Ort der Dienstleistung
Empfänger, Anbieter, Tätigkeit oder Grundstück? Arbeite die Ortsregeln Schritt für Schritt ab, ohne jede Adresse im Fall gleich wichtig zu nehmen.
- Unternehmensberatung
- Keine Ausnahme → massgeblicher Empfängerort
- Präsenzkurs
- Physische Teilnahme → Tätigkeitsort
- Konkrete Hausplanung
- Direkter Grundstücksbezug → Grundstücksort
Die konkrete Leistung wählt die Regel. Nicht die auffälligste Adresse.
In dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du …
- Das Empfängerortsprinzip mit der richtigen Ersatzanknüpfung anwenden.
- Die besonderen Gruppen aus Art. 8 Abs. 2 erkennen.
- Präsenz, reine Onlineleistung, Grundstück und Transport fachlich unterscheiden.
Zuerst die besondere Gruppe suchen
Eine Beraterin sitzt in Zürich; ihr Kunde sitzt in Lyon. Wo liegt ihre Beratung für die Schweizer MWST? Der Laptopstandort allein gewinnt diese Frage nicht.
Beratung ist eine Dienstleistung: eine Leistung, die keine der Lieferungsformen erfüllt. Anders als beim Gegenstandskauf, bei Gegenstandsarbeiten mit Ablieferung oder bei einer Miete wird hier fachliche Unterstützung geschuldet. Der Leistungsort ist die geografische Zuordnung nach dem Gesetz.
Der Einstieg mit zwei Türen
- 1
Passt eine besondere Dienstleistungsgruppe aus MWSTG? Dann deren Ortsregel verwenden.
- 2
Passt keine? Dann gilt Art. 8 Abs. 1: der massgebliche Empfängerort.
Empfänger ist die Person oder das Unternehmen, für welche die konkrete Leistung erbracht wird. Wer nur deren Rechnung bezahlt, wird dadurch nicht automatisch zum Empfänger.
Bei der Grundregel zählt der wirtschaftliche Sitz oder die Betriebsstätte, für welche die Leistung bestimmt ist. Eine Betriebsstätte ist vereinfacht ein fester Unternehmensstandort. Fehlen beide, zählen Wohnort oder üblicher Aufenthalt des Empfängers.
Zwei Gruppen knüpfen an den Anbieter an
Erbringer bedeutet Anbieter. Beim Erbringerortsprinzip schauen wir auf seine Seite, nicht auf die des Empfängers. Die folgenden beiden Gruppen verwenden diese Regel.
Es zählt der wirtschaftliche Sitz oder die entsprechende Betriebsstätte des Anbieters. Fehlen beide, zählen sein Wohnort oder der Ort, von dem aus er tätig wird.
| Gruppe | Beispiel | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| Typischerweise unmittelbar an physisch anwesenden Personen erbrachte Leistungen, Bst. a | Körperpflege, Heilbehandlung, Ehe-/Familien-/Lebensberatung | Die Einordnung bleibt bei ausnahmsweiser Fernleistung dieser Art bestehen; nicht jede Beratung gehört dazu. |
| Durch Reisebüros weiterverkaufte Reiseleistungen und damit zusammenhängende Dienste, Bst. b | Ein Berner Reisebüro verkauft eine eingekaufte Reise im eigenen Namen weiter | Nicht jede beliebige Tätigkeit eines Reisebüros wird gleich eingeordnet. |
Ein Haarschnitt im Basler Salon folgt daher dem Erbringerort Basel, auch wenn die Kundin in Deutschland wohnt. Gewöhnliche Unternehmensberatung folgt dagegen ohne Ausnahme dem Empfängerort. Das Wort «Beratung» allein ist offensichtlich nicht als Universal-Fernbedienung geeignet.
Tätigkeit vor Ort oder Teilnahme am Bildschirm?
Eine Genfer Anbieterin unterrichtet Teilnehmende in einem Kursraum in Lausanne. Alle sitzen physisch dort: Das ist ein Präsenzkurs. Bei der dafür geltenden Sonderregel zählt der Tätigkeitsort Lausanne, nicht der Firmensitz Genf.
Art. 8 Abs. 2 Bst. c umfasst die genannten Kultur-, Kunst-, Sport-, Wissenschafts-, Unterrichts-, Unterhaltungs- und ähnlichen Leistungen unmittelbar gegenüber physisch vor Ort anwesenden Personen.
Ein separat angebotener, ausschliesslich online besuchter Kurs erfüllt diese Präsenzvoraussetzung nicht. Ohne andere Ausnahme gilt deshalb der Empfängerort. Diese Unterscheidung gilt seit 2025. Eine Webcam ist kein verlängerter Stuhl im Kursraum.
Gastgewerbliche Leistungen nach Bst. d folgen ebenfalls dem Ort, an dem sie tatsächlich erbracht werden. Gemeint ist etwa Bewirtung: Ein Zürcher Cateringunternehmen bewirtet Gäste in Luzern, also liegt diese Dienstleistung in Luzern. Die blosse Auslieferung von Essen wäre zuerst als andere Leistungsart zu prüfen.
Strecke, Grundstück und Hilfe haben eigene Anker
| Gruppe | Massgeblicher Ort | Anschaulicher Fall |
|---|---|---|
| Personenbeförderung, Bst. e | Tatsächlich zurückgelegte Strecke; gesetzlich erlaubte Vereinfachungen vorbehalten | Bus Basel–Freiburg im Breisgau: Schweizer und deutscher Streckenanteil getrennt |
| Direkter Grundstücksbezug und Beherbergung, Bst. f | Ort des konkreten Grundstücks bzw. der Unterkunft | Architekturplanung für ein bestimmtes Haus in Lugano: Lugano |
| Internationale Entwicklungszusammenarbeit / humanitäre Hilfe, Bst. g | Land, für das die Dienstleistung bestimmt ist | Ausdrücklich diesem gesetzlichen Bereich zugeordnete Beratung für ein Projekt in Nepal: Nepal |
Ein Grundstück ist ein rechtlich bestimmtes Stück Boden, gegebenenfalls mit Gebäude. Ein Plan für ein konkret bestimmtes Haus ist eine Dienstleistung mit Grundstücksbezug. Die tatsächliche Reparatur des Hauses ist dagegen zuerst als Lieferung nach Arbeiten einzuordnen.
Die Streckenregel betrifft den Transport von Personen. Für einen eigenständigen Gütertransport gilt ohne Ausnahme grundsätzlich der Empfängerort. Ein Paket im Bus kauft sich also nicht heimlich dieselbe Ortsregel wie ein Fahrgast.
Auch bei Hilfeprojekten zählt die genaue gesetzliche Gruppe: Nicht jede gewöhnliche Unternehmensberatung zu einem Auslandsprojekt wird internationale Entwicklungszusammenarbeit. Ein ausländischer Projektname allein genügt nicht.
Lies das Versprechen, nicht die Kulisse
Personalverleih bedeutet, dass Arbeitskräfte einem anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, welches die Arbeiten in eigener Verantwortung ausführt. Beurteilt wird dann die Personalüberlassung – grundsätzlich Empfängerort – nicht automatisch eine Lieferung an der Baustelle.
Eine eigenständige Organisationsleistung für einen Veranstalter ist von dessen eigener Unterrichts- oder Veranstaltungsleistung für physisch anwesende Teilnehmende zu trennen. Die gleiche Halle beweist nicht den gleichen Vertrag.
Dein Ortsweg
- 1
Die konkrete Dienstleistung und ihren Empfänger benennen.
- 2
Eine passende besondere Gruppe aus Art. 8 Abs. 2 prüfen.
- 3
Ohne passende Gruppe Art. 8 Abs. 1 beim massgeblichen Empfänger anwenden.
- 4
Die entscheidende Fallangabe und den Ort nennen.
- 5
Steuerpflicht, Ausnahmen, Befreiungen und Steuersatz danach gesondert prüfen.
Zusammenfassung
- Passende Ausnahme zuerst, sonst Empfängerort.
- Bei der Grundregel zählt die konkret empfangende Betriebsstätte; ersatzweise Wohnort/üblicher Aufenthalt.
- Erbringerort und Tätigkeitsort sind verschiedene Anknüpfungen.
- Personenstrecke, Grundstück und gesetzliche Hilfegruppe verlangen ihre eigenen Voraussetzungen.
- Eine richtige Ortsantwort ist noch keine endgültige Steuerrechnung.
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Eine bestimmte Betriebsstätte empfängt
Ein Unternehmen hat Sitz in Paris und eine feste Betriebsstätte in Bern. Eine gewöhnliche Unternehmensberatung wird ausschliesslich für die Berner Betriebsstätte erbracht. Keine Sonderregel greift. Welcher Ort zählt?
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Präsenz oder online?
Eine Genfer Anbieterin unterrichtet ein Unternehmen mit einzigem Sitz in Bern. Keine anderen Betriebsstätten oder Sonderregeln bestehen. Ordne zwei getrennte Leistungen zu.
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Grundstücksplanung
Eine Berner Architektin plant ausschliesslich den Umbau eines konkret bestimmten Hauses in Lugano. Wo liegt diese Dienstleistung?
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Gegen zwei Transport-Verwechslungen
Ordne die gesetzlichen Anknüpfungen zu. Es sind eigenständige Leistungen; keine weiteren Ausnahmen oder Streckenvereinfachungen bestehen.
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Haarschnitt ist keine Unternehmensberatung
Eine Basler Coiffeurin schneidet einer Kundin aus Lörrach im eigenen Salon die Haare. Begründe den Ort und erkläre, warum die ausländische Wohnadresse nicht entscheidet.
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Ein Projekt in Nepal genügt noch nicht
Zwei Aufträge betreffen Nepal: gewöhnliche kommerzielle Unternehmensberatung und ausdrücklich dem gesetzlichen Bereich internationaler Entwicklungszusammenarbeit zugeordnete Beratung. Warum darfst du nicht allein aus dem Projektnamen für beide den Bestimmungsort ableiten?
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
MWSTG · Art. 3 und 8 · gelesene Fassung 31.03.2025 · Stand 20.10.2026
ESTV · MWST-Info 06: Dienstleistungsorte · Stand 20.10.2026
Eigene Lernfälle zu Schweizer Recht, keine individuellen Steuerempfehlungen. Geldbeträge sind ausdrücklich vereinfachte Lehrbeispiele.