Direkte Steuern

Geldlohn

Monatslohn, Provision und Bonus: Erkenne Entgelt in Geldform, ohne jede Arbeitgeberüberweisung automatisch als Lohn zu behandeln.

CHF 5’490 – zwei verschiedene Gründe
CHF 5’400
Grundlohn plus Provision: Arbeit wird vergütet.
CHF 90
Belegte Geschäftsreise: vorgeschossene Auslage wird ersetzt.
CHF 5’490
Überweisung im Modell ohne Lohnabzüge; nicht alles ist Lohn.

Für die Einordnung zählt der Zahlungsgrund, nicht bloss der Zahlungseingang.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Geldlohn als Arbeitsentgelt erklären.
  • Regelmässige und einmalige Vergütung unterscheiden.
  • Lohn, Kostenersatz und ausbezahlten Bankbetrag auseinanderhalten.

Arbeit leisten, Geld dafür erhalten

Nora arbeitet als Angestellte in einem Schweizer Unternehmen. Für ihre Arbeit erhält sie Geld. Das ist Geldlohn: eine Entschädigung für die Arbeitsleistung in Geldform. Ob die Firma auf ihr Bankkonto überweist oder rechtmässig bar auszahlt, ändert diese Grundidee nicht.

  • Bruttolohn: der Lohn vor den vorgesehenen Arbeitnehmerabzügen.
  • Nettolohn: der Lohn nach den entsprechenden Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialversicherungen.
  • Banküberweisung: das tatsächlich überwiesene Geld. Darin können zusätzlich zurückbezahlte Geschäftsauslagen oder weitere Verrechnungen stecken.

Drei Zahlen können richtig sein, obwohl sie verschieden sind. Die Bank zeigt den Geldfluss. Sie liefert nicht ungefragt noch eine fertige Steuererklärung dazu.

Der Lohn trägt mehrere Namensschilder

Monatslohn erhält Nora regelmässig. Eine Provision hängt von einem Erfolg ab, etwa vermittelten Verkäufen. Ein Bonus ist eine zusätzliche Vergütung. Verschiedene Namen, aber dieselbe erste Frage: Wird hier Arbeit entschädigt?

Auch eine einmalige arbeitsbedingte Geldprämie ist nicht allein wegen ihrer Seltenheit steuerfrei. DBG erfasst solche Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit. «Nur dieses eine Mal» ist keine steuerliche Unsichtbarkeitskappe.

Geld zurück ist nicht immer Geld verdient

Nora hat für eine notwendige Geschäftsreise CHF 90 vorgestreckt. Das Unternehmen ersetzt ihr nach Beleg genau diese Auslage. Das ist Spesenersatz: Sie bekommt beruflich ausgegebenes Geld zurück. Der Betrag ist kein zusätzlicher Lohn. Eine normale private Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort ist dagegen nicht schon eine solche Geschäftsreise.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Geldlohn ist Entgelt für Arbeit in Geldform.
  • Provision und einmaliger Bonus können ebenso Lohn sein wie der Monatslohn.
  • Banküberweisung, Lohn und steuerbares Einkommen sind verschiedene Grössen.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Welchen Zweck hat die Zahlung?

Alle Personen sind angestellt. Ordne nach dem ausdrücklich beschriebenen Grund.

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Antwortbereich
Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Der Geldlohn

CHF 4’800 Monatslohn plus CHF 350 arbeitsbezogene Provision, zusätzlich CHF 120 echter Geschäftsreisekostenersatz. Wie hoch ist der Geldlohn vor Abzügen?

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Antwortbereich
CHF
Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Nur einmal

Nora bekommt einmalig CHF 600 als Geldbonus für ihre Arbeit. Ist der Betrag deshalb automatisch steuerfrei?

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Antwortbereich
Eine Antwort auswählen
Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Was sagt die Bankzeile nicht?

Ein Lernpartner sieht eine Überweisung von CHF 5’000 und behauptet: «Das ist sicher genau mein steuerbares Einkommen.» Erkläre zwei Gründe, weshalb das zu kurz greift.

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Antwortbereich
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Dein Lernstand

0 von 4 Aufgaben bearbeitet · 0 selbstständig richtig.

Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) · einschlägige Artikel im Text; gezielt geprüft am 20. Oktober 2026 · Stand 02.09.2026

ESTV/SSK · Lohnausweis-Wegleitung 2026, insbesondere Rz. 13–26 und 49–60; einschlägige Passagen geprüft am 20. Oktober 2026 · Stand 2026-01-01

Eigene vereinfachte Übungsfälle zum Steuerjahr 2026. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Steuerberatung.