Einfache Geschäftsfälle · selbst herleiten

Privateinlagen

Das Geschäft wird finanziert. Es hat damit noch nichts verkauft.

Die Inhaberin bringt eigenes Geld ins Einzelunternehmen oder bezahlt etwas Geschäftliches privat. Du trennst Geldort, betriebliche Verwendung und eigene Finanzierung. Das verhindert erfundenen Umsatz – und eine Geschäftsbank, die angeblich überall mitbezahlt.

Das Geld trägt jetzt geschäftliche Verantwortung. Einen Umsatznachweis hat es trotzdem nicht mitgebracht.

Kernweg ca. 11 Minuten · Vertiefung freiwillig

Den Vorgang verstehen ↓
Einzelunternehmen · PrivatkontoFinanzieren ist nicht verkaufen.
Privatbereich
Stellt Mittel bereit
Geschäftsbereich
Wird finanziert

Aus Sicht des Geschäfts. Zahlen, Konten und Wirkung bleiben getrennt.

Auf dieser Seite
Der Kern

Der Unterschied, auf den es ankommt

Hier gilt ausdrücklich: Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren. Geschäfts- und Privatbereich werden buchhalterisch getrennt, sind aber nicht zwei rechtlich eigenständige Personen. Dieses Inhaber-Privatkonto wird nicht auf eine AG oder GmbH übertragen.

2850 Privat sammelt laufende Privatbewegungen als Unterkonto des Eigenkapitals. Es ist ein Konto in der Geschäftsbuchhaltung, nicht das private Bankkonto der Inhaberin. Eine laufende Privateinlage steht im Haben; das Gegenkonto zeigt, welchen Wert das Geschäft erhält oder welche Schuld für es bezahlt wird.

Bei einer reinen Geldeinlage steigen geschäftliches Geld und Eigenkapital insgesamt gleich stark. Der Geschäftsgewinn bleibt unverändert, denn die Finanzierung ist keine verkaufte Leistung. Ein Darlehen eines unabhängigen Dritten wäre dagegen eine rückzahlbare Schuld und keine Privateinlage.

Privat finanziert heisst nicht zwingend Geschäftsbank bewegt. Bezahlt die Inhaberin neuen geschäftlichen Verbrauch privat, entsteht Aufwand aus diesem Verbrauch. Begleicht sie eine schon gebuchte Geschäftsschuld privat, wird nur die Schuld kleiner. In beiden Fällen bleibt die Geschäftsbank unverändert; nur im ersten Fall entsteht neuer Aufwand.

Soll und Haben kurz einordnen
AktivkontoSoll: Zunahme · Haben: Abnahme
PassivkontoSoll: Abnahme · Haben: Zunahme
Aufwand / ErtragNeuer Aufwand im Soll · neuer Ertrag im Haben
Privat · EinzelunternehmenBezug im Soll · Einlage im Haben

Soll heisst links, Haben rechts. Es bedeutet nicht pauschal Plus oder Minus. Korrektur- und Abschlussbuchungen können die Gegenseite verwenden. Gleiche Beträge allein machen falsche Konten nicht richtig.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen heissen auch Debitoren; Verbindlichkeiten auch Kreditoren. Handelserlöse werden in manchen Kontenplänen Waren- oder Handelswarenertrag genannt.

Wirtschaftlicher Vorgang → Konten → Buchung

So leitest du die Buchung her

Jedes Beispiel ist unabhängig, sofern eine zeitliche Fortsetzung ausdrücklich genannt wird.

Die laufende Einlage auf die Geschäftsbank

Die Inhaberin überweist CHF 1’000.00 aus ihrem privaten Bereich auf das Geschäftskonto. Der Eingang ist bestätigt. Vorgegeben ist eine laufende Privateinlage über 2850 Privat, keine ausdrücklich dauerhafte Kapitalbewegung.

  1. Das Einzelunternehmen erhält eigene Finanzierung. Es hat der Inhaberin keine Ware oder Dienstleistung verkauft.
  2. Bankguthaben steigt als Aktivkonto im Soll. Die laufende Privateinlage erhöht den Kapitalanteil und wird auf Privat im Haben gesammelt.
  3. Geschäftliches Geld und Eigenkapital insgesamt wachsen um CHF 1’000.00. Der Geschäftsgewinn wächst dadurch nicht.
Soll · linksBankguthaben1020 · Aktivkonto
an
Haben · rechtsPrivat2850 · Eigenkapital

Betrag auf beiden SeitenCHF 1’000.00

Geschäftsbank
+ CHF 1’000.00
Eigenkapital insgesamt
+ CHF 1’000.00
Geschäftsgewinn
unverändert

A: Neuer Geschäftsverbrauch, privat bezahlt

Unabhängiger Fall: Die Inhaberin bezahlt CHF 60.00 für sofort verbrauchtes geschäftliches Büromaterial aus ihrem privaten Geld. Es wurde noch nichts gebucht und es ist keine Rückerstattung vorgesehen. Büromaterial gehört hier zum Verwaltungsaufwand.

  1. Der geschäftliche Verbrauch ist neu. Verwaltungsaufwand nimmt deshalb im Soll um CHF 60.00 zu.
  2. Die private Finanzierung gehört im vorgegebenen Verfahren auf Privat im Haben. Die Geschäftsbank hat nichts bezahlt.
  3. Der Aufwand vermindert den Geschäftsgewinn um CHF 60.00. Die Finanzierung selbst ist kein Ertrag. Aufwand und Privateinlage gleichen sich hier in ihrer Wirkung auf das gesamte Eigenkapital aus.
Soll · linksVerwaltungsaufwand6500 · Aufwand
an
Haben · rechtsPrivat2850 · Eigenkapital

Betrag auf beiden SeitenCHF 60.00

Geschäftsbank
unverändert
Neuer Aufwand
CHF 60.00
Geschäftsgewinn
− CHF 60.00

B: Alte Geschäftsschuld, privat bezahlt

Unabhängiger Fall: Die Inhaberin begleicht eine bereits korrekt erfasste Lieferantenschuld von CHF 300.00 aus ihrem privaten Geld. Keine Rückerstattung vorgesehen. Der damalige Aufwand wurde mit der Rechnung bereits gebucht.

  1. Das Geschäft schuldet dem Lieferanten nach dieser bestätigten Begleichung CHF 300.00 weniger. Verbindlichkeiten nehmen im Soll ab.
  2. Die Inhaberin finanziert die Schuldentilgung: Privat im Haben. Nicht Bankguthaben, denn die Geschäftsbank bleibt unangetastet.
  3. Fremdkapital sinkt, Eigenkapital insgesamt steigt um CHF 300.00. Der frühere Aufwand wird nicht nochmals erfasst; der heutige Geschäftsgewinn bleibt unverändert.
Soll · linksVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2000 · Passivkonto
an
Haben · rechtsPrivat2850 · Eigenkapital

Betrag auf beiden SeitenCHF 300.00

Geschäftsbank
unverändert
Lieferantenschuld
− CHF 300.00
Neuer Aufwand
CHF 0.00
Visuell erklärtPrivat bezahlt: Ist der Geschäftsaufwand schon erfasst?Die beiden unabhängigen Fälle A und B haben dieselbe Finanzierungsquelle. Der Stand der bisherigen Buchungen bestimmt die Sollseite.
  1. A · Neuer GeschäftsverbrauchBüromaterial sofort verbraucht
    Privat bezahlter Betrag
    CHF 60
    Bisher erfasst
    Noch nichts
    Sollkonto
    Verwaltungsaufwand
    Neuer Aufwand
    CHF 60

    Verwaltungsaufwand an Privat · CHF 60

  2. B · Bereits gebuchte SchuldLieferantenrechnung jetzt beglichen
    Privat bezahlter Betrag
    CHF 300
    Bisher erfasst
    Aufwand und Schuld
    Sollkonto
    Verbindlichkeiten aus L&L
    Neuer Aufwand
    CHF 0

    Verbindlichkeiten aus L&L an Privat · CHF 300

Buchungsstand prüfen
Beide Fälle: Privat im Haben

Die Inhaberin finanziert das Geschäft ohne Rückerstattung. Die Geschäftsbank bleibt in beiden Fällen unverändert. Nur Fall A erfasst neuen Verbrauch als Aufwand.

Vergleich der erläuterten Fälle A und B im Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren. Die Entscheidungswerkstatt verwendet eigene, unabhängige Fälle.

Erst entscheiden. Dann die Wirkung sehen.

Deine Entscheidungswerkstatt

Ein Bankeingang. Drei völlig andere Geschichten.

In allen drei Fällen erhält die Geschäftsbank CHF 1’000.00. Lies, woher das Geld stammt und warum es überwiesen wird.

HerkunftPrivatbereich der Inhaberin
→
EmpfangGeschäftsbank

CHF 1’000.00 werden auf die Geschäftsbank überwiesen. Einzelunternehmen, ausdrücklich laufende Einlage über Privat.

Mit weniger Hilfe

Jetzt bestimmst du beide Konten

Setze Sollkonto, Habenkonto und Betrag selbst zusammen. Der letzte Fall ist dein Abschlusscheck. Hinweise und Lösungen bleiben erreichbar. Antworten gelten nur in dieser geöffneten Ansicht – keine gespeicherte Prüfung.

Selbst buchenDu buchst: Geld aus dem Portemonnaie

Unabhängiger Fall im Einzelunternehmen: Die Inhaberin legt CHF 300.00 aus ihrem privaten Portemonnaie in die Geschäftskasse. Die Übergabe ist erfolgt. Laufende Privateinlage über 2850 Privat; kein Verkauf und kein Darlehen.

Das Einzelunternehmen erhält CHF 1’000.00 auf die Geschäftsbank. Der Beleg bezeichnet ausdrücklich ein langfristiges, rückzahlbares Darlehen eines unabhängigen Dritten; weder Kundenrechnung noch Einlage der Inhaberin. Welches Gegenkonto passt?
Selbst buchenDu buchst: neuer Verbrauch ohne Geschäftsbank

Unabhängiger Fall: Im Einzelunternehmen wird geschäftliches Büromaterial für CHF 84.00 sofort verbraucht. Die Inhaberin hat es privat bezahlt. Noch keine Buchung, keine Rückerstattung. Verwende Verwaltungsaufwand und das laufende Privatkontoverfahren.

Abschluss · neuer FallAbschlussfall: Die Rechnung steht schon in den Büchern

Neuer Fall im Einzelunternehmen: Die Inhaberin begleicht aus ihrem privaten Geld eine vollständig gebuchte Lieferantenschuld von CHF 480.00. Aufwand und Schuld sind bereits erfasst. Die Zahlung ist bestätigt, eine Rückerstattung nicht vorgesehen. Buche über Privat.

Nicht nötig für den Kernweg

Wenn du genauer hinschauen möchtest

Gleicher Geldort, drei verschiedene Ursachen

Eine bereits gebuchte Kundenrechnung wird bezahlt: Bankguthaben an Forderungen. Die Inhaberin leistet eine laufende Einlage: Bankguthaben an Privat. Ein unabhängiger Dritter gewährt ein langfristiges Darlehen: Bankguthaben an 2450 Darlehen. Die Bank allein verrät das Gegenkonto nicht.

Sacheinlage mit ausdrücklich vorgegebenem Wert

Die Inhaberin bringt geschäftlich genutztes Mobiliar als laufende Sacheinlage ein. Der für diesen Lernfall zulässige Einlagewert ist ausdrücklich CHF 700.00; eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen. Mobiliar und Einrichtungen an Privat erfasst die Einlage ohne Geldfluss. Bewertungs- und Steuerregeln werden damit nicht allgemein festgelegt.

Soll · linksMobiliar und Einrichtungen1510 · Aktivkonto
an
Haben · rechtsPrivat2850 · Eigenkapital

Betrag auf beiden SeitenCHF 700.00

Laufend sammeln, beim Abschluss übertragen

Diese Lektion verwendet laufende Privatbewegungen über 2850 Privat. Ausdrücklich dauerhafte Kapitalbewegungen können nach Kontenplan getrennt über 2820 Kapitaleinlagen und Kapitalrückzüge geführt werden; sie sind nicht die hier gestellten Fälle.

Beim Abschluss geht nur der Nettosaldo von Privat auf Eigenkapital über. Die Einlage ist wirtschaftlich schon erfasst. Die Umbuchung erzeugt weder zusätzliches Geld noch eine zweite Erhöhung des Eigenkapitals insgesamt.

Freiwilliger Transfer: acht Vorgänge, eine Buchhaltung

Unabhängiger Mini-Fall: Einzelunternehmen mit Privatkontoverfahren. Anfang: Kasse CHF 1’000.00, Bank CHF 5’000.00, Eigenkapital CHF 6’000.00; übrige Bestände null. Keine MWST, keine Abzüge, keine weiteren Aufwände. Beide Warenpartien werden vollständig weiterverkauft; kein Restbestand. Warenmodell ohne laufende Bestandesnachführung.

Optional nach diesen acht Lektionen. Kein Zeitlimit, kein gespeichertes Prüfungsergebnis.

Kasse
CHF 1’000.00
Geschäftsbank
CHF 5’000.00
Forderungen
CHF 0.00
Verbindlichkeiten
CHF 0.00

Vorgang 1 von 8 · 0 korrekt nachvollzogen

Selbst buchenWaren geliefert, erstmals bar eingekauft

Waren geliefert, erstmals bar eingekauft: CHF 240.00. Die Waren sind zum Weiterverkauf bestimmt; keine Lieferantenrechnung wurde vorher gebucht.

Kasse vor diesem unabhängigen Fall: CHF 1’000.00.

Das bleibt hängen

Privateinlagen: deine Merkkarte

  • Laufende Geldeinlage: Bankguthaben oder Kasse an Privat. Eigene Finanzierung ist kein Umsatz.
  • Privat ist ein Konto des Einzelunternehmens, nicht das private Bankkonto.
  • Privat bezahlter neuer Geschäftsverbrauch erzeugt Aufwand; eine schon gebuchte Schuld nicht nochmals.
  • Der Nettosaldo wird später auf Eigenkapital übertragen, ohne zweiten Geldfluss.
Optional weiterüben

Die nächste Buchung gehört dir.

Im bestehenden Buchungssätze-Spiel kannst du weiterüben. Dein dort gespeicherter Lernstand bleibt erhalten. Diese Grundlagenlektionen sind ein Fundament, keine vollständige Fachausweisvorbereitung.

Zum Buchungssätze-Spiel →

Diese Bestätigung speichert nur deinen Lesestatus, keine Übungsleistung.