Nicht abziehbare Kosten
Eine Ausgabe ist noch kein Steuerabzug. Trenne Lebenshaltung, Tilgung, Vermögensanschaffung und tatsächlich zulässige Kosten.
- CHF 1’100
- Gesamte Bankbelastung im Beispiel.
- CHF 1’000
- Tilgung: keine Minderung des steuerbaren Einkommens.
- CHF 100
- Zins: eigene gesetzliche Abzugsprüfung erforderlich.
Ein gemeinsamer Zahlungsbeleg macht aus verschiedenen Bestandteilen keine gemeinsame Steuerregel.
In dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du …
- Typische nicht abziehbare Kosten nach DBG Art. 34 erkennen.
- Schuldentilgung von Zinsen unterscheiden.
- Doppelabzüge und private Ausgaben im Fall begründen.
Bezahlt ist nicht dasselbe wie abziehbar
Nora bezahlt Lebensmittel, Ferien und ihre Einkommensteuer. Auf dem Bankkonto wird es dreimal weniger. Bedeutet das dreimal weniger steuerbares Einkommen? Nein: Geld ausgeben und einen Steuerabzug beanspruchen sind verschiedene Vorgänge.
Lebenshaltung meint die gewöhnlichen privaten Lebensausgaben der Person und ihrer Familie. Sie sind nach DBG grundsätzlich nicht abziehbar. Auch privater Aufwand, der durch die berufliche Stellung bedingt ist, wird dadurch nicht automatisch zur Berufsausgabe.
Eine konkrete gesetzliche Abzugsregel kann bestimmte Kosten anerkennen, etwa notwendige Verpflegungsmehrkosten des Berufs. Das ist aber nicht dasselbe wie sämtliche Essenskosten. Der Kassenzettel ist ein Nachweis der Zahlung, kein Generalschlüssel zur Steuererklärung.
Tilgung und Anschaffung ändern Bestände
Bei einem Darlehen wurde Geld ausgeliehen. Gibst du dieses Geld zurück, heisst das Tilgung. Zahlst du zusätzlich für die Nutzung des geliehenen Geldes, ist das Zins.
Die Tilgung ist nach DBG nicht abziehbar. Für private Schuldzinsen gibt es eine eigene, begrenzte Abzugsregel. Deshalb wird eine Bankrate erst zerlegt und dann beurteilt. Der Kontoauszug ist keine Küchenmaschine, die beide Regeln zu Brei verarbeitet.
Auch private Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen ist grundsätzlich kein Abzug nach DBG . Statt Geld steht dann etwa ein privater Vermögenswert da. Geschäftsvermögen und besondere gesetzliche Regelungen werden dadurch nicht mitbeurteilt.
Steuerrechnung und doppelte Kosten
Einkommens-, Grundstückgewinn- und Vermögenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie gleichartige ausländische Steuern sind bei natürlichen Personen nach DBG nicht abziehbar. Die Einkommensteuer berechnet sich also nicht dadurch immer kleiner, dass du ihre eigene Rechnung wieder abziehst.
Zusammenfassung
- Geldabgang und steuerlicher Abzug sind verschiedene Dinge.
- Private Lebenshaltung, Tilgung, private Vermögensanschaffung und eigene Einkommensteuer sind typische Ausschlüsse.
- Zinsen, besondere gesetzliche Abzüge und bereits erstattete Kosten getrennt prüfen.
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Die Ausgabe einordnen
Natürliche Person, private Kosten, keine besondere gesetzliche Ausnahme.
Deine Übungen werden vorbereitet …
Nur die Tilgung isolieren
Eine private Kreditrate von CHF 850 enthält CHF 750 Kapitalrückzahlung und CHF 100 Zins. Welcher Betrag ist wegen seines Tilgungscharakters nicht als Einkommensabzug zulässig?
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Essen bleibt Essen?
Welche Aussage ist präzise?
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Die Steuer zieht sich selbst ab
Nora möchte ihre eigene Einkommensteuer von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Warum funktioniert das bei natürlichen Personen nicht?
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) · einschlägige Artikel im Text; gezielt geprüft am 20. Oktober 2026 · Stand 02.09.2026
Eigene vereinfachte Übungsfälle zum Steuerjahr 2026. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Steuerberatung.