichen Aktienwert, nicht diesen Grundzeitpunkt.
Die Aktie darf gesperrt sein. Die Denkregel bitte nicht.
Und wenn die Aktie gesperrt ist?
Eine Aktie: Verkehrswert CHF 1’000, bezahlter Kaufpreis CHF 600. Wähle volle vertragliche Sperrjahre; 0 bedeutet freie Aktie. Kein vorzeitiger Wegfall der Sperre, keine weiteren Besonderheiten.
Davon den Kaufpreis CHF 600 abziehen. Ergebnis auf Rappen gerundet.
6 % pro Jahr heisst geometrisch abzinsen. Einfach 6 × Jahre abzuziehen wäre flott – nur leider die falsche Rechnung.
Eigener Modellfall · direkte Bundessteuer 2026 · frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Diese Auswahl wird nicht dauerhaft gespeichert. Quellen und Rechtsstand
Noch einfacher erklärt
Aktie: ein Stück Firma. Option: ein Recht, später eine Aktie zu kaufen. Unechte Beteiligung: kein Stück Firma, sondern später Geld. Die Art bestimmt, wann der Vorteil zählt.
Fachlich genauer
Bei gesperrten Aktien wird der Verkehrswert mit 6 % pro vollem Sperrjahr geometrisch diskontiert, höchstens für zehn Jahre. Die spätere Behandlung eines Verkaufs oder vorzeitigen Sperrendes ist nicht Gegenstand unserer Standardrechnung.
DBG 17a–17d · ESTV KS 37 · Quellen
Zuerst die Art, dann der Zeitpunkt
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ordne den grundsätzlichen Besteuerungszeitpunkt des geldwerten Vorteils zu. Keine internationalen Sonderfälle und keine vorzeitige Aufhebung einer Sperre.
Der Vorteil steckt zwischen zwei Werten
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Eine freie Mitarbeiteraktie hat beim Erwerb einen bestätigten Verkehrswert von CHF 100. Die Mitarbeiterin bezahlt CHF 60. Keine weiteren Besonderheiten. Berechne den geldwerten Vorteil dieser einen Aktie.
Eigener Fall · Eine Sperre ist kein linearer Rabatt
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Eine Mitarbeiteraktie hat beim Erwerb einen bestätigten Verkehrswert von CHF 100. Die Mitarbeiterin bezahlt CHF 60. Die vertragliche Sperre beträgt genau zwei volle Jahre. Keine weiteren Besonderheiten. Berechne den diskontierten Wert mit 100 ÷ 1,06² und danach den geldwerten Vorteil. Runde den Wert dieser einen Aktie auf Rappen, halbe Rappen auf; keine 5-Rappen-Rundung.
Zuerst die Berechtigung. Dann die Rechnung.
Nora hat einen Beleg und einen sehr entschlossenen Taschenrechner. Beides gut. Eine Abzugsberechtigung fehlt trotzdem noch. Berufsauslagen sind notwendige Kosten zur Erzielung des Arbeitseinkommens und deshalb Gewinnungskosten. Vor jeder Rechnung: beruflich notwendig, selbst getragen, gesetzlich abzugsfähig – und nicht bereits ersetzt oder anderweitig abgezogen? Eine teure Ausgabe qualifiziert sich nicht durch beeindruckendes Auftreten.
Fahrkosten: Notwendige Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort sind bei der direkten Bundessteuer 2026 insgesamt höchstens CHF 3’300.00 abziehbar. Ein notwendiges selbst bezahltes ÖV-Abonnement von CHF 2’400 führt nicht zu CHF 3’300 Abzug, sondern zu CHF 2’400. Privatfahrzeugkosten brauchen zusätzliche Voraussetzungen, etwa fehlende oder unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel. Die Bequemlichkeit allein unterschreibt keine Bewilligung.
Verpflegung: Es geht um notwendige Mehrkosten, etwa weil die Arbeitspause eine Heimkehr zum Essen nicht ermöglicht. Ohne Verbilligung: CHF 15.00 pro berechtigtem Tag, höchstens CHF 3’200.00 jährlich. Bei Arbeitgeberverbilligung und trotzdem verbleibenden Mehrkosten: CHF 7.50 pro Tag, höchstens CHF 1’600.00. Ohne eigene Mehrkosten kein Abzug: Laut Wegleitung 2026 gilt das auch bei einer besonders günstigen Hauptmahlzeit bis CHF 10 Eigenkosten. Zwei Ansätze werden nicht für denselben Tag addiert.
Übrige Berufsauslagen: Im ganzjährigen Vollzeitmodell 3 % des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2’000.00, höchstens CHF 4’000.00. Nettolohn meint hier den Lohn nach den entsprechenden Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen, nicht den Lohn nach privaten Rechnungen. Die Pauschale deckt weitere notwendige Berufskosten; alternativ sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen höhere tatsächliche Kosten nachzuweisen. Nicht Pauschale und dieselben effektiven Kosten gleichzeitig.
Unselbstständiger Nebenerwerb: Für eine zusätzliche unselbstständige Tätigkeit kann die Kostenpauschale 20 % des Netto-Nebenerwerbseinkommens betragen, mindestens CHF 800.00, höchstens CHF 2’400.00. Bei geringeren Einkünften ist höchstens dieses Einkommen abzuziehen. Die Pauschale darf keinen künstlichen Verlust erzeugen. Sie umfasst die entsprechenden Nebenerwerbskosten; keine zweite Verrechnung derselben Fahr- oder Verpflegungskosten.
Der Abzug ist kein Wunschkonzert.
Nora arbeitet 2026 ganzjährig Vollzeit. Nettolohn nach Sozialbeiträgen: CHF 100’000. Sie trägt die notwendigen ÖV-Kosten selbst. An 200 Arbeitstagen lässt die Pause keine Heimkehr zum Mittagessen zu. Für die übrigen Berufskosten verwendet sie die zulässige Pauschale; keine separate Kostenerstattung, keine Doppelabzüge, keine weiteren Sonderfälle.
- Nettolohn
- CHF 100’000.00
- Fahrkosten · maximal CHF 3’300
- − CHF 2’200.00
- Verpflegung
- − CHF 3’000.00
- Übrige Berufskosten · 3 %
- − CHF 3’000.00
- Zwischengrösse vor weiteren Abzügen
- CHF 91’800.00
Das notwendige Abo kostet weniger als das Maximum: abziehbar sind CHF 2’200, nicht automatisch CHF 3’300. 200 berechtigte Tage × CHF 15 ergeben CHF 3’000 Verpflegungsabzug.
CHF 8’200.00 Abzug von der Einkommensgrundlage in diesem Teilmodell. Nicht derselbe Betrag weniger Steuern. Die Zahlen machen keinen heimlichen Rollenwechsel.
Eigener Modellfall · direkte Bundessteuer 2026 · frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Diese Auswahl wird nicht dauerhaft gespeichert. Quellen und Rechtsstand
Noch einfacher erklärt
Erst fragen, ob die Ausgabe überhaupt zulässig und von dir getragen ist. Dann rechnen und Grenzen prüfen. Das Maximum ist eine Grenze, kein Geschenk.
Fachlich genauer
Die Rechenmodelle grenzen Ganzjahres-Haupttätigkeit und unselbstständigen Nebenerwerb ab. Effektivnachweis statt Pauschale und besondere Erwerbsverhältnisse müssen separat beurteilt werden. Keine Kosten zweimal ansetzen.
DBG 26 · Berufskostenverordnung · ESTV Formular 2026 · Quellen
Eine Obergrenze ist keine Einladung
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Bei ganzjähriger Arbeit sind notwendige selbst bezahlte ÖV-Arbeitswegkosten von CHF 1’900 nachgewiesen und abziehbar. Keine Erstattung. Der Bundes-Höchstbetrag beträgt CHF 3’300. Wie hoch ist der Fahrkostenabzug?
Abzug ist nicht Steuergutschrift
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Ein zulässiger Berufskostenabzug beträgt CHF 2’000. Welche Aussage ist richtig?
Eigener Rechenfall · Unter, innerhalb und über der Grenze
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Drei unabhängige Personen arbeiten ganzjährig in Vollzeit im Haupterwerb. Die Pauschale für übrige Berufskosten ist jeweils zulässig; keine Erstattung dieser Kosten, keine höhere Effektivkostenvariante, keine doppelte Erfassung. Nettolohn nach Sozialbeiträgen: A CHF 30’000, B CHF 80’000, C CHF 200’000. Berechne nur diese Pauschale: 3 %, mindestens CHF 2’000, höchstens CHF 4’000.
Eigener Rechenfall · Fahrten und Mahlzeiten
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Unabhängige Teilfälle, ganzjährig. A: notwendige anerkannte selbst bezahlte ÖV-Arbeitswegkosten CHF 3’000, keine Erstattung. B: 220 tatsächlich berechtigte Tage mit unvermeidbaren auswärtigen Verpflegungsmehrkosten, keine Verbilligung/Erstattung. C: ebenfalls 220 berechtigte Tage, Arbeitgeber verbilligt die Hauptmahlzeit; selbst bezahlter Preis jeweils über CHF 10, Mehrkosten und halber Abzug gegeben. Berechne die drei Abzüge, keine Steuerersparnis.
Eigener Rechenfall · Der kleine Nebenerwerb
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Drei unabhängige unselbstständige Nebenerwerbe mit zulässiger Pauschale und eigenen beruflichen Kosten, keine Arbeitgebererstattung. Netto-Nebeneinkünfte nach Sozialbeiträgen: A CHF 600, B CHF 5’000, C CHF 20’000. Berechne 20 %, grundsätzlich mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2’400, aber nie mehr als die jeweiligen Netto-Nebeneinkünfte. Keine zusätzliche 3%-Pauschale auf denselben Einkünften.
Eigener Gesamtfall · Zuzug und neuer Arbeitsplatz
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Aylin begründet am 1. September ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Winterthur und beginnt am selben Tag eine unselbstständige Arbeit. Sie erhält Lohn und einen Bonus. Für September bis Dezember entstehen ihr insgesamt CHF 900 notwendige anerkannte ÖV-Arbeitswegkosten, ohne Erstattung. Kein weiterer Schweizer Anknüpfungspunkt zuvor. Prüfe Beginn, Lohnarten und genau diesen Fahrkostenabzug; keine Tarif-Hochrechnung und keine übrige Berufskostenpauschale.
Falllabor · Schritt 1 von 40 von 3 Entscheidungen ausgewählt
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Eigener Gesamtfall · Familie mit Lehrlingslohn
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Die Eltern von Sam leben rechtlich und tatsächlich ungetrennt, werden gemeinsam veranlagt und sind beide zahlungsfähig. Der minderjährige Sam steht unter ihrer Sorge. Er erhält Lehrlingslohn und Zinsen. Die Steuer der Eltern enthält einen auf Sams zugerechnete Zinsen entfallenden Anteil. Prüfe Zuordnung und Haftung, ohne eine Steuerhöhe zu berechnen.
Falllabor · Schritt 1 von 50 von 4 Entscheidungen ausgewählt
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Eigener Gesamtfall · Lohnpaket mit Extras
Eigener Übungsfall · Steuerjahr 2026 · direkte Bundessteuer. Emil erhält einen realisierten Bonus von CHF 2’000; CHF 300 exakten Ersatz belegter notwendiger Geschäftsreiseauslagen; eine freie Mitarbeiteraktie mit Verkehrswert CHF 100 zum Preis CHF 60; und CHF 200 Bargeld zum Geburtstag. Keine weiteren Besonderheiten oder Sperren. Bestimme den zusätzlichen Bruttolohnvorteil aus diesen Posten VOR Sozialbeiträgen und Abzügen. Wähle die Schritte und begründe kurz.
Falllabor · Schritt 1 von 50 von 4 Entscheidungen ausgewählt
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Die Unterscheidungen, die tragen
Ein klarer Prüfweg für neue Fälle.
- Steuerart, Rechtsquelle und Jahr: Welche Ebene darf? Verfassung → Gesetz → Ausführung. StHG harmonisiert nicht die Tarife; bei Auslandsfällen DBA prüfen. Direkt/indirekt nur mit klarem Einteilungskriterium.
- Fünf Begriffe: Wer darf erheben, wer ist betroffen, was wird erfasst, wie viel davon und nach welchem Tarif?
- Zugehörigkeit und Zeit: Persönliche oder wirtschaftliche Verbindung? Ab wann, bis wann, und was bleibt nach dem Wegzug?
- Familie und Haftung: Zuerst Einkommen zurechnen; danach Steuer berechnen; danach prüfen, wer für welchen Betrag haftet.
- Aufwandbesteuerung: Voraussetzungen, tatsächlicher Aufwand und Mindestgrössen; Tarif und separate Kontrollsteuer. Kein Wahlmenü.
- Einkommen: Geld und Naturalleistungen, wiederkehrend und einmalig; Zeitpunkt nach Realisation. Einkünfte minus Aufwendungen und allgemeine Abzüge = Reineinkommen; minus Sozialabzüge = steuerbares Einkommen. Nettolohn ist nicht die fertige Steuerbasis.
- Lohnpaket: Inhalt vor Etikett. Spesenersatz ist nicht Lohn; Sonderregeln für übliche Naturalgeschenke und berufsorientierte Weiterbildung beachten.
- Beteiligungen: Art → Erwerb, Ausübung oder Zufluss → Bewertung. Gesperrte Aktien geometrisch diskontieren, maximal zehn Jahre.
- Berufsauslagen: Berechtigung → eigene Kosten → Ansatz → Grenzen → keine Doppelabzüge. Abzug ist nicht gleich Steuerersparnis.
Die Begriffe wirken jetzt weniger wie eine geheime Steuerbehörde im Nebel. Gut. Jetzt müssen sie noch auf neue Fälle passen.
Zum Blocktest →Das Glossar ohne Fachwortkarussell.
- Natürliche / juristische Person
- Mensch / rechtlich selbstständige Organisation, etwa AG oder GmbH.
- Einkommen / Vermögen
- Zufluss während eines Zeitraums / Bestand an Werten abzüglich Schulden zu einem Zeitpunkt.
- Veranlagung / Bezug
- Feststellen der Steuer / Einziehen der festgestellten Steuer.
- Steuerhoheit
- Befugnis eines Gemeinwesens, eine bestimmte Steuer zu erheben.
- BV / DBG / StHG / DBA
- Bundesverfassung / Gesetz über die direkte Bundessteuer / Steuerharmonisierungsgesetz / Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten.
- Verwaltungs- / Benutzungs- / Konzessionsgebühr
- Zahlung für eine Amtshandlung / Nutzung einer öffentlichen Einrichtung / ein besonders verliehenes Nutzungsrecht.
- Fiskalsteuer / Lenkungssteuer
- Hauptzweck Einnahmenbeschaffung / Hauptzweck Beeinflussung eines Verhaltens.
- Allgemeine Steuer / Zwecksteuer
- Ertrag für den allgemeinen Haushalt / Ertrag für einen bestimmten öffentlichen Zweck gebunden; beides ohne individuell zurechenbare Gegenleistung.
- Steuersubjekt / Steuerträger
- Gesetzlich steuerpflichtige Person / Person, welche die wirtschaftliche Belastung tragen soll.
- Steuerobjekt / Grundlage / Steuermass
- Was erfasst wird / dessen messbarer Umfang / Satz oder Tarif zur Berechnung.
- Wohnsitz / Aufenthalt
- Dauerhafter Lebensmittelpunkt / steuerlich massgebliches Verweilen unter den gesetzlichen Bedingungen.
- Persönliche / wirtschaftliche Zugehörigkeit
- Verbindung durch Wohnsitz oder Aufenthalt / Verbindung durch bestimmte Werte oder Tätigkeiten.
- Liegenschaft / Betriebsstätte
- Grundstück oder Gebäude / feste Einrichtung, in der ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt.
- Elterliche Sorge / Obhut
- Rechtliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis / alltägliche Betreuung eines Kindes.
- Solidarhaftung
- Mehrere Personen stehen je für die ganze erfasste Schuld ein; sie wird insgesamt nicht mehrfach bezahlt.
- Pauschale / Eigenmietwert
- Vereinfachter Ansatz / steuerlicher Nutzungswert einer selbst bewohnten Liegenschaft.
- Realisationsprinzip
- Einkommen zeitlich erfassen, wenn es zufliesst oder ein fester, sicher erfüllbarer Anspruch besteht, über den tatsächlich verfügt werden kann.
- Gewinnungskosten
- Zulässige Kosten, die mit dem Erzielen einer bestimmten Einkunft zusammenhängen.
- Reineinkommen / steuerbares Einkommen
- Gesamte steuerbare Einkünfte nach Aufwendungen und allgemeinen Abzügen / daraus verbleibender Betrag nach Sozialabzügen. Nicht dasselbe wie der Nettolohn im Lohnausweis.
- Steuerbar / satzbestimmend
- Betrag, auf den die Steuer erhoben wird / Einkommen, das für die Wahl des Steuersatzes berücksichtigt wird.
- Gratifikation / Tantieme
- Zusätzliche Vergütung, etwa zu einem besonderen Anlass / gewinnabhängige Vergütung insbesondere für Leitungsaufgaben; nicht automatisch eine Dividende.
- Geldwerter Vorteil / Spesen
- Wirtschaftlicher Vorteil als Entlöhnung / Ersatz beruflich verursachter Auslagen.
- Verkehrswert / Erwerbspreis
- Massgeblicher Marktwert / tatsächlich vom Mitarbeitenden bezahlter Preis.
- Aktie / Option
- Anteil am Eigenkapital / Recht auf einen späteren Erwerb zu vereinbarten Bedingungen.
- Sperrfrist / Diskont
- Zeitliche Veräusserungsbeschränkung / Abzinsung des Werts nach der vorgesehenen Regel.
- Erwerb / Ausübung / Zufluss
- Recht erhalten / Optionsrecht nutzen / Geldleistung erhalten.
- Nettolohn / Berufsauslagen
- Lohn nach entsprechenden Arbeitnehmer-Sozialabgaben / gesetzlich anerkannte notwendige Kosten des Berufs.
Eigene Übungsfälle · keine offiziellen Prüfungsfragen
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Du darfst auch mit Hilfe üben. Dann wird dein Ergebnis als Übung und nicht als unabhängiger Nachweis angezeigt.
Dein tatsächlicher Lernstand
Jedes Thema zählt. Kein Verstecken im Durchschnitt.
0 von 13 Themen selbstständig angewendet · 0 davon in späterer Wiederholung bestätigt.
Unsere Lernlogik: mindestens zwei verschiedene Aufgaben ohne Hilfen im ersten Versuch richtig, darunter eine Anwendung. Eine neue Variante bestätigt dies erst mit mindestens 24 Stunden Abstand. Das ist eine Lernhilfe dieser Plattform, kein offizielles Prüfungskriterium.
- Steuersystem und VerfassungNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Abgaben und SteuerartenNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Fünf SteuerbegriffeNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Steuerliche ZugehörigkeitNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Beginn und EndeNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- FamilienbesteuerungNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Haftung für SteuernNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Besteuerung nach AufwandNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- EinkommensgrundsätzeNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Lohn und geldwerte VorteileNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- Spesen und KostenersatzNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- MitarbeiterbeteiligungenNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
- BerufsauslagenNoch nicht bearbeitet0 Aufgaben bearbeitet · 0 unabhängige richtige AntwortenDieses Thema öffnen
«Mit Hilfe / noch festigen» umfasst unterstützte Lösungen, Fehlversuche und noch unzureichende Nachweise. Selbstbeurteilungen, Besuche und blosses Wiederlesen erzeugen keinen Beherrschungsstatus. Auch ein hoher Gesamtwert gleicht kein fehlendes Teilthema aus.
Gezielte Wiederholung
Nach Fehlern und ersten Anwendungen folgen neue Entscheidungssituationen mit zeitlichem Abstand. Du musst dafür nicht den ganzen Block nochmals lesen.
Noch keine neuen Wiederholungsfragen fällig. Bereits verwendete Varianten werden nicht als frischer Nachweis ausgegeben; offene Themen bleiben oben sichtbar.
Quellen, Unterrichtsbezug und Grenzen
Grundprüfung: 14. Oktober 2026. Ergänzungsprüfung: für Rechtsquellen, Abgabenarten, Auslands- und Familienfälle, Lohnbegriffe und Abzugstreppe anhand amtlicher Primärquellen. Steuerfälle ausdrücklich 2025 oder 2026; die verwendete konsolidierte DBG-Fassung trägt den Stand 2. September 2026. Das ist kein vorweggenommenes künftiges Steuerrecht.
Umfang: «Block 1 – Arbeitsauftrag», «DBST Block 1 – 0 Folien V2025» (Foliendatum 15.09.24, 20 Folien auf zehn PDF-Seiten) sowie «Folien_Block 1 ohne Lösungen» (22 Seiten, Unterrichtsdatum 22.10.2026). Die Originaldateien, Kontaktdaten und Logos werden nicht veröffentlicht. Die historische Einnahmenübersicht stammt aus Folie 4 des V2025-Pakets und bezieht sich ausdrücklich auf 2022. Unterschiede der beiden Foliensätze werden in den betroffenen Abschnitten erklärt.
- Fedlex · Bundesverfassung ↗
Stand 3. März 2024. Ergänzungsprüfung 19. Oktober 2026: Art. 3, 50, 106, 127–134 und 196, insbesondere Kompetenzordnung, Grenzen, Harmonisierung und Befristung bis Ende 2035.
- Fedlex · Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) ↗
Für Fälle 2026: insbesondere Art. 3–9, 13–17d, 25–26, 33–35, 42, 68, 105 und 196; amtliche konsolidierte Fassung Stand 2. September 2026. Ergänzungsprüfung 19. Oktober 2026: Auslandsanbindung, Trennungsjahr, Arbeitsort bei Aufwandbesteuerung, zusätzliche Lohnbegriffe und Abzugstreppe.
- ESTV · Geltende Steuern ↗
Mai 2024, S. 2–3: Steuerhoheit und unterschiedliche Definitionen direkter/indirekter Steuern. Die Verrechnungssteuer ist im Rollen-/Überwälzungsmodell ein indirektes Beispiel; Einteilungskriterium ausdrücklich nennen.
- ESTV · Steuern und andere öffentliche Abgaben ↗
März 2022: Kausalabgaben, Fiskal- und Lenkungszweck sowie allgemeine und zweckgebundene Steuern; Abgleich der neuen Folie 4 am 19. Oktober 2026.
- Preisüberwachung · Gebühren und der Preisüberwacher ↗
Februar 2017, S. 5–6: Verwaltungs-, Benutzungs- und Konzessionsgebühren; für die begriffliche Einordnung, nicht als aktuelle Gebührenpreisliste verwendet.
- ESTV · Familienbesteuerung, Kreisschreiben 30 ↗
21. Dezember 2010: Einkommenszurechnung und Haftung, insbesondere Ziff. 3 und 6.2.5. Im Zusammenhang mit dem geltenden DBG verwendet.
- Bundesrat · Individualbesteuerung ab 2032 ↗
Mitteilung vom 19. August 2026. Künftige Inkraftsetzung, ausdrücklich keine Anwendung in Fällen 2026.
- ESTV · Ansätze für das Steuerjahr 2026 ↗
Amtliche Übersicht zum Ausgleich der kalten Progression: Aufwandbesteuerungsminimum 2025 CHF 434’700, 2026 CHF 435’000.
- EFD · Besteuerung nach dem Aufwand ↗
Voraussetzungen, Lebensaufwand, Mindestgrössen und Kontrollrechnung; kantonale Unterschiede.
- ESTV · Aufwandbesteuerung, Kreisschreiben 44 ↗
24. Juli 2018, Ziff. 2.3–2.4: tatsächlich in der Schweiz ausgeübte Erwerbstätigkeit und Ehegattenvoraussetzungen. Historische Mindestbeträge daraus nicht übernehmen; verwendet wird der gesondert datierte Ansatz 2026.
- ESTV · Aufwandbesteuerung, Wegleitung 2026 ↗
Lebenshaltungskosten, gesetzliche Untergrenzen und Kontrollrechnung für die direkte Bundessteuer 2026.
- ESTV / SSK · Lohnausweis-Wegleitung ab 2026 ↗
Gültig ab 1. Januar 2026. Lohnbestandteile, Gehaltsnebenleistungen, Weiterbildung, Spesen und Nichtdeklaration bestimmter Naturalgeschenke (Rz. 72).
- ESTV · Mitarbeiterbeteiligungen, Kreisschreiben 37 ↗
30. Oktober 2020: Aktien, Optionen, unechte Beteiligungen und Diskonttabellen; zusammen mit DBG geprüft.
- ESTV · Berufskosten 2026, Formular 9/14 ↗
Direkte Bundessteuer: Fahrkosten, Verpflegung, übrige Berufskosten und Nebenerwerb; Privatwagenansatz 75 Rappen pro Kilometer bei erfüllten Voraussetzungen.
- Fedlex · Berufskostenverordnung ↗
Stand 1. Januar 2026: Voraussetzungen der Abziehbarkeit, Pauschalen und tatsächliche Kosten; keine automatische Übernahme kantonaler Ansätze.
- ESTV · Wegleitung zur Steuererklärung 2026 ↗
Voraussetzungen der Berufskostenabzüge, insbesondere notwendige Verpflegungsmehrkosten und eigene Kostenbelastung.
- ESTV · Einkommenssteuer natürlicher Personen ↗
Dossier September 2025: System, persönliche Verhältnisse, Einkommensbegriff und kantonaler Ertragsanteil.
- Bundesgericht · Einkommensrealisation ↗
Urteil 9C_663/2022 und 9C_664/2022 vom 16. August 2023, E. 4.1/4.2: Zufluss, fester verfügbarer Anspruch und Sicherheit der Erfüllung.
Die Rechenmodelle verwenden ganze Rappen. Prozent- und Diskontrechnungen werden am angegebenen Ergebnis kaufmännisch auf einen Rappen gerundet; nicht auf fünf Rappen. Es handelt sich um kontrollierte Lehrbeispiele, nicht um einen allgemeinen Steuerrechner.
Unbekannte Buchinhalte, Videos und Moodle-Tests sind nicht geprüft. Die neuen Folien enthalten keine Musterlösungen; unsere Antworten und Varianten sind eigene, anhand der genannten Quellen geprüfte Lehrfälle. Vollständigkeit wird für den in den bereitgestellten PDFs beschriebenen Block angestrebt, nicht für das gesamte Prüfungsfach. Lernmaterial zu Schweizer Steuerrecht, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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