Mehrwertsteuer

MWST-Abrechnung: Grundmechanik

Sammle die richtigen Steuerbeträge, verrechne die zulässige Vorsteuer und erkenne, warum eine MWST-Abrechnung keine Gewinnrechnung ist.

Vom Verkauf zur Netto-Steuerforderung
Verkaufssteuer
CHF 810
Zulässige Vorsteuer
CHF 324 + CHF 81 = CHF 405
Differenz
CHF 810 − CHF 405 = CHF 405

Die Rechnung verbindet Steuerbeträge derselben abgegrenzten Periode, keine beliebigen Nettopreise.

In dieser Lektion
Lernziele

Nach dieser Lektion kannst du …

  • Verkaufssteuer und zulässige Vorsteuer getrennt sammeln.
  • Eine klar abgegrenzte effektive Modellabrechnung lösen.
  • Die Steuerabrechnung von Gewinn, Zahlung und vollständiger Deklaration abgrenzen.

Zuerst die Spielregeln des Falls

Bei der Lichtblick AG liegen drei Rechnungsstapel: eigene Verkäufe, gekaufte Waren und Computerwartung. Für die MWST-Abrechnung brauchen wir daraus die Steuerbeträge, nicht wahllos alle grossen Zahlen.

Netto heisst ohne MWST. Die Steuer auf eigenen Verkäufen nennen wir Umsatzsteuer; die Steuer auf eingekauften Leistungen Vorsteuer. Die steuerpflichtige Lichtblick AG rechnet effektiv ab: geschuldete Steuer minus gesetzlich zulässige Vorsteuer.

Ein Abrechnungszeitraum ist der Zeitabschnitt, für den zusammen abgerechnet wird. Alle folgenden Beträge gehören bereits nach den richtigen zeitlichen Regeln in denselben Zeitraum.

  • Alle beschriebenen Verkäufe und Einkäufe sind steuerbare Inlandleistungen zum Normalsatz 8,1 %.
  • Die Einkaufssteuer ist bezahlt, nachgewiesen und vollständig abzugsberechtigt; keine private oder ausgenommene Verwendung.
  • Keine weiteren Umsätze, Bezug- oder Einfuhrsteuern und keine Korrekturen kommen hinzu.
Unsere drei Nettobeträge
VorgangNettoMWST 8,1 %Perspektive der Lichtblick AG
Eigene VerkäufeCHF 10’000CHF 810Umsatzsteuer
WareneinkaufCHF 4’000CHF 324Abziehbare Vorsteuer
ComputerwartungCHF 1’000CHF 81Abziehbare Vorsteuer

Drei Zeilen werden zu einer Differenz

Die Eidgenössische Steuerverwaltung, kurz ESTV, erhält im Modell die verbleibende Steuer. «Netto-Steuerforderung» meint diese Differenz nach dem zulässigen Vorsteuerabzug, nicht den Nettopreis der Waren.

Die Computerwartung zählt bei erfüllten Voraussetzungen genauso als Leistungsbezug wie der Wareneinkauf. Sie muss nicht weiterverkauft werden. Die Abrechnung ist auch kein Rabatt des Lieferanten: Die vertraglichen Rechnungen bleiben gegenüber den jeweiligen Anbietern geschuldet.

Abgegrenzter Inland-Grundfall
Umsatzsteuer − zulässige Vorsteuer = Netto-Steuerbetrag

Die vollständige effektive Abrechnung nach MWSTG kann weitere gesetzliche Steuerpositionen enthalten. Unser Modell schliesst sie ausdrücklich aus.

Drei Kontrollen gegen elegante Rechenfehler

Schritt für Schritt

Vor dem Ergebnis dreimal prüfen

  1. 1

    Steuer oder Preis? Nur Steuerbeträge miteinander verrechnen. Netto ist ohne, brutto mit MWST.

  2. 2

    Abzug erlaubt? Die Voraussetzungen der Einkaufssteuer prüfen.

  3. 3

    Gleicher Zeitraum? Keine Beträge aus beliebigen Abrechnungen zusammenwerfen.

Gewinn wäre etwas anderes: verdiente Werte minus den zugehörigen Werteverbrauch. Dafür können weitere Kosten fehlen oder eingekaufte Waren noch auf Lager liegen. Verkaufs- minus Einkaufspreis ist deshalb nicht automatisch Gewinn.

Im bewusst glatten Modell ergeben 8,1 % von CHF 5’000 ebenfalls CHF 405. Das ist dieselbe Zahl, aber keine Begründung für «MWST ist Gewinnsteuer». Zahlen können einander ähneln, ohne dieselbe Geschichte zu erzählen.

Das Wichtigste

Zusammenfassung

  • Bei effektiver Abrechnung werden Steuerbeträge verrechnet.
  • Zulässige Vorsteuer kann aus Waren und anderen betrieblichen Leistungen stammen.
  • Der Modellbetrag beträgt CHF 405.
  • Die MWST-Abrechnung ist weder Gewinnrechnung noch vollständiger Bankauszug.
Wissen anwenden

Übungen

Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.

Aufgabe 1Grundlagen
Eigener Übungsfall

Eine neue Periode

Effektive Abrechnung, nur steuerbare Inlandumsätze, keine weiteren Positionen: Umsatzsteuer CHF 972, vollständig zulässige Vorsteuer aus Waren CHF 243 und Wartung CHF 81. Wie viel ist im Modell an die ESTV geschuldet?

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CHF
Aufgabe 2Grundlagen
Eigener Übungsfall

Darf die Wartung mitspielen?

Warum durfte die Lichtblick AG die CHF 81 Einkaufssteuer auf Wartung abziehen?

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Aufgabe 3Grundlagen
Eigener Übungsfall

Die richtige Rechengrösse

Ordne die Zahlen aus der Lichtblick-Abrechnung zu.

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Aufgabe 4Grundlagen
Eigener Übungsfall

Keine Gewinnsteuer im Kostüm

Jemand bezeichnet die CHF 405 als «8,1 % Gewinnsteuer». Erkläre den Fehler anhand des Modells.

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Dein Lernstand

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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.

Hinweise und Quellen

Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

MWSTG · Art. 28 und 36 · gelesene Fassung 31.03.2025 · Stand 20.10.2026

Eigene Lernfälle zu Schweizer Recht, keine individuellen Steuerempfehlungen. Geldbeträge sind ausdrücklich vereinfachte Lehrbeispiele.