Gewinnungskosten
Welche Kosten brauchst du, um Einkommen zu erzielen? Prüfe Berufskosten, eigene Belastung und Grenzen vor der Rechnung.
- Notwendig?
- Hängt die Ausgabe rechtlich anerkannt mit dem Beruf zusammen?
- Selbst getragen?
- Kein vollständiger Ersatz und kein zweiter Abzug.
- Grenze?
- Im ÖV-Modell 2026: höchstens CHF 3’300 beim Bund.
Die höchste Zahl in einer Tabelle ist kein automatisch zugesprochener Betrag.
In dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du …
- Gewinnungskosten als einkommensbezogene Kosten erklären.
- Notwendige eigene Berufskosten von Privatausgaben unterscheiden.
- Den Bundesabzug für Arbeitsweg im Lehrfall berechnen.
Verdienen kann notwendige Kosten verursachen
Nora braucht ein Zugbillett, um zur Arbeit zu kommen. Sie gibt also Geld aus, damit sie ihr Arbeitseinkommen erzielen kann. Genau dieser Zusammenhang interessiert uns zuerst.
Gewinnungskosten sind gesetzlich anerkannte Kosten zum Erzielen einer bestimmten Einkunft. Bei Angestellten sprechen wir insbesondere von Berufskosten oder Berufsauslagen. «Gewinnung» meint hier das Erzielen von Einkommen, keinen Fund im Goldgräbercamp.
Nicht jede Ausgabe einer berufstätigen Person ist eine Berufsausgabe. Das private Abendessen nach Feierabend bleibt nicht deshalb beruflich, weil man währenddessen über den Chef spricht. Entscheidend sind notwendiger Zusammenhang, gesetzliche Zulässigkeit und eigene Kostenbelastung.
Die Berufskosten zuerst ordnen
- Notwendige Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.
- Notwendige Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Schichtarbeit. Gewöhnliche Lebenshaltungskosten sind nicht einfach voll abziehbar.
- Weitere für den Beruf erforderliche Kosten. Für bestimmte Kategorien bestehen Pauschalen und Grenzen.
DBG nennt diese Grundkategorien. Berufsorientierte eigene Aus-/Weiterbildung fällt dagegen unter die Voraussetzungen von DBG lso unter allgemeine Abzüge. Die Nähe zum Beruf allein verschiebt einen Abzug nicht in den falschen Artikel.
Eine Obergrenze ist kein Geschenk
Bei der direkten Bundessteuer 2026 beträgt die Obergrenze für notwendige Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte CHF 3’300. Eine Obergrenze sagt: mehr nicht. Sie sagt nicht: alle erhalten automatisch genau so viel.
Im einfachen Fall notwendiger, selbst bezahlter Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, kurz ÖV, zählt der tatsächlich zulässige Betrag bis zu dieser Grenze. Ein Privatfahrzeug braucht zusätzliche Voraussetzungen. Die teuerste Möglichkeit ist kein frei wählbarer Steuermodus.
Zusammenfassung
- Gewinnungskosten haben einen gesetzlich anerkannten Zusammenhang mit der Einkommenserzielung.
- Voraussetzungen, eigene Belastung, Grenzen und Doppelabzüge vor der Rechnung prüfen.
- Bundes-Fahrkostenabzug 2026: notwendige zulässige Kosten, höchstens CHF 3’300.
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Das günstige Abo
Direkte Bundessteuer 2026: notwendiges selbst getragenes ÖV-Abo CHF 2’600, kein Ersatz und keine weiteren Fahrkosten. Wie hoch ist der Fahrkostenabzug?
Deine Übungen werden vorbereitet …
Das teure Abo
Gleiche Voraussetzungen: notwendiges ÖV-Abo CHF 4’800. Wie hoch ist der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer 2026?
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Notwendiger Kostenbezug
Ordne unter den ausdrücklich genannten Annahmen ein.
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Zwei Belege, zwei Abzüge?
Nora will eine zulässige Berufskostenpauschale und dieselben bereits darin erfassten tatsächlichen Kosten zusätzlich abziehen. Erkläre den Fehler.
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) · einschlägige Artikel im Text; gezielt geprüft am 20. Oktober 2026 · Stand 02.09.2026
Eigene vereinfachte Übungsfälle zum Steuerjahr 2026. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Steuerberatung.