Unbeschränkte Steuerpflicht
Unbeschränkt klingt grenzenlos. Verstehe den Grundsatz, die Ausnahmen und den Unterschied zwischen steuerbar und satzbestimmend.
- CHF 80’000
- Im Modell in der Schweiz steuerbares Einkommen.
- CHF 20’000
- Ausländisches Grundstückseinkommen: ausgenommen.
- CHF 100’000
- Gesamteinkommen zur Satzbestimmung.
Der Satz für CHF 100’000 wird nur auf die Schweizer Steuerbasis CHF 80’000 angewendet.
In dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du …
- Persönliche Zugehörigkeit als Ausgangspunkt erkennen.
- Die gesetzlichen Auslandsausnahmen nennen.
- Steuerbasis und Satzbestimmung in einem Modell trennen.
Der Lebensmittelpunkt begründet eine umfassende Prüfung
Nora lebt in Bern und will dort dauerhaft bleiben. Hier liegt ihr steuerrechtlicher Wohnsitz. Ein blosses Briefkastenetikett würde dafür nicht genügen.
Dieser Wohnsitz schafft eine persönliche Verbindung zur Schweizer Steuer: die persönliche Zugehörigkeit. Sie führt grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht nach DBG . Jetzt klären wir, was dieses grosse Wort tatsächlich umfasst.
Im Grundsatz wird das weltweite Einkommen betrachtet. «Unbeschränkt» bedeutet hier aber nicht, dass ausnahmslos jeder ausländische Wert in der Schweiz besteuert wird. Der Begriff hat einen grossen Auftritt. Die Ausnahmen dürfen trotzdem mit aufs Bild.
Drei wichtige Auslandsausnahmen
- Ausländische Grundstücke: etwa ein vermietetes Haus im Ausland.
- Ausländische Geschäftsbetriebe: dort betriebene Unternehmen.
- Ausländische Betriebsstätten: feste Einrichtungen, in denen ein Teil einer Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.
Auf diese Werte erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht nicht. Doppelbesteuerungsabkommen können zusätzlich eingreifen. In unseren Grundfällen gibt es keine Auslandsverluste und keine abweichenden Abkommensregeln; die komplizierten Verlust- und Unternehmenssonderregeln sind nicht Gegenstand dieser Lektion.
Ausgenommen heisst nicht immer bedeutungslos
Zwei Zahlen erfüllen zwei Aufgaben. Steuerbar ist der Betrag, auf den die Schweizer Steuer erhoben wird. Satzbestimmend ist der Betrag, mit dem der passende Steuersatz bestimmt wird.
DBG verbindet beides: Ist nur ein Teil des Einkommens in der Schweiz steuerbar, wird grundsätzlich der Satz des gesamten Einkommens auf diesen Teil angewendet. Das bedeutet nicht, dass plötzlich das gesamte Einkommen zur Schweizer Steuergrundlage wird.
Zusammenfassung
- Persönliche Zugehörigkeit führt grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht.
- Ausländische Grundstücke, Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten sind wichtige Ausnahmen.
- Ausgenommenes Einkommen kann für den Steuersatz trotzdem relevant bleiben.
Übungen
Antworte zuerst selbst. Hinweise und vollständige Lösungen öffnest du bewusst.
Warum unbeschränkt?
Nora hat ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Bern. Was begründet die unbeschränkte Steuerpflicht im Grundfall?
Deine Übungen werden vorbereitet …
Auslandwerte einordnen
Wohnsitz Schweiz; innerstaatlicher Grundfall ohne Verluste/abweichende DBA-Regeln.
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Die Steuerbasis, nicht die Satzgrösse
Gleiche Annahmen wie im Lehrmodell: Schweizer Wohnsitz, CHF 65’000 übriges steuerlich bereinigtes Einkommen, CHF 15’000 aus einem ausländischen Grundstück. Keine weiteren Abzüge oder Verluste. Welcher Betrag ist in der Schweiz steuerbar?
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Warum trotzdem angeben?
Nora sagt: «Mein ausländisches Grundstück ist ausgenommen. Dann ist sein Einkommen für die Schweizer Rechnung völlig unwichtig.» Erkläre die fehlende Unterscheidung.
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Dein Lernstand
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Offene Begründungen beurteilst du mit der Musterlösung selbst. Diese Übungen sind kein Abschlusstest; Lesen allein ist kein Kompetenznachweis.
Hinweise und Quellen
Eigenständige Vertiefung im normalen Lernbereich. Den zusammenhängenden Unterrichtsblock findest du im Fachausweisbereich. Rechtsstand und Annahmen stehen bei den Quellen und Fällen. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) · einschlägige Artikel im Text; gezielt geprüft am 20. Oktober 2026 · Stand 02.09.2026
Eigene vereinfachte Übungsfälle zum Steuerjahr 2026. Lernmaterial zu Schweizer Recht, keine individuelle Steuerberatung.