Lieferungen
Warum auch Veloreparatur und Bohrmaschinenmiete eine Lieferung sein können – selbst ohne Paket, Eigentumswechsel oder Lieferwagen.
- Kaufen
- Wirtschaftlich über das Velo verfügen
- Reparieren
- Das bearbeitete Velo zurückerhalten
- Mieten
- Die Bohrmaschine benutzen dürfen
Es genügt, dass die konkrete Leistung eine gesetzliche Lieferungsform erfüllt.
In dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du …
- Die drei gesetzlichen Lieferungsformen erklären.
- Kauf, Gegenstandsbearbeitung und Nutzung einordnen.
- Die konkrete Leistung statt den Beruf oder Transport beurteilen.
Lieferung ist nicht einfach das Geräusch der Türklingel
Lena kauft im Laden ein Velo und schiebt es selbst hinaus. Niemand liefert ein Paket. Im Schweizer MWST-Recht kann trotzdem eine Lieferung vorliegen.
Eine Leistung bedeutet zunächst: Jemand verschafft einer anderen Person einen wirtschaftlich nutzbaren Vorteil und erwartet dafür eine Gegenleistung, etwa Geld. Beim Velokauf besteht der Vorteil darin, über das Velo verfügen zu können.
Wirtschaftlich verfügen heisst hier: Lena kann das Velo für sich einsetzen oder im eigenen Namen weiterverkaufen. Der Laden verschafft ihr diese Möglichkeit. Das ist die erste Lieferungsform. Der Lieferwagen darf zu Hause bleiben.
Ein Gegenstand kann beweglich sein, wie das Velo, oder unbeweglich, wie ein Gebäude. Das Gesetz zählt zudem Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Ähnliches zu den Gegenständen.
Drei Wege in dieselbe rechtliche Schublade
Später lässt Lena das Velo reparieren. Für ein Heimprojekt mietet sie ausserdem eine Bohrmaschine ohne Bedienungspersonal. Auch diese beiden Verträge passen in die Lieferungsdefinition – aber durch andere Türen.
| Form | Einfaches Beispiel | Entscheidende Angabe |
|---|---|---|
| Wirtschaftliche Verfügung verschaffen | Lena kauft das Velo | Sie darf wirtschaftlich darüber verfügen |
| Bearbeiteten Gegenstand abliefern | Die Werkstatt übergibt das reparierte Velo | Arbeiten am Gegenstand, danach Ablieferung |
| Gebrauch oder Nutzung überlassen | Lena mietet eine Bohrmaschine ohne Bedienungspersonal | Sie darf den Gegenstand vorübergehend benutzen |
Bei der zweiten Form genügt auch eine reine Prüfung, Einstellung oder Funktionskontrolle am Gegenstand. Er muss nicht sichtbar verändert werden. Die Werkstatt kontrolliert also nicht nur die Bremsen, sondern nebenbei unsere Alltagsvorstellung von «Dienstleistung».
Bei der Vermietung bleibt die Bohrmaschine Eigentum des Vermieters. Trotzdem liegt nach der dritten Form eine Lieferung vor. Diese spezielle Einordnung gilt für die Schweizer MWST; Alltagssprache oder ein ausländisches Steuerschema ersetzen sie nicht.
Welcher Vertrag wird gerade beurteilt?
Nun kauft Lena ein Velo und beauftragt separat eine Transportfirma. Das sind zwei Versprechen: Das Geschäft verschafft ihr das Velo. Die Transportfirma bewegt das bereits ihr gehörende Velo.
Der Warenverkauf ist eine Lieferung. Der eigenständige Transport ist eine Dienstleistung, also eine Leistung ausserhalb der Lieferungsformen. Die Transportfirma verkauft das Velo nicht und vermietet Lena auch kein Fahrzeug.
Eine Reparatur an einer Maschine ist anders einzuordnen als eine Behandlung eines Menschen. Eine Maschine ist ein Gegenstand; der Coiffeur liefert seine Kundin nicht als überholtes Anlagegut ab. Frage daher immer, welcher wirtschaftliche Vorteil konkret geschuldet ist.
Zusammenfassung
- Lieferung umfasst wirtschaftliche Verfügung, Ablieferung nach Arbeiten und Nutzungsüberlassung.
- Reparatur und Gegenstandsmiete sind im Schweizer MWST-Recht grundsätzlich Lieferungen.
- Sichtbare Veränderung oder Eigentumswechsel sind nicht immer nötig.
- Ein eigenständiger Gütertransport ist davon zu trennen.
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Die passende Lieferungsform
Ordne die einzelnen, entgeltlichen Verträge zu.
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Kein neues Velo, trotzdem Lieferung
Warum ist die Reparatur mit anschliessender Ablieferung von Lenas Velo eine Lieferung?
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Ein Vertrag für den Transport
Lena beauftragt separat eine Firma, ihr eigenes Velo von Bern nach Basel zu befördern. Was erbringt die Transportfirma?
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Die Mietfalle erklären
Jemand behauptet: «Ohne Eigentumswechsel nie eine Lieferung.» Widerlege das mit einem eigenen, einfachen Mietbeispiel ohne Bedienungspersonal.
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
MWSTG · Art. 3 Bst. b–f · gelesene Fassung 31.03.2025 · Stand 20.10.2026
Eigene Lernfälle zu Schweizer Recht, keine individuellen Steuerempfehlungen. Geldbeträge sind ausdrücklich vereinfachte Lehrbeispiele.