Verkauf auf Rechnung
Leistung erbracht. Anspruch entstanden. Geld noch nicht eingetroffen.
Du hast geliefert, aber dein Kunde hat noch nicht bezahlt. Das Geschäft besitzt nun einen Zahlungsanspruch statt neuer Banknoten. Genau diese Trennung erklärt, warum Erlös und Liquidität nicht gleichzeitig steigen müssen.
Die Forderung ist echtes Vermögen. Am Geldautomaten überzeugt sie trotzdem niemanden.
Kernweg ca. 9 Minuten · Vertiefung freiwillig
Den Vorgang verstehen ↓- Leistung
- Erbracht
- Forderung
- Entsteht
- Geld
- Noch nicht erhalten
Aus Sicht des Geschäfts. Zahlen, Konten und Wirkung bleiben getrennt.
Auf dieser Seite
Der Unterschied, auf den es ankommt
Die Voraussetzungen sind wichtig: Waren wurden vollständig geliefert oder die vereinbarte Leistung wurde erbracht. Der Erlös wird erstmals erfasst, der Kunde hat noch nicht bezahlt. Dann besitzt das Geschäft einen Anspruch gegen ihn.
Dieser Anspruch heisst Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, oft Debitoren. Das ist ein Aktivkonto: Die Zunahme steht im Soll. Auf der Habenseite steht der Erlös aus der bereits erbrachten Lieferung oder Leistung.
3200 Handelserlöse – auch Waren- oder Handelswarenertrag genannt – erfasst Warenverkäufe. 3400 Dienstleistungserlöse erfasst etwa eine abgeschlossene Beratung. Das Bankguthaben verändert sich erst bei einer tatsächlichen Zahlung, nicht schon wegen der Rechnung.
Soll und Haben kurz einordnen
Soll heisst links, Haben rechts. Es bedeutet nicht pauschal Plus oder Minus. Korrektur- und Abschlussbuchungen können die Gegenseite verwenden. Gleiche Beträge allein machen falsche Konten nicht richtig.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen heissen auch Debitoren; Verbindlichkeiten auch Kreditoren. Handelserlöse werden in manchen Kontenplänen Waren- oder Handelswarenertrag genannt.
So leitest du die Buchung her
Jedes Beispiel ist unabhängig, sofern eine zeitliche Fortsetzung ausdrücklich genannt wird.
Der Kunde schuldet dem Geschäft CHF 1’400.00
Waren wurden vollständig geliefert. Dafür wird erstmals eine Rechnung über CHF 1’400.00 erfasst. Der Kunde hat noch nichts bezahlt; aus dieser Lieferung sind weder Forderung noch Erlös gebucht.
- Die Lieferung begründet in diesem Fall den neuen Erlös. Der Kunde schuldet dem Geschäft den vereinbarten Preis, nicht umgekehrt.
- Der Zahlungsanspruch erhöht 1100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Soll. Der neue Warenverkauf steht als 3200 Handelserlöse im Haben.
- Forderungen an Handelserlöse – CHF 1’400.00. Das Geschäft besitzt mehr Ansprüche, aber noch kein zusätzliches Geld. Ohne zugehörige Aufwandsangaben lässt sich kein Gewinnbetrag bestimmen.
Betrag auf beiden SeitenCHF 1’400.00
- Forderung an den Kunden
- + CHF 1’400.00
- Neuer Handelserlös
- CHF 1’400.00
- Bankguthaben und Kasse
- Unverändert
Eine abgeschlossene Beratung abrechnen
Unabhängiger Fall: Eine vereinbarte Beratung wurde vollständig abgeschlossen und wird erstmals mit CHF 650.00 in Rechnung gestellt. Der Kunde bezahlt später.
- Die Leistung ist erbracht, nicht bloss bestellt. Das Geschäft kann den vereinbarten Preis vom Kunden fordern.
- Die Forderung nimmt im Soll zu. Weil Beratung eine Dienstleistung ist, werden Dienstleistungserlöse im Haben erfasst.
- Kein Bargeld und kein Bankguthaben fliessen heute zu. Trotzdem ist der neue Erlös im gezeigten Fall bereits entstanden.
Betrag auf beiden SeitenCHF 650.00
- Forderungen
- + CHF 650.00
- Dienstleistungserlöse
- + CHF 650.00
- Geldeingang heute
- CHF 0.00
Deine Rechnungswerkstatt
Eine Rechnung ist kein Bankbeleg
Ware vollständig geliefert, erstmals CHF 1’400.00 fakturiert, noch unbezahlt. Im Journal steht irrtümlich Bankguthaben an Handelserlöse. Repariere die Sollseite.
Der vereinbarte Verkauf ist erfolgt.
Ein werthaltiger Anspruch gehört zum Vermögen.
Bank und Kasse bleiben unverändert.
Jetzt bestimmst du beide Konten
Setze Sollkonto, Habenkonto und Betrag selbst zusammen. Der letzte Fall ist dein Abschlusscheck. Hinweise und Lösungen bleiben erreichbar. Antworten gelten nur in dieser geöffneten Ansicht – keine gespeicherte Prüfung.
Wenn du genauer hinschauen möchtest
Viele Erlöse, wenig Geld: kein Widerspruch
Wenn Kunden später bezahlen, kann ein Geschäft bereits Erlöse ausweisen und gleichzeitig wenig Geld auf der Bank haben. Forderungen sind Vermögen, aber noch keine sofort verfügbare Liquidität.
Aus CHF 1’400.00 Erlös allein folgt kein bestimmter Gewinn. Erst die dazugehörigen Aufwendungen erlauben eine Erfolgsrechnung. Nochmals separat zu beurteilen ist, wann die Forderung tatsächlich eingeht.
Die spätere Zahlung ersetzt den Anspruch
Gehen die bereits erfassten CHF 1’400.00 später vollständig auf der Geschäftsbank ein, lautet die Zahlungsbuchung Bankguthaben an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Anspruch wird zu Geld; der Erlös bleibt einmal erfasst.
Wer beim Zahlungseingang erneut Handelserlöse bucht, zeigt zu hohen Erlös und eine weiterhin offene Forderung. Für Teilzahlungen und den verbleibenden Anspruch übst du in Kundenzahlungen weiter.
Betrag auf beiden SeitenCHF 1’400.00
Eine Rechnung allein ist kein universeller Ertragsknopf
Unsere Fälle setzen ausdrücklich eine vollständige Lieferung oder erbrachte Leistung und die erstmalige Erfassung voraus. Eine Rechnung für eine noch nicht erbrachte Leistung kann eine andere Behandlung verlangen. Anzahlungen vor Leistungserbringung gehören nicht in diesen Grundfall.
Für Waren gilt hier durchgehend: Einkauf zunächst auf Handelswarenaufwand, keine zweite Wareneinsatzbuchung beim Verkauf, Berücksichtigung verbleibender Bestände beim Abschluss. Der physische Warenabgang und der gerade erfasste Erlös sind verschiedene Betrachtungsebenen.
Freiwilliger Transfer: acht Vorgänge, eine Buchhaltung
Unabhängiger Mini-Fall: Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren. Anfang: Kasse CHF 1’000.00, Bank CHF 5’000.00, Eigenkapital CHF 6’000.00; übrige Bestände null. Keine MWST, keine Abzüge, keine weiteren Aufwände. Beide Warenpartien werden vollständig weiterverkauft; kein Restbestand. Warenmodell ohne laufende Bestandesnachführung.
Optional nach diesen acht Lektionen. Kein Zeitlimit, kein gespeichertes Prüfungsergebnis.
- Kasse
- CHF 1’000.00
- Geschäftsbank
- CHF 5’000.00
- Forderungen
- CHF 0.00
- Verbindlichkeiten
- CHF 0.00
Vorgang 1 von 8 · 0 korrekt nachvollzogen
Verkauf auf Rechnung: deine Merkkarte
- Erbrachte Leistung plus offene Kundenrechnung: Forderungen im Soll, passender Erlös im Haben.
- Ein Anspruch ist Vermögen, aber noch kein Bankguthaben.
- Spätere Zahlung ist kein zweiter Erlös; Erlös allein ist kein Gewinnnachweis.
Die nächste Buchung gehört dir.
Im bestehenden Buchungssätze-Spiel kannst du weiterüben. Dein dort gespeicherter Lernstand bleibt erhalten. Diese Grundlagenlektionen sind ein Fundament, keine vollständige Fachausweisvorbereitung.
Zum Buchungssätze-Spiel →Diese Bestätigung speichert nur deinen Lesestatus, keine Übungsleistung.