Privatbezüge
Die Bank bezahlt. Der Zweck entscheidet über das Konto.
Geld verlässt das Geschäft. War es eine private Ausgabe, geschäftlicher Verbrauch oder bloss Wechselgeld für die Kasse? Du liest zuerst den Zweck und den betroffenen Bereich. Erst dann entscheidest du, ob überhaupt ein Privatbezug vorliegt.
Die Geschäftskarte ist ein Zahlungsmittel. Zum Geschäftsaufwand adeln kann sie einen privaten Einkauf nicht.
Kernweg ca. 11 Minuten · Vertiefung freiwillig
Den Vorgang verstehen ↓- Geschäftskonto bezahlt
- Das ist nur der Zahlungsweg
- Private Verwendung
- Kein Geschäftsaufwand
Aus Sicht des Geschäfts. Zahlen, Konten und Wirkung bleiben getrennt.
Auf dieser Seite
Der Unterschied, auf den es ankommt
Wir betrachten ein Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren: 2850 Privat sammelt die laufenden Bewegungen der Inhaberin oder des Inhabers. Geschäfts- und Privatbereich sind buchhalterisch getrennt, keine zwei rechtlich eigenständigen Personen. Das Verfahren gilt nicht unverändert für eine AG oder GmbH.
Ein laufender Privatbezug steht auf Privat im Soll. Wird Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke überwiesen, sinkt das Aktivkonto Bankguthaben im Haben. Bei Bargeld aus der Geschäftskasse steht stattdessen Kasse im Haben.
Bei den reinen privaten Geldbezügen dieser Lektion sinken Geschäftsvermögen und Eigenkapital insgesamt, nicht der Geschäftsgewinn. Private Lebenshaltung ist kein Geschäftsverbrauch. Ein gewöhnlicher Privatbezug wird auch durch monatliche Wiederholung nicht zu Lohnaufwand.
Die verwendete Karte bestimmt nicht den Zweck. Geschäftliches Büromaterial kann Geschäftsaufwand sein; Wechselgeld in die Geschäftskasse ist nur ein Tausch zwischen Bank und Kasse. Eine Überweisung zwischen zwei ausschliesslich privaten Konten ohne Berührung des Geschäfts gehört gar nicht in diese Geschäftsbuchhaltung.
Soll und Haben kurz einordnen
Soll heisst links, Haben rechts. Es bedeutet nicht pauschal Plus oder Minus. Korrektur- und Abschlussbuchungen können die Gegenseite verwenden. Gleiche Beträge allein machen falsche Konten nicht richtig.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen heissen auch Debitoren; Verbindlichkeiten auch Kreditoren. Handelserlöse werden in manchen Kontenplänen Waren- oder Handelswarenertrag genannt.
Deine Entscheidungswerkstatt
Wofür wurde bezahlt?
Der Zahlungsweg bezahlt die Rechnung. Der Zweck entscheidet über das Konto. Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren.
Die Geschäftsbank bezahlt eine ausschliesslich private Ausgabe der Inhaberin von CHF 90.00, bisher nicht als Geschäftsschuld erfasst.
So leitest du die Buchung her
Jedes Beispiel ist unabhängig, sofern eine zeitliche Fortsetzung ausdrücklich genannt wird.
Vom Geschäftskonto in den Privatbereich
Der Inhaber überweist CHF 400.00 vom Geschäftskonto auf sein privates Bankkonto für private Zwecke. Bankguthaben des Geschäfts vorher: CHF 2’000.00. Die Belastung ist bestätigt. Vorgegeben ist ein laufender Privatbezug über 2850 Privat.
- Das Geld verlässt den Geschäftsbereich für einen privaten Zweck. Es wurde keine geschäftliche Leistung verbraucht.
- Der laufende Privatbezug steht im Soll von Privat; die Abnahme des Bankguthabens steht im Haben.
- Bankguthaben sinkt auf CHF 1’600.00. Der Kapitalanteil sinkt um CHF 400.00; der Geschäftsgewinn bleibt unverändert.
Betrag auf beiden SeitenCHF 400.00
- Geschäftsbank danach
- CHF 1’600.00
- Eigenkapital insgesamt
- − CHF 400.00
- Geschäftsgewinn
- unverändert
Direkt privat einkaufen – mit der Geschäftsbank
Unabhängiger Fall: Eine ausschliesslich private Ausgabe von CHF 90.00 wird direkt vom Geschäftskonto bezahlt. Die Belastung ist bestätigt; die Ausgabe wurde bisher nicht als Geschäftsverbindlichkeit erfasst. Ausreichend positives Bankguthaben ist vorhanden.
- Es ist nicht nötig, das Geld zuerst auf ein privates Bankkonto zu überweisen. Die private Verwendung genügt hier für den Privatbezug.
- Privat erhält den Bezug im Soll. Bankguthaben nimmt im Haben ab; kein Geschäftsaufwandskonto wird belastet.
- Geschäftsvermögen und Eigenkapital insgesamt sinken um CHF 90.00. Der Zahlungsweg macht die private Ausgabe nicht betrieblich.
Betrag auf beiden SeitenCHF 90.00
- Geschäftsbank
- − CHF 90.00
- Eigenkapital insgesamt
- − CHF 90.00
- Geschäftsaufwand
- CHF 0.00
Jetzt bestimmst du beide Konten
Setze Sollkonto, Habenkonto und Betrag selbst zusammen. Der letzte Fall ist dein Abschlusscheck. Hinweise und Lösungen bleiben erreichbar. Antworten gelten nur in dieser geöffneten Ansicht – keine gespeicherte Prüfung.
Wenn du genauer hinschauen möchtest
Privater Warenbezug: den Aufwand korrigieren
Vereinfachtes Warenmodell ohne laufende Bestandesnachführung: Der Einkauf wurde bereits im Handelswarenaufwand erfasst. Nun entnimmt der Inhaber Ware privat. Für diesen Fall vorgegebener Einstandswert: CHF 100.00; normaler Verkaufspreis: CHF 160.00. MWST bleibt wie in allen Lernfällen unberücksichtigt.
Privat an Handelswarenaufwand – CHF 100.00 nimmt den privaten Verbrauch aus dem betrieblichen Aufwand heraus. Die Habenbuchung korrigiert den zuvor erfassten Aufwand; sie ist keine neue Verkaufserlösbuchung über CHF 160.00.
Der bisherige Aufwand sinkt um CHF 100.00, das vorläufige Ergebnis steigt gegenüber dem Stand vor dieser Korrektur um CHF 100.00. Gleichzeitig wird ein Privatbezug von CHF 100.00 erfasst. Deshalb darf dieser zusammengesetzte Vorgang nicht pauschal mit «keine Erfolgswirkung» beschriftet werden. Eine zusätzliche Warenbestandsabnahme wird in diesem Modell hier nicht nochmals gebucht.
Betrag auf beiden SeitenCHF 100.00
Beim Abschluss kein zweiter Bezug
Unabhängiges Abschlussbeispiel: Privat enthält bereits gebuchte Einlagen von CHF 1’000.00 im Haben und Bezüge von CHF 400.00 im Soll. Der Habenüberschuss beträgt CHF 600.00. Nur dieser Nettosaldo wird mit Privat an Eigenkapital übertragen.
Privat steht danach auf null; das Hauptkonto Eigenkapital übernimmt CHF 600.00. Das Eigenkapital insgesamt enthielt die Nettoeinlage schon vorher. Es steigt durch die Umbuchung nicht noch einmal, und Bankguthaben bleibt unverändert. Bei einem Sollüberschuss aus Nettobezügen wäre die Abschlussrichtung umgekehrt: Eigenkapital an Privat.
Ausführliche Herleitung und beide Abschlussrichtungen findest du in der bestehenden Lektion Privatkonto. Ausdrücklich dauerhafte Kapitalbewegungen können gemäss Kontenplan über 2820 geführt werden; die laufenden Bezüge dieser Lektion bleiben auf 2850 Privat.
Betrag auf beiden SeitenCHF 600.00
Freiwilliger Transfer: acht Vorgänge, eine Buchhaltung
Unabhängiger Mini-Fall: Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren. Anfang: Kasse CHF 1’000.00, Bank CHF 5’000.00, Eigenkapital CHF 6’000.00; übrige Bestände null. Keine MWST, keine Abzüge, keine weiteren Aufwände. Beide Warenpartien werden vollständig weiterverkauft; kein Restbestand. Warenmodell ohne laufende Bestandesnachführung.
Optional nach diesen acht Lektionen. Kein Zeitlimit, kein gespeichertes Prüfungsergebnis.
- Kasse
- CHF 1’000.00
- Geschäftsbank
- CHF 5’000.00
- Forderungen
- CHF 0.00
- Verbindlichkeiten
- CHF 0.00
Vorgang 1 von 8 · 0 korrekt nachvollzogen
Privatbezüge: deine Merkkarte
- Laufender privater Geldbezug: Privat an Bankguthaben oder Kasse.
- Privater Zweck ist kein Geschäftsaufwand. Die Karte entscheidet das nicht.
- Wechselgeld fürs Geschäft: Kasse an Bankguthaben. Rein privat ohne Geschäftsbezug: keine Geschäftsbuchung.
- Beim Abschluss wird der Nettosaldo übertragen, nicht nochmals bezahlt. Waren-Aufwandkorrekturen haben eine eigene Erfolgswirkung.
Die nächste Buchung gehört dir.
Im bestehenden Buchungssätze-Spiel kannst du weiterüben. Dein dort gespeicherter Lernstand bleibt erhalten. Diese Grundlagenlektionen sind ein Fundament, keine vollständige Fachausweisvorbereitung.
Zum Buchungssätze-Spiel →Diese Bestätigung speichert nur deinen Lesestatus, keine Übungsleistung.