Mehrwertsteuer

Lieferungen

Warum auch Veloreparatur und Bohrmaschinenmiete eine Lieferung sein können – selbst ohne Paket, Eigentumswechsel oder Lieferwagen.

Drei Wege zur Lieferung
Kaufen
Wirtschaftlich über das Velo verfügen
Reparieren
Das bearbeitete Velo zurückerhalten
Mieten
Die Bohrmaschine benutzen dürfen

Es genügt, dass die konkrete Leistung eine gesetzliche Lieferungsform erfüllt.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Die drei gesetzlichen Lieferungsformen erklären.
  • Kauf, Gegenstandsbearbeitung und Nutzung einordnen.
  • Die konkrete Leistung statt den Beruf oder Transport beurteilen.

Lieferung ist nicht einfach das Geräusch der Türklingel

Lena kauft im Laden ein Velo und schiebt es selbst hinaus. Niemand liefert ein Paket. Im Schweizer MWST-Recht kann trotzdem eine Lieferung vorliegen.

Eine Leistung bedeutet zunächst: Jemand verschafft einer anderen Person einen wirtschaftlich nutzbaren Vorteil und erwartet dafür eine Gegenleistung, etwa Geld. Beim Velokauf besteht der Vorteil darin, über das Velo verfügen zu können.

Wirtschaftlich verfügen heisst hier: Lena kann das Velo für sich einsetzen oder im eigenen Namen weiterverkaufen. Der Laden verschafft ihr diese Möglichkeit. Das ist die erste Lieferungsform. Der Lieferwagen darf zu Hause bleiben.

Ein Gegenstand kann beweglich sein, wie das Velo, oder unbeweglich, wie ein Gebäude. Das Gesetz zählt zudem Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Ähnliches zu den Gegenständen.

Drei Wege in dieselbe rechtliche Schublade

Später lässt Lena das Velo reparieren. Für ein Heimprojekt mietet sie ausserdem eine Bohrmaschine ohne Bedienungspersonal. Auch diese beiden Verträge passen in die Lieferungsdefinition – aber durch andere Türen.

Lieferungsformen nach MWSTG
FormEinfaches BeispielEntscheidende Angabe
Wirtschaftliche Verfügung verschaffenLena kauft das VeloSie darf wirtschaftlich darüber verfügen
Bearbeiteten Gegenstand abliefernDie Werkstatt übergibt das reparierte VeloArbeiten am Gegenstand, danach Ablieferung
Gebrauch oder Nutzung überlassenLena mietet eine Bohrmaschine ohne BedienungspersonalSie darf den Gegenstand vorübergehend benutzen

Bei der zweiten Form genügt auch eine reine Prüfung, Einstellung oder Funktionskontrolle am Gegenstand. Er muss nicht sichtbar verändert werden. Die Werkstatt kontrolliert also nicht nur die Bremsen, sondern nebenbei unsere Alltagsvorstellung von «Dienstleistung».

Bei der Vermietung bleibt die Bohrmaschine Eigentum des Vermieters. Trotzdem liegt nach der dritten Form eine Lieferung vor. Diese spezielle Einordnung gilt für die Schweizer MWST; Alltagssprache oder ein ausländisches Steuerschema ersetzen sie nicht.

Welcher Vertrag wird gerade beurteilt?

Nun kauft Lena ein Velo und beauftragt separat eine Transportfirma. Das sind zwei Versprechen: Das Geschäft verschafft ihr das Velo. Die Transportfirma bewegt das bereits ihr gehörende Velo.

Der Warenverkauf ist eine Lieferung. Der eigenständige Transport ist eine Dienstleistung, also eine Leistung ausserhalb der Lieferungsformen. Die Transportfirma verkauft das Velo nicht und vermietet Lena auch kein Fahrzeug.

Eine Reparatur an einer Maschine ist anders einzuordnen als eine Behandlung eines Menschen. Eine Maschine ist ein Gegenstand; der Coiffeur liefert seine Kundin nicht als überholtes Anlagegut ab. Frage daher immer, welcher wirtschaftliche Vorteil konkret geschuldet ist.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Lieferung umfasst wirtschaftliche Verfügung, Ablieferung nach Arbeiten und Nutzungsüberlassung.
  • Reparatur und Gegenstandsmiete sind im Schweizer MWST-Recht grundsätzlich Lieferungen.
  • Sichtbare Veränderung oder Eigentumswechsel sind nicht immer nötig.
  • Ein eigenständiger Gütertransport ist davon zu trennen.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Die passende Lieferungsform

Ordne die einzelnen, entgeltlichen Verträge zu.

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Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Kein neues Velo, trotzdem Lieferung

Warum ist die Reparatur mit anschliessender Ablieferung von Lenas Velo eine Lieferung?

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Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Ein Vertrag für den Transport

Lena beauftragt separat eine Firma, ihr eigenes Velo von Bern nach Basel zu befördern. Was erbringt die Transportfirma?

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Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Die Mietfalle erklären

Jemand behauptet: «Ohne Eigentumswechsel nie eine Lieferung.» Widerlege das mit einem eigenen, einfachen Mietbeispiel ohne Bedienungspersonal.

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Dein Lernstand

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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

MWSTG · Art. 3 Bst. b–f · gelesene Fassung 31.03.2025 · Stand 20.10.2026

Eigene Lernfälle zu Schweizer Recht, keine individuellen Steuerempfehlungen. Geldbeträge sind ausdrücklich vereinfachte Lehrbeispiele.