Endverbraucher und abrechnende Unternehmen unterscheiden.
Die Steuerkette mit Vorsteuerabzug nachvollziehen.
Ein Preis, drei gut unterscheidbare Teile
Mara kauft einen Rucksack für ihre Freizeit. Auf dem Beleg stehen CHF 200 für den Rucksack und CHF 16.20 Mehrwertsteuer, kurz MWST. An der Kasse bezahlt sie zusammen CHF 216.20.
Der Preis ohne Steuer heisst netto: CHF 200. Der Preis mit Steuer heisst brutto: CHF 216.20. Die CHF 16.20 dazwischen sind die Steuer, also eine gesetzlich geregelte Geldleistung an den Staat. Kein zweiter Rucksack. Auch kein besonders ehrgeiziges Trinkgeld.
Im Fall gilt der Normalsatz von 8,1 %. Das bedeutet CHF 8.10 Steuer je CHF 100 Nettopreis. Bei CHF 200 sind es zweimal CHF 8.10: zusammen CHF 16.20.
Die MWST soll den nicht unternehmerischen Endverbrauch im Inland belasten. Einfach gesagt: Mara nutzt den Rucksack privat, statt ihn als Unternehmen weiterzugeben. Sie ist in dieser Verkaufskette die Endkundin.
Zwei Firmen, aber keine doppelte Endbelastung
Der Rucksack war vorher schon einmal auf einer Rechnung: Das Geschäft kaufte ihn beim Hersteller für CHF 100 netto plus CHF 8.10 MWST. Beide Firmen sind im Modell steuerpflichtig und müssen mit der ESTV abrechnen.
Die MWST auf dem eigenen Verkauf nennen wir Umsatzsteuer. Die MWST auf einem Einkauf heisst Vorsteuer. Derselbe Beleg hat also zwei Blickrichtungen: Verkauf beim Hersteller, Einkauf beim Geschäft.
Beide Firmen rechnen nach der effektiven Methode ab: Verkaufssteuer minus gesetzlich zulässige Vorsteuer. Im Fall darf das Geschäft seine CHF 8.10 Einkaufssteuer vollständig abziehen. Beim Hersteller nehmen wir keine weitere Vorsteuer an.
Eine Steuerzeile aus zwei Perspektiven
Vorgang
Steuer auf dem eigenen Verkauf
Abziehbare Einkaufssteuer
An die ESTV
Hersteller verkauft an Geschäft
CHF 8.10
CHF 0
CHF 8.10
Geschäft verkauft an Mara
CHF 16.20
CHF 8.10
CHF 8.10
Das Geschäft verrechnet CHF 16.20 − CHF 8.10 und führt CHF 8.10 ab. So bleibt die Steuer des vorherigen Einkaufs nicht nochmals als endgültige Belastung hängen. Zwei Firmen, aber keine doppelte Schlussrechnung für Mara.
Der lange Name hat eine einfache Aufgabe
Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet: Das System erfasst mehrere Unternehmensstufen; jede rechnet unter den gesetzlichen Voraussetzungen ihre Steuer abzüglich Vorsteuer ab. Der Name führt einen kleinen Umzug auf. Die Rechnung braucht nur zwei saubere Spalten.
Zusammen erhält die ESTV CHF 8.10 vom Hersteller und CHF 8.10 vom Geschäft: genau CHF 16.20. Das ist die Steuer in Maras Endpreis.
Nicht jede Firma hat in jedem Fall vollen Vorsteuerabzug. Und nicht jeder Geldzufluss ist ein Verkauf, auf dem MWST geschuldet ist. Unsere Annahmen sind deshalb Teil der Lösung, kein Kleingedrucktes für später.
Verstehen und anwenden
Grundlagen, Art und Ort der Leistung
Schritt für Schritt, mit Bildern und eigenen Entscheidungen. Die Übungen dieses Unterrichtsblocks verwenden deinen bisherigen Lernstand.
Dein Lernstand wird geladen …
Dein erster FallEin Rucksack. Zwei Preisbestandteile.
Vereinfachter Verkaufsbeleg · Privatkauf
Rucksack · netto
CHF 200.00
MWST · 8,1 %
CHF 16.20
Du bezahlst · brutto
CHF 216.20
Die Steuer ist im Gesamtbetrag enthalten. Wie viel davon das Geschäft selbst an die ESTV abrechnet, hängt auch vom Vorsteuerabzug ab.
Verstehen · rechnen · begründen
Vom Kassenbeleg zur eigenen Fallentscheidung.
Der zusammenhängende Unterrichtsblock vom , Block 01. Die drei Schullektionen beschreiben den Unterrichtsumfang. Lerne hier in deinem Tempo und setze später am gespeicherten Stand fort.
Einen Überblick über die MWST gewinnen
Das System der MWST erklären
Lieferungen und Dienstleistungen unterscheiden
Ortsbestimmungen auf Fälle anwenden
Die veröffentlichte Wegleitung ab 2027, Version 1.5, verlangt für Grundlagen und Leistungsort fundierte Kenntnisse (***). Wir beginnen einfach und führen zu begründeten Fällen. Das ist kein vollständiger MWST-Kurs.
Mit den 65 Präsentationsfolien zu Modul 1 abgeglichen. Das konkrete Schulbuch und die Aufgabensammlung liegen weiterhin nicht vor; deren Kapitel 1 und 2 sowie die ausgenommenen Unterkapitel 2.5 und 2.6 konnten nicht abgeglichen werden. Foliennummern und ESTV-Ziffern sind keine Schulbuchkapitel.
Abschnitt 01
Dein Rucksack kostet mehr als seinen Nettopreis. Warum?
1. Zerlege zuerst den Preis
Du möchtest einen Rucksack kaufen, keinen Steuerfall. Der Kassenbeleg hatte offenbar andere Pläne: CHF 200.00 plus CHF 16.20 MWST. Zusammen bezahlst du CHF 216.20. Wir nehmen diesen Betrag auseinander – ganz ohne Steuernebel.
Eine Steuer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Geldleistung an den Staat. MWST ist die Abkürzung für Mehrwertsteuer. In unserem Verkauf kommt sie zum Preis des Rucksacks hinzu.
Netto: CHF 200.00. Das ist hier der Preis ohne MWST.
Steuer: CHF 16.20. Das sind 8,1 % von CHF 200.00.
Brutto: CHF 216.20. Das ist der Gesamtbetrag einschliesslich MWST.
Ein Steuersatz sagt, wie viel Steuer auf den Nettopreis entfällt. Bei 8,1 % sind es CHF 8.10 pro CHF 100.00 netto. Bei CHF 200.00 sind es zweimal CHF 8.10, also CHF 16.20. Der Prozentbegriff macht einen grossen Auftritt; hier genügt erst einmal Verdoppeln.
2. Im Gesamtpreis steckt die Steuer schon drin
Jetzt steht am Rucksack nur «CHF 216.20 inkl. MWST». «Inklusive» bedeutet: Die Steuer ist bereits enthalten. Du legst nicht nochmals 8,1 % drauf. Der Preis hat seinen Steuer-Rucksack schon an.
Der Nettopreis entspricht 100 %. Dazu kommen 8,1 % Steuer. Der Bruttopreis entspricht deshalb 108,1 % des Nettopreises – nicht 100 %. Genau diese unterschiedliche Ausgangsbasis ist die kleine Falle.
Der ganze Preis: 100 Teile netto + 8,1 Teile Steuer
Der Rucksack kostet insgesamt CHF 216.20. Diese Summe enthält den Warenpreis und die Steuer.
Netto · 100 %
CHF 200.00
MWST · 8,1 % vom Netto
CHF 16.20
Zusammen: brutto · 108,1 %
CHF 216.20
Die Steuer aus dem Gesamtpreis herauslösen
Durch 108,1 teilen
So findest du den Wert eines Teils.
Mit 8,1 multiplizieren
So erhältst du genau die 8,1 Steuerteile.
CHF 216.20 ÷ 108,1× 8,1= CHF 16.20
Nicht einfach 8,1 % vom Bruttopreis nehmen. Sonst besteuerst du die bereits enthaltene Steuer gleich nochmals. Sehr engagiert. Leider falsch gerechnet.
3. Wer trägt die Steuer – und wer rechnet sie ab?
Du bezahlst den ganzen Bruttopreis an das Geschäft. Du schickst die CHF 16.20 nicht selbst an die Steuerverwaltung. Das steuerpflichtige Geschäft rechnet mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab. Die Kurzform dafür ist ESTV.
Steuerpflichtig heisst: Das Unternehmen hat die entsprechenden gesetzlichen MWST-Pflichten. Ein Unternehmen bietet selbstständig unter eigenem Namen Leistungen an, um nachhaltig Einnahmen zu erzielen. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch in jeder Situation steuerpflichtig.
Eine Leistung ist zunächst das, was du für deine Gegenleistung bekommst – hier den Rucksack für dein Geld. Kaufst du ihn ausschliesslich privat, bist du am Ende dieser Warenkette. Du nutzt ihn für deinen eigenen Bedarf: Das ist hier Konsum oder Endverbrauch.
4. Derselbe Steuerbetrag hat zwei Namen
Jetzt gehen wir einen Schritt zurück: Das Geschäft hat den Rucksack selbst eingekauft. Der Hersteller verlangt CHF 100.00 netto plus CHF 8.10 MWST. Für diesen einen Verkauf schauen wir aus zwei Richtungen auf dieselben CHF 8.10.
Beim Hersteller: Steuer auf seinem eigenen Verkauf. Das nennen wir Umsatzsteuer. Umsatz meint hier den Verkauf.
Beim Geschäft: Steuer auf seinem Einkauf. Das nennen wir Vorsteuer. Das Geschäft kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehen.
Umsatzsteuer und Vorsteuer sind hier also nicht zwei zusätzliche Beträge. Es ist dieselbe Steuerzeile, aus zwei Perspektiven betrachtet. Die Steuer hat nur den Sitzplatz gewechselt, nicht heimlich einen Zwilling mitgebracht.
5. Verfolge die Steuer bis zum Bund
Der Hersteller führt ebenfalls CHF 8.10 ab, weil wir bei ihm keine weitere Vorsteuer annehmen. Zusammen erhält der Bund CHF 16.20: CHF 8.10 vom Hersteller und CHF 8.10 vom Geschäft. Genau so viel Steuer steckt im privaten Endpreis.
Der Privatkunde hat keinen Vorsteuerabzug. Das Geschäft erhält durch seinen Abzug weder einen zusätzlichen Rabatt vom Hersteller noch eine zweite Zahlung des Kunden. Es verrechnet zulässige Einkaufssteuer mit seiner Verkaufssteuer.
Wohin fliesst die Steuer?
Wechsle die Perspektive. Die Beträge bleiben dieselben – ihre Bedeutung ändert sich.
01 · Hersteller
Verkauf
Netto
CHF 100.00
Umsatzsteuer
CHF 8.10
Brutto
CHF 108.10
Abrechnung an die ESTVCHF 8.10 − CHF 0.00= CHF 8.10Keine weitere Vorsteuer im Modell
02 · Geschäft
Verkauf
Netto
CHF 200.00
Umsatzsteuer
CHF 16.20
Brutto
CHF 216.20
Abrechnung an die ESTVCHF 16.20 − CHF 8.10= CHF 8.10Abzug der Vorsteuer aus dem Einkauf
03 · Privatkunde
Privater Endverbrauch
Bezahlt an das Geschäft
CHF 216.20
Darin enthaltene MWST
CHF 16.20
Vorsteuerabzug
Keiner
Trägt CHF 16.20Keine eigene MWST-Abrechnung aus diesem Privatkauf
Aus Sicht: Geschäft
Die CHF 8.10 auf meiner Einkaufsrechnung sind meine abziehbare Vorsteuer. Beim Weiterverkauf berechne ich CHF 16.20 Umsatzsteuer. CHF 16.20 minus CHF 8.10 ergeben CHF 8.10 an die ESTV.
Dieselbe Zeile: CHF 8.10
Beim Hersteller: Umsatzsteuer Beim berechtigten Geschäft: Vorsteuer
Beim Bund: CHF 8.10 + CHF 8.10 = CHF 16.20. Nicht CHF 24.30. Der Vorsteuerabzug verhindert die zusätzliche Belastung aus der vorgelagerten Stufe.
Preis ändern · Geldspur verfolgen
Dreimal Preiswechsel. Kein Steuerzauber.
Der Rucksack kostet das Geschäft weiterhin CHF 100 netto + CHF 8.10 MWST. Beide Unternehmen sind steuerpflichtig und rechnen effektiv ab; beide Verkäufe sind steuerbare Inlandumsätze zu 8,1 %. Das Geschäft darf die CHF 8.10 vollständig als Vorsteuer abziehen. Beim Hersteller gibt es in diesem Modell keine weitere Vorsteuer. Der Kunde kauft privat.
Steuer auf dem Verkauf des Geschäfts
CHF 16.20
Abziehbare Vorsteuer aus dem Einkauf
− CHF 8.10
Das Geschäft führt ab
CHF 8.10
Der Hersteller führt CHF 8.10 ab. Zusammen erhält die ESTV CHF 16.20. Genau dieser Steuerbetrag steckt im privaten Endpreis von CHF 216.20.
Der Verkaufspreis ändert sich. Die Vorsteuer aus dem unveränderten Einkauf bekommt deshalb keinen spontanen Wachstumsschub.
Eigener Modellfall · frei ausprobieren, kein Lernnachweis. Auswahl nur für diesen Besuch, nicht dauerhaft gespeichert. Kein Beratungswerkzeug. Quellen und Rechtsstand
6. Nicht nur die eingekaufte Ware zählt
Bisher hatte unser Geschäft genau einen Einkauf. Ein echtes Geschäft kauft auch andere Leistungen ein, zum Beispiel steuerbare Computerwartung. Die darauf bezahlte MWST kann ebenfalls Vorsteuer sein. Entscheidend sind die Abzugsvoraussetzungen – nicht, ob der Einkauf später im Verkaufsregal steht.
Unser eigener kleiner Abrechnungsfall: Das Geschäft ist steuerpflichtig und rechnet effektiv ab. Sämtliche folgenden Beträge sind netto, alle Leistungen unterliegen 8,1 %. Beide Einkäufe dienen ausschliesslich der abzugsberechtigten unternehmerischen Tätigkeit; die Nachweise liegen vor. Es gibt keine weiteren Umsätze, Vorsteuern oder Korrekturen.
Eine Abrechnung: Steuer auf Verkäufen minus abziehbare Vorsteuer
Eigenständiges Beispiel einer kleinen Handelsfirma. Alle angegebenen Grundbeträge sind netto; auf allen drei Positionen gelten 8,1 %.
VerkäufeCHF 10'000.00 netto × 8,1 %
UmsatzsteuerCHF 810.00
WareneinkäufeCHF 4'000.00 netto × 8,1 %
Vorsteuer abziehen− CHF 324.00
Weitere GeschäftskostenCHF 1'000.00 netto × 8,1 %
Vorsteuer abziehen− CHF 81.00
An die ESTV zu bezahlenZahllast = Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer
CHF 405.00
CHF 810.00 − CHF 324.00− CHF 81.00= CHF 405.00
Vereinfachtes Modell mit effektiver Abrechnung: Beide Einkäufe dienen vollständig steuerbaren unternehmerischen Leistungen. Die Voraussetzungen für den vollen Vorsteuerabzug sind erfüllt; weitere Umsätze, Korrekturen oder Abzüge gibt es hier nicht.
Abgezogen wird die Steuer auf den Einkäufen – nicht der ganze Einkaufsbetrag. Die Warenkosten wollen sich hier gern einschmuggeln. Wir lassen nur die Vorsteuer durch.
7. Ordne das Modell ins ganze System ein
Unser Rucksackfall verwendet den Normalsatz. Aktuell gibt es drei Sätze: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz für gesetzlich bestimmte Leistungen und 3,8 % Sondersatz für Beherbergung. Beherbergung meint hier Übernachtungsleistungen. Ein günstiger Preis allein macht eine Leistung nicht zum Fall für den reduzierten Satz.
Das MWST-System erhebt die Steuer auf drei Arten. Für diesen Einstieg reicht die Unterscheidung; die vollständigen Voraussetzungen kommen später.
Inlandsteuer: Steuer auf steuerbaren Leistungen im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt – also gegen eine Gegenleistung wie einen Kaufpreis.
Bezugsteuer: Steuer auf gesetzlich bestimmten Leistungsbezügen, insbesondere von Unternehmen mit Sitz im Ausland, sowie auf bestimmten Emissions- und ähnlichen Rechten. Ein ausländischer Anbieter allein ist noch keine vollständige Steuerlösung.
Einfuhrsteuer: Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen. Einfuhr bedeutet hier, Waren über die massgebliche Grenze hereinzubringen.
Dahinter stehen drei Grundsätze. Die Fachnamen beschreiben, wie das System funktionieren soll:
Wettbewerbsneutralität: Die Steuer soll den Wettbewerb nicht durch eine mehrfach hängenbleibende Belastung in der Unternehmerkette verzerren.
Wirtschaftlichkeit der Entrichtung und Erhebung: Abrechnen und Einziehen sollen mit angemessenem Aufwand funktionieren – für Unternehmen und Verwaltung.
Überwälzbarkeit: Unternehmen können die Steuer über den Preis an Endverbraucher weitergeben; eine allgemeine Pflicht zur vollständigen Weitergabe folgt daraus nicht. Der konkrete Preis richtet sich nach dem Privatrecht, insbesondere nach der Vereinbarung. Der Staat garantiert keinen bestimmten Verkaufspreis.
8. Welches Land soll den Konsum besteuern?
Stell dir einen Rucksack vor, der aus der Schweiz nach Frankreich verkauft und dort privat genutzt wird. Grundsätzlich soll die Verbrauchssteuer im Land des Verbrauchs anfallen. Diese Systemidee heisst Bestimmungslandprinzip. Der Rucksack soll nicht wegen jeder überschrittenen Grenze eine weitere endgültige Steuerlast sammeln.
Dafür greifen mehrere Regeln ineinander: Eine nachgewiesene direkte Ausfuhr kann von der Schweizer Inlandsteuer befreit sein; die Einfuhrbesteuerung im Zielland ist ein eigener Vorgang. Die genauen Voraussetzungen und das ausländische Recht werden separat geprüft. Umgekehrt hilft die Schweizer Einfuhrsteuer, hier verbrauchte Importwaren zu erfassen.
Noch einfacher erklärt
Der Kunde bezahlt die Steuer mit dem Preis. Die Firmen rechnen sie in Etappen ab. Das Geschäft darf die zulässige Steuer aus seinem Einkauf abziehen, damit sie nicht doppelt hängen bleibt.
Fachlich genauer
Das Modell isoliert zwei steuerbare Inlandumsätze bei effektiver Abrechnung und vollem Vorsteuerabzug. In echten Abrechnungen sind weitere Umsätze, Vorsteuern, Korrekturen und Voraussetzungen gesondert zu prüfen.
Lina kauft im steuerpflichtigen Geschäft einen Rucksack für ihren privaten Gebrauch. Das Geschäft rechnet effektiv ab. Welche Aussage beschreibt diesen gewöhnlichen steuerbaren Verkauf?
Eigene Übungsaufgabe · 02
Ergänze die Warenkette in CHF
Hersteller → Geschäft: CHF 100 netto. Geschäft → Privatkunde: CHF 200 netto. Beide Unternehmen sind steuerpflichtig, rechnen effektiv ab; der Vorsteuerabzug ist erfüllt. Der Hersteller hat in dieser Modellrechnung keine weitere Vorsteuer. Es gilt der Normalsatz von 8,1 %. Trage CHF-Beträge ein, nicht Prozente.
Eigene Übungsaufgabe · 03
Derselbe Betrag, andere Perspektive
Auf der Rechnung Hersteller → Geschäft stehen CHF 8.10 MWST. Beide Unternehmen rechnen effektiv ab, und das Geschäft darf die Vorsteuer vollständig abziehen. Ordne diesen EINEN Rechnungsbetrag und die Perspektive des späteren Privatkunden zu.
Das Wichtigste
Zusammenfassung
Netto + MWST = brutto.
Im Modell trägt Mara als private Endkundin die Steuer über den Preis.
Die Unternehmen rechnen Umsatzsteuer minus zulässige Vorsteuer ab.
Die gesamte Modellbelastung beträgt CHF 16.20, nicht CHF 24.30.
Wissen anwenden
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall
Wer macht was?
Ordne die Rollen im beschriebenen Rucksackfall zu.
Deine Übungen werden vorbereitet …
Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall
Der Betrag im Endpreis
Ein steuerbarer Verkauf zum Normalsatz kostet CHF 300 netto. Wie viel MWST kommt hinzu?
Deine Übungen werden vorbereitet …
Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall
Ein gefährlich überzeugender Zwilling
Warum darf man im Rucksackfall CHF 8.10 und CHF 16.20 nicht als endgültige Gesamtbelastung addieren?
Deine Übungen werden vorbereitet …
Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall
Erkläre es ohne Steuernebel
Erkläre in drei Sätzen, warum zwei Firmen in der Kette nicht automatisch zweimal dieselbe endgültige Steuerbelastung bedeuten.
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Diese Lektion gehört zum gemeinsamen Lernstoff. Die ursprüngliche Reihenfolge des Unterrichtsblocks findest du im Fachausweis-Lernweg. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.