Mehrwertsteuer

Ort der Lieferung

Abholung, Versand, Reparatur und Sonderfälle: Finde mit Art. 7 MWSTG die entscheidende Ortsangabe statt der auffälligsten Adresse.

Zwei einfache Lieferfälle, zwei Anknüpfungen
Abholung
Kamera wird in Bern übernommen → Bern
Versand
Kamera startet in St. Gallen nach München → St. Gallen
Anschliessend
Steuerpflicht, Befreiung und Satz gesondert prüfen

Bei der Versandlieferung ist das Ziel nicht automatisch der gesetzliche Leistungsort.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Übernahmeort und Transportbeginn unterscheiden.
  • Werkvertragliche Lieferung und blosse Nebenmontage abgrenzen.
  • Die Sonderregeln für leitungsgebundene Energie und bestimmte Einfuhren erkennen.

Erst die Leistung, dann die Landkarte

Lara wohnt in Basel und kauft eine Kamera in Bern. Welche Adresse gehört jetzt auf unsere MWST-Landkarte? Zuerst sehen wir uns an, was geschieht – erst danach die Ortsnamen.

Eine Lieferung kann ein Kauf, die Ablieferung eines Gegenstands nach Arbeiten oder dessen Überlassung zur Nutzung sein. Deshalb brauchen auch Reparatur und Miete eine passende Ortsregel.

Leistungsort heisst geografische Zuordnung nach dem MWST-Recht. Das ist weder automatisch die Rechnungsadresse noch das Ziel einer Reise. Wir beurteilen in den folgenden Fällen nur diesen Ort; keine Reihen-, Plattform- oder anderen nicht genannten Sonderkonstellationen liegen vor.

Abnehmer ist hier der Kunde, für den geliefert wird. Zwei Grundfälle sind zu unterscheiden: Er übernimmt den Gegenstand an einem Ort – oder ein Transport bringt ihn im Rahmen der Lieferung zu ihm. MWSTG knüpft je nach Fall an eine andere Ortsangabe an.

Übernahme hier – Versand ab dort

Nicht jede Schraube verlegt den Lieferort

Eine fest eingebaute Maschine ist in Luzern kaputt. Eine Firma repariert sie dort und liefert die reparierte Maschine dort ab. Das ist eine werkvertragliche Lieferung: Geschuldet ist der Gegenstand nach den vereinbarten Arbeiten. Hier zählt Luzern.

Anderer Fall: Ein fertiger Standardtisch fährt ab Lager Aarau nach Zug. Dort wird er nur zusammengesteckt. Im Fall ist ausdrücklich vorgegeben, dass das Zusammenstecken eine untergeordnete Nebenleistung ist.

Eine Nebenleistung dient der Hauptleistung und folgt deren steuerlicher Behandlung. Hier bleibt der Warenversand die Hauptleistung; sein Beginn Aarau bleibt massgebend. Nicht jede Schraube verschiebt die Landkarte.

Individuelle Anpassungen und feste Einbauten können dagegen eine werkvertragliche Lieferung begründen. Die separate Ausweisung der Montage auf der Rechnung entscheidet allein nichts. Eine Rechnungszeile hat weder Schraubenzieher noch rechtliche Alleinherrschaft.

Diese Fallangaben verlangen einen zweiten Blick

Begrenzte Sonderregeln aus Art. 7
Angabe im SachverhaltWas du prüfen musst
Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz oder FernwärmeMassgeblicher Empfängersitz oder die empfangende Betriebsstätte; fehlen beide, tatsächliche Nutzung/Verbrauch.
Einfuhr mit ESTV-Bewilligung des Lieferanten zur Einfuhr im eigenen NamenUnterstellungserklärung: Ort im Inland, wenn bei der Einfuhr nicht auf deren Anwendung verzichtet wird.
Mindestens CHF 100’000 Jahresumsatz aus den gesetzlich erfassten KleinsendungenDie besondere Versandhandelsregel kann die Lieferung vom Ausland ins Inland verlegen.

Eine Betriebsstätte ist vereinfacht ein fester Unternehmensstandort. Bei der Energieregel zählt diejenige, für welche geliefert wird. Eine Gasflasche ist kein Gas über das Erdgasverteilnetz. Die Regel braucht ihre vollständigen Voraussetzungen, nicht nur das Wort «Gas».

Die CHF 100’000 beziehen sich auf den Jahresumsatz aus den einschlägigen Sendungen, die wegen ihres geringfügigen Steuerbetrags von der Einfuhrsteuer befreit sind. Das ist keine Grenze je Paket und keine pauschale Importregel. Die Detailabwicklung solcher Fälle gehört nicht zu dieser Grundlagenlektion.

Sag genau, was dein Ergebnis beantwortet

Ordne den gefundenen Ort als Inland oder Ausland ein. Zum MWST-Inland zählen neben der Schweiz auch Liechtenstein und Büsingen. In Samnaun/Sampuoir ist bei Lieferungen die besondere Gebietsregel zu beachten.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Bei Übernahme/Ablieferung zählt der Gegenstand am massgeblichen Zeitpunkt.
  • Bei Versand zählt grundsätzlich der Transportbeginn zum Abnehmer.
  • Echte Arbeiten am Ort und untergeordnete Nebenmontage unterscheiden.
  • Leitungsenergie und bestimmte Einfuhren haben eigene Regeln.
  • Ortsantwort und endgültige Steuerfolge getrennt halten.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Wohnort oder Übernahme?

Lara aus Basel übernimmt die gekaufte Kamera im Berner Laden. Kein Verkäufertransport ist vereinbart. Wo liegt die Lieferung?

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Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Das Paket fährt weiter

Der Verkäufer versendet eine Kamera ab St. Gallen nach München. Keine Sonderregel greift. Wo liegt die Lieferung nach Schweizer MWST-Recht?

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Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Montage genauer lesen

Ordne die beiden ausdrücklich abgegrenzten Fälle zu.

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Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Die Gasflasche kennt ihre Grenzen

Eine einzelne Gasflasche wird verkauft und versandt. Darf allein wegen des Wortes «Gas» die Empfängerortsregel für Gas über das Erdgasverteilnetz angewendet werden?

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Aufgabe 5Grundlagen
Eigener Übungsfall

Eine Grenze richtig lesen

Was bedeutet die CHF-100’000-Angabe bei der besonderen Versandhandelsregel – und was bedeutet sie ausdrücklich nicht?

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Aufgabe 6Grundlagen
Eigener Übungsfall

Richtiger Ort, falscher Nachsatz

Ein Lernender schreibt: «Versandbeginn St. Gallen, also Inland; deshalb zwingend 8,1 % auf jede Ausfuhr.» Korrigiere nur den fehlerhaften Teil.

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Dein Lernstand

0 von 6 Aufgaben bearbeitet · 0 selbstständig richtig.

Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

MWSTG · Art. 3, 4 und 7 · gelesene Fassung 31.03.2025 · Stand 20.10.2026

ESTV · MWST-Info 06: Ort der Leistungserbringung · Stand 20.10.2026

Eigene Lernfälle zu Schweizer Recht, keine individuellen Steuerempfehlungen. Geldbeträge sind ausdrücklich vereinfachte Lehrbeispiele.